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lawa – Newsletter Landwirtschaft
Juni 2023

Sehr geehrte Damen und Herren
Die Anforderungen an einen landwirtschaftlichen Betrieb sind hoch. Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.
 
 
Anmeldungen BIO 2024
Sie überlegen sich auf Bio umzustellen? Beachten Sie Folgendes:
Anmeldung Bio: Bis 31. August 2023 auf agate.ch / Kant. Datenerhebung LU.
Anmeldung Kontrollstelle: Frühzeitig bei einer Bio-Kontrollstelle (bio.inspecta.ch oder bio-test-agro.ch) und Abmeldung bei der bisherigen Kontrollstelle.
Anmeldung Bio mit Knospe-Label: Bei Bio Suisse.
Beginn der Umstellung: 1. Januar 2024. Zu diesem Zeitpunkt muss der ganze Betrieb Biokonform sein (Ausnahme: Schrittweise Umstellung, Gesuch beim BLW nötig).
Beratung: Wenden Sie sich an die kantonale Fachstelle für Biolandbau, BBZN Schüpfheim oder die gewählte Kontrollorganisation.
 
 
Abdeckung von Güllelager
Das Abdecken von Güllelagern wird vom Kanton Luzern und vom Bund finanziell unterstützt. Steht auf Ihrem Betrieb die Abdeckung noch an, so planen Sie dieses Vorhaben frühzeitig. Bis 2030 müssen alle Güllelager abgedeckt sein.
Seit 2021 konnten 245 Gesuche für Beiträge bearbeitet werden. Durch das Abdecken werden die Ammoniakemissionen und die Gerüche reduziert und damit ein wichtiger Beitrag an die Luftreinhaltung im Kanton Luzern geleistet.
 
 
Bodenerosion vorbeugen – Bodenfruchtbarkeit fördern
Praxistaugliche Präventionsmassnahmen wie etwa schonende Bearbeitungsverfahren, eine konsequente Bodenbedeckung oder die Prävention von Bodenverdichtung werden in einem Merkblatt vorgestellt. Das neue Merkblatt «Bodenerosion vorbeugen – Bodenfruchtbarkeit fördern» kann auf der Internetseite der Konferenz der Vorstehter der Umweltschutzämter der Schweiz (KVU) heruntergeladen werden.
 
 
NPr-Futter – Unterlagen einreichen
Das Abschlussdatum der NPr-Berechnungen «Lineare Korrektur» und «Import/Export-Bilanz» muss zwischen dem 1. April und dem 31. August liegen. Die Aufzeichnungen müssen mindestens über 10 Monate erfolgen, damit die NPr-Berechnung abgeschlossen werden kann.
Die NPr-Berechnung sowie die dazugehörigen Unterlagen sind einzelbetrieblich durch den Rechner per E-Mail an npr@qualinova.ch einzureichen. Bitte verwenden Sie die E-Mail-Vorlage von Qualinova AG. Spätestes Einreichedatum: 30. September 2023.
 
 
Befüll- und Waschplätze für Pflanzenschutzmittelspritzen
Alle Betriebe, die Pflanzenschutzmittel anwenden, brauchen von Gesetzes wegen einen Zugang zu einem gewässerschutzkonformen Befüll- und Waschplatz. Keinesfalls darf Pflanzenschutzmittelhaltiges Wasser direkt oder indirekt in ein Gewässer gelangen. Details zu Vorgaben und Empfehlungen bei neuen Plätzen, zu Finanzierung durch Bund und Kanton sowie zum Projektablauf finden Sie im überarbeiteten Merkblatt.
 
 
Korrekter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
Seit 2001 besteht in der Schweiz zum Schutz des Grund- und Trinkwassers ein generelles Anwendungsverbot für Herbizide auf Strassen, Wegen und Plätzen inklusiv 50 cm breiter Grünstreifen (hohes Gewässerverschmutzungsrisiko). Das Anwendungsverbot ist in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung geregelt und betrifft alle Personen die Herbizide anwenden. Verstösse werden in letzter Zeit vermehrt gemeldet oder gesichtet. Sie können gewichtige Gewässerverunreinigungen bewirken und werden entsprechend geahndet.
 
 
Afrikanische Schweinepest fordert Aufmerksamkeit von Saisonarbeitenden/Reisenden
Reisende und Saisonarbeitende sind aufgerufen, kein Fleisch aus Gebieten mitzubringen, die von der Afrikanischen Schweinepsest (ASP) betroffen sind. Fleisch darf zudem nicht in der Natur entsorgt werden. Es kann Träger des ASP-Virus sein und Wildschweine anstecken.
 
 
Vogelgrippe – Kanton Luzern ist Beobachtungsgebiet
Aufgrund des Ausbruchs der hochpathogenen Vogelgrippe bei Lachmöwen wurden zum Schutz der Geflügelhaltungen Kontroll- und Beobachtungsgebiete sowie vorübergehende Massnahmen festgelegt. Das Beobachtungsgebiet umfasst die gesamte Schweiz. Die Biosicherheitsmassnahmen sind dringend einzuhalten. Es gilt eine Melde- und Aufzeichnungspflicht. Im Kanton Luzern gibt es keine Brutgebiete, die ein Risiko für Geflügelhaltungen darstellen, somit gelten nur die Massnahmen im Beobachtungsgebiet.
 
 
Die nächsten Termine
Programmanmeldung 2024
16. August bis 15. September 2023 auf agate.ch

Erhebung/Gesuch Sömmerung
16. August bis 15. September 2023 auf agate.ch

Meldung Saatverfahren schonende Bodenbearbeitung
bis 15. September 2023 auf agate.ch

Nachmeldung Silo-/Körnermais
bis 31. August 2023 auf agate.ch

Abschluss NPr-Abrechnung
bis 31. August 2023

Einreichen NPr-Abrechnung
bis 30. September 2023
 
 
Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch
 
 
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