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Ackerbau
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Kartoffeln
Einige Parzellen haben bereits das gewünschte Kaliber erreicht und das Kraut wurde vernichtet resp. es wurde bereits mit der Ernte begonnen. Ist es auf Parzellen für die Krautvernichtung noch zu früh, gilt es den Fungizidschutz aufrechtzuerhalten.
Die nass-feuchte Witterung der letzten Tage hat Krautfäule-Infektionen begünstigt. Alternia wird durch die Blattalterung und die bevorstehende Schönwetterphase gefördert. Ist Krautfäule bereits im Bestand, empfiehlt es sich ein sporen-abtötendes Kontaktfungizid beizumischen, um den Knollenbefall zu verhindern.
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Zuckerrüben
Cercospora-Blattflecken können sich bei den aktuellen Bedingungen weiter ausbreiten. Die Bekämpfungsschwelle liegt ab Mitte August bei zwei bis drei kleinen Befallsnestern je Are oder Streubefall auf den neugebildeten Blättern im ganzen Feld.
Idealerweise wird das Fungizid auf leicht tau-feuchte, nicht nasse, Blätter ausgebracht. Bei den ersten beiden Behandlungen empfiehlt es sich Kupfer beizumischen. Wegen Resistenzen sollten ab der zweiten Behandlung keine Strobilurine, sondern nur noch Triazole eingesetzt werden. Bei Rübensorten mit einer guten Cercospora-Toleranz kann der Abstand zwischen den Behandlungen auf maximal fünf Wochen vergrössert werden.
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Getreide - Sortenwahl
Nach der Ernte gilt es bereits wieder an die neue Aussaat zu denken und, falls nicht bereits geschehen, sich mit der Sortenwahl zu beschäftigen. Auf der Liste der empfohlenen Getreidesorten finden Sie wichtige Informationen zu den Sorten und deren Eigenschaften. Prüfen Sie zudem, ob Ihr Getreide auf dem gewünschten Absatzkanal nachgefragt wird, z. B. Anbauempfehlungen von IP-Suisse zu beachten.
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Maiswurzelbohrer
Seit Ende Juni stehen zur Überwachung des Maiswurzelbohrers 28 Fallen über den ganzen Kanton Luzern verteilt. Letztes Jahr wurden schweizweit hohe Fangzahlen verzeichnet. Auch dieses Jahr sind bereits an 18 der 28 Standorten mind. 1 Käfer in die Falle gegangen.
Da im Kanton Luzern nach wie vor das Pilotprojekt Maiswurzelbohrer am Laufen ist, haben Fänge auf Luzerner Kantonsgebiet keinen Einfluss auf die Fruchtfolgeregelungen im Kanton Luzern. Im Gegensatz zum Kanton Luzern wird schweizweit anhand der Fallenfänge eine Fruchtfolgeeinschränkung verfügt. So gilt bei Fallenfängen jeweils, dass in einem Umkreis von 10 km vom Fallenstandort im Folgejahr kein Mais stehen darf, wo im Vorjahr Mais angebaut wurde.
Diese Fruchtfolgeverfügungen gelten auch für ausserkantonale Bewirtschafter/-innen. Informieren Sie sich daher frühzeitig über die aktuellen Regelungen in den verschiedenen Kantonen, sofern Sie Flächen ausserhalb des Kanton Luzerns bewirtschaften. Informationen zu den Fruchtfolgeverfügungen finden Sie jeweils online bei den verschiedenen Pflanzenschutz-Fachstellen.
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Zwischenkulturen für den Bodenschutz & den Produktionssytembeitrag "angemessene Bedeckung des Bodens"
Gemäss DZV Art. 17 sind Betriebe mit mehr als 3 Hektaren offener Ackerfläche dazu verpflichtet auf Parzellen, welche vor dem 31. August geerntet werden, im laufenden Jahr eine Winterkultur, Zwischenfutter oder Gründüngung ansäen.
Betriebe, welche sich beim Produktionssystembeitrag «angemessene Bedeckung des Bodens» angemeldet haben, sind zudem verpflichtet innerhalb von 7 Wochen nach der Ernte eine Bodenbedeckung anzusäen. Ausfallgetreide, -raps und Ernterückstände zählen dabei nicht als Bodenbedeckung. Im PSB ist auf Parzellen, welche nach dem 30. September geerntet werden, ist die Aussaat einer Bodenbedeckung nicht vorgeschrieben.
Aktuell sind die Bedingungen für einen schnellen Auflauf von Zwischenkulturen ideal – nutzen Sie dieses Zeitfenster aus, sodass sich in kurzer Zeit viel Biomasse bilden kann.
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Pufferstreifen zur Abschwemmreduktion von PSM – jetzt anlegen
Abschwemmauflagen sind im ÖLN ab diesem Jahr auch gegenüber entwässerten Strassen und entwässerten Wegen einzuhalten. Dies gilt für Flächen mit mehr als 2 Prozent Neigung, die in Richtung Gefälle an entwässerte Strassen oder entwässerte Wege angrenzen. Liegt eine Kultur auf ihrer ganzen Länge mehr als 6 m von der entwässerten Strasse bzw. Weg entfernt, gilt sie nicht mehr als angrenzend. Die Ansaat von neuen Pufferstreifen ist nun ideal, denn nur ein bewachsener Pufferstreifen sorgt für eine zufriedenstellende Infiltration und kann PSM-Einträge entsprechend reduzieren.
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Neophyten/Problempflanzen
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Borstenhirse
Die Borstenhirse kommt an trockenen Standorten vor, zum Beispiel an Strassenrändern und flachgründigen Stellen, und verbreitet sich von dort aus. Die Samen gelangen durch vorbeifahrende Erntemaschinen oder Vögel an diese Stellen.
Wenn die Borstenhirse vereinzelt in Parzellen vorkommt, sollte sie ausgerissen werden. Bei flächigem Vorkommen kann sie durch folgende Bewirtschaftungsmassnahmen zurückgedrängt werden:
| • | Schnitthöhe über 8 cm wählen |
| • | Dichte Grasnarbe fördern |
| • | Leitgräser versamen lassen |
| • | Übersaat mit trockenheitsresistenten Gräsern (Knaulgras/Rohrschwingel) |
| • | Kein Schnitt und keine Gülleausbringung zu Beginn von längeren Hitzephasen |
| • | Keine Schäden durch Gülle (Verätzung und Güllenmadli) verursachen, d.h. Gülle gut verdünnen |
| • | Feucht einsilieren – die Säure reduziert die Keimfähigkeit der Samen
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Biodiversitätsförderflächen
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Kurs: Biodiversität auf der Ackerfläche am 22.8.2023
Im Kurs vom 22. August 2023 werden die verschiedenen, möglichen Brachetypen für die geforderten 3.5 % Acker BFF an Praxisbeispielen erläutert. Auf einer kleinen Rundfahrt werden Bunt- und Rotationsbrachen, Nützlingsstreifen und ein Saum auf Ackerland angeschaut, die Anlage und die Pflege erklärt, sowie Vor- und Nachteile diskutiert. Zudem wird eine Entscheidungshilfe präsentiert, die den Teilnehmenden hilft, die geeignete Brache für den eigenen Betrieb zu finden. Nach erfolgter Anmeldung wird anhand der Teilnehmenden der Startort der Rundfahrt festgelegt und mitgeteilt.
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Termine
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Die nächsten Termine - Veranstaltungen
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