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Kanton Luzern baut unterstützende Massnahmen für Personen mit Status S aus
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Der Kanton Luzern erweitert für Schutzbedürftige seine Massnahmen im Bereich der Sprachförderung, des Zugangs zum Arbeitsmarkt sowie zur beruflichen Grundbildung. Schon heute stehen diesen Personen im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme (KIP) und des Programms «Unterstützungsmassnahmen von Personen mit Schutzstatus» verschiedene Angebote offen. Neu werden mehr Angebote der Regelstrukturen in Bezug auf die berufliche Integration geöffnet.
Damit Schutzbedürftige trotz der Rückkehrorientierung des Status S während ihrem Aufenthalt in der Schweiz am gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilhaben können, stehen ihnen im Rahmen des Programms «Unterstützungsmassnahmen von Personen mit Schutzstatus S» (Programm S) verschiedene Angebote zu den Schwerpunkten «Erwerb von Sprachkompetenzen», «Kinder und Familien» sowie «Zugang zum Arbeitsmarkt unter Nutzen der Regelstrukturen» offen. Der Bund hat die Unterstützung für das Programm S um ein Jahr verlängert sowie die Berufslehre geöffnet. Infolgedessen weitet der Kanton Luzern die Massnahmen in den Förderbereichen Sprache, Arbeitsmarkt, berufliche Grundbildung sowie Familien und Kinder aus.
Schwerpunkt Spracherwerb und berufliche Integration Bei Schutzbedürftigen ist neu die Sprachförderung entlang ihres Potenzials bis Ende Niveau C1 möglich. Um die berufliche Integration zu fördern, werden für sie zudem diverse Angebote der Regelstrukturen geöffnet, wie das Basisjahr des Integrationsbrückenangebots (IBA B) des Zentrums für Brückenangebote (ZBA) oder die Integrationsvorlehre (INVOL). Ebenso stehen sämtliche Informations- und Beratungsangebote sowie der Triage-Dienst des Beratungs- und Informationszentrum für Bildung und Beruf (BIZ) zur Verfügung. Weitere Massnahmen wie Bewerbungskurse, Jobcoachings und direkte Arbeitsvermittlung von externen Partnern wie dem WAS wira, der Caritas Luzern und dem SAH Zentralschweiz stehen Schutzbedürftigen offen, sobald sie das Sprachniveau A2 erreicht haben. Schutzbedürftige können sich direkt und unkompliziert mittels Online-Formular zu den Massnahmen anmelden. Die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) prüft die Anmeldungen, richtet eine Kostengutsprache aus und nimmt die Triage in die entsprechenden Angebote vor.
Bund leistet weiteren Beitrag an Finanzierung Im Frühling 2022 beschloss der Bund, pro schutzbedürftige Person und pro Jahr einen finanziellen Beitrag an die Kantone in Höhe von insgesamt 3’000 Franken pro Jahr zu entrichten. Sofern sich die Situation in der Ukraine nicht grundlegend ändert, wird er die Unterstützungsmassnahmen bis März 2024 aufrechterhalten. Damit leistet der Bund einen weiteren Beitrag zur Finanzierung der Massnahmen.
Zugang zur Berufslehre Am 1. März 2023 hat der Bundesrat in Rücksprache mit den Kantonen und Sozialpartnern entschieden, dass Jugendliche mit Schutzstatus S eine Lehre antreten und diese in der Schweiz abschliessen können. Die Bewerbung und Anmeldung zur Lehre verläuft gemäss dem ordentlichen Prozess für den Abschluss von Lehrverträgen. Lehrbetrieb und Personen mit Status S können direkt über das Portal Berufsbildung den Lehrvertrag melden oder mittels dem üblichen Formular bei der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung (DBW) eingeben. Diese prüft und genehmigt den Lehrvertrag analog den herkömmlichen Lehrverträgen und leitet ihn an das Amt für Migration (Amigra) weiter, welches die Arbeitsbewilligung erteilt. Ein separater Antrag des Lehrbetriebs ans Amigra ist nicht notwendig. Die duale Ausbildung im Lehrbetrieb und in den Berufsfachschulen findet gemäss den allgemeinen und berufsspezifischen Vorgaben zur Grundbildung statt.
Falls der Schutzstatus S für Jugendliche während der Lehre vom Bundesrat aufgehoben werden sollte, kann die Ausreisefrist für Lernende bis zum Abschluss der beruflichen Grundbildung (EFZ, EBA) verlängert werden. Die Lernenden und die Lehrbetriebe müssen in diesem Fall einen Antrag mit einer Bestätigung der Fortführung des Lehrvertrages an das Staatssekretariat für Migration (SEM) stellen. Das SEM entscheidet im Einzelfall nach Rücksprache mit den kantonalen Berufsbildungsbehörden über die Verlängerung der Ausreisefrist bis Abschluss der beruflichen Grundbildung (EBA, EFZ). Die Ausreisefristen von Familienangehörigen der Lernenden (Eltern, Geschwister) bleiben unverändert.
Strategiereferenz Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie: Luzern steht für Zusammenhalt Anhang Unter Ukraine Flüchtlinge_Infos zu Ausbildung & Arbeiten finden Personen mit Schutzstatus S ausführliche Informationen zum Thema Ausbildung und Arbeiten in der Schweiz.
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