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lawa – Newsletter Jagd |
September 2023 |
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Stand Rotwildjagd per 20. September / Brunftpause
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Während der Brunftzeit des Rotwildes findet keine Rotwildjagd statt. Diese sogenannte Brunftpause dauert vom 20. bis 30. September. Aktuell liegt die Jagdstrecke deutlich hinter dem Ergebnis des Vorjahres, was auf die für die Jagd ungünstigen Witterungsbedingungen im August und September zurückzuführen ist. Dafür lässt sich die Qualität d. h. das Verhältnis der Abschüsse von weiblichen und männlichen Tieren der bisherigen Strecke sehen. Dies ist wichtigt für die Erreichung des Regulationsziels. Wir wünschen Weidmannsheil für den weiteren Jagdverlauf bis Mitte Dezember.
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Fahrplan Neuverpachtung Jagdreviere
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Im Rahmen der vier Veranstaltungen der Obleute und Jagdleiter/-innen im August 2023 sowie beim Austausch zwischen Revierjagd Luzern (RJL) und der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) diesen Monat wurde der Fahrplan für die Neuverpachtung der Jagdreviere präsentiert. Die Vorarbeiten zur Revierwertberechnung laufen auf Hochtouren und werden im ersten Quartal 2024 mit den RJL-Sektionspräsidien besprochen, bevor Mitte 2024 die Ausschreibung erfolgt.
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Stand und Fahrplan Revision eidg. Jagdverordnung (JSV)
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Gemäss den aktuellen Ansagen vom Bundes-Departement UVEK wird die Revision der JSV gesplittet. Ein erster Teil soll befristet und unter Verzicht auf ein ordentliches Vernehmlassungsverfahren per 1. Dezember 2023 in Kraft treten. Dieser Teil soll ausschliesslich Neuerungen zur proaktiven Wolfsrudel-Regulation enthalten und bringt für Luzern – da hier keine Rudel oder Paare vorhanden sind – keine Änderungen. Zum umfassenden zweiten Teil der JSV-Revision soll 2024 eine ordentliche Vernehmlassung erfolgen. Die gesamte revidierte Bundes-Jagdgesetzgebung soll dann per 1. Februar 2025 in Kraft treten. Danach haben die Kantone maximal fünf Jahre Zeit, ihre kantonale Gesetzgebung entsprechend anzupassen.
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Umfrage Erschwernisse – Weiteres Vorgehen
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Die Beteiligung der Reviere an der Umfrage betreffend Jagd-Erschwernissen war sehr hoch. 97 Prozent der Reviere haben Erschwernisse zurückgemeldet. Insgesamt wurden rund 1200 konkrete Hinweise vorgebracht. Wichtig: Die Meldungen dienen – wie von Anfang an klargestellt – allein zur Berücksichtigung bei der Revierwertberechnung, nicht als «Anzeige» oder «Fallmeldung». Um Sachverhalte im Wald dem Revierförster zur Abklärung zu melden, steht seit einem Jahr das Meldeformular für Waldrechtsfälle zur Verfügung.
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Mitwirkung zum Kantonalen Richtplan
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Die öffentliche Mitwirkung zur Gesamtrevision des Kantonalen Richtplans läuft seit dem 11. September 2023 und dauert noch bis zum 29. Januar 2024. Verschiedene Themen betreffen direkt oder indirekt die Interessen der Jagd, der Wildlebensräume und der Wildtiere. Es lohnt sich, die geplanten Weichenstellungen für die raumwirksamen Tätigkeiten im Kanton Luzern bewusst anzuschauen.
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Wald-Wild-Weiterbildung 2024 zum Thema Rotwild
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Der Schweizerische Forstverein organisiert alljährlich eine Weiterbildung zum Thema Wald und Wild. Im nächsten Kurs geht es um den Rothirsch in der Schweiz; aktuelle Entwicklungen und Erkenntnisse für die Praxis. Die Kurse finden am 24. Januar 2024 in Zollikofen und am 25. Januar 2024 in Chur statt. Zum Zielpublikum gehören unter anderen Jägerinnen und Jäger.
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Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch |
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