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Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat
22. März 2023
 
 

Regierungsrat bewilligt Infrastruktur für Buslinie zwischen Kriens, Littau und Malters

Aus dem Korridor Wolhusen – Werthenstein – Schachen – Malters und aus dem Stadtteil Littau bestehen aktuell keine attraktiven Verbindungen des öffentlichen Verkehrs in Richtung Kriens. Die Netzlücke soll mit einer Busverbindung auf der Linie Kriens Busschleife – Littau Gasshof – Malters Bahnhof geschlossen werden. Dazu sind in Kriens auf der Rengglochstrasse (Steinbruchhof bis Einmündung Hergiswaldstrasse) vier neue, behindertengerechte Bushaltestellen und eine 370 Meter lange Busspur erforderlich. Die Busspur wird einen zuverlässigen, stabilen Busbetrieb ermöglichen. Der Regierungsrat hat ein entsprechendes Projekt mit Kosten von 2,2 Millionen Franken bewilligt. Die Umsetzung erfolgt ab Herbst 2023 im Rahmen der Bauarbeiten für das Projekt Ränggloch.
 
 

Regierungsrat setzt sich weiter für die Individualbesteuerung ein

Seit geraumer Zeit unterstützt der Kanton Luzern einen Systemwechsel zur Individualbesteuerung. Zuletzt reichte er am 23. Dezember 2022 die Kantonsinitiative für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung beim Bund ein. Nun hat sich der Regierungsrat erneut für die Individualbesteuerung ausgesprochen. Dies im Rahmen der vom Bundesrat am 2. Dezember 2022 eröffneten Vernehmlassung zur Individualbesteuerung. Der Regierungsrat hält fest, dass unterschiedliche Lebensentwürfe steuerlich gleich zu behandeln sind und die Gleichstellung der Geschlechter und Lebensformen in allen Lebensbereichen zu verwirklichen ist. Weiter spricht sich der Regierungsrat in Bezug auf Einverdienerehepaare für die Variante 2 mit Korrektiv (Einkommensdifferenzabzug) aus, da diese dem Gebot der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit besser Rechnung trägt.
 
 

Büron: Regierungsrat genehmigt Gesamtrevision der Ortsplanung

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Büron beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 31. Mai 2022 eine Gesamtrevision der Ortsplanung bestehend aus Zonenplan, Bau- und Zonenreglement sowie Teilzonenplan Gewässerraum. Damit setzt die Gemeinde das neue kantonale Planungs- und Baurecht um: Das betrifft unter anderem die Einführung der Überbauungsziffer (ÜZ) und daraus abgeleitet eine neue Einteilung der Bauzonen. Die Stimmberechtigten haben zahlreiche Umzonungen und eine Einzonung in die Grünzone beschlossen, diese sind recht- und zweckmässig. Die Gemeinde Büron ist eine Rückzonungsgemeinde und hat die Rückzonungen bereits mit einer separaten Teilrevision der Ortsplanung umgesetzt. Der Regierungsrat genehmigt die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Büron.
 
 
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