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Infoletter Pflanzenschutz
Mit dem Infoletter Pflanzenschutz Feldbau orientieren wir Sie über Aktuelles zu Pflanzenschutz und Kulturführung aus den Bereichen Ackerbau, Futterbau und Problempflanzen/Neophyten.
 
 

Ackerbau

 
Rapssaat steht an
Die Rapssaat steht vor der Tür. Um Blattfrassschäden durch den Rapserdfloh vorzubeugen, gilt es mit einer tiefen Saatdichte früh zu säen. Dadurch entwickelt sich der Raps schneller über das sensible Keimblattstadium heraus. Die Saattiefe gilt es lokal der vorhandenen Feuchtigkeit und der geplanten Unkrautregulierung anzupassen.
Rapssaat - PSB "Verzicht auf Herbzide"
Beim PSB «Verzicht auf Herbizide» muss auf der gesamten Rapsfläche auf dem Betrieb ab der Ernte der Vorkultur bis zur Ernte der Hauptkultur auf Herbizide verzichtet werden, um die 600 CHF/ha zu erhalten. Einzelstock- oder Bandbehandlungen bleiben dabei erlaubt. Details zum PSB «Verzicht auf Herbizide» entnehmen Sie dem AGRIDEA Faktenblatt.

Eine Untersaat oder 1-2 Hackdurchgänge ermöglichen den erfolgreichen Rapsanbau ohne Herbizid. Bei der Saat mit Untersaat ist es wichtig, dass die Parzelle einen tiefen Unkrautdruck und keine Problemunkräuter wie Winden, Klebern oder Disteln, aufweist.

 
Rapssaat - Gelbfallen frühzeitig stellen
Im empfindlichen Keimblattstadium kann der Rapserdfloh Schäden durch Blattfrass verursachen. Sind die ersten Keimblätter sichtbar, gilt es den Rapserdfloh zu überwachen. Hierfür werden nach der Saat Gelbfallen bodeneben eingegraben, mit Wasser und etwas Spülmittel gefüllt und mindestens wöchentlich kontrolliert.

 
Rapssaat - Abschwemmauflagen berücksichtigen
Abschwemmauflagen sind im ÖLN ab diesem Jahr auch gegenüber entwässerten Strassen und entwässerten Wegen einzuhalten. Dies gilt für Flächen mit mehr als 2 Prozent Neigung, die in Richtung Gefälle an entwässerte Strassen oder entwässerte Wege angrenzen. Liegt eine Kultur auf ihrer ganzen Länge mehr als 6 m von der entwässerten Strasse bzw. Weg entfernt, gilt sie nicht mehr als angrenzend.

Prüfen Sie bereits bei der anstehenden Rapssaat, ob Massnahmen umzusetzten sind. Mögliche Massnahmen finden Sie im Merbklat.
 
 

Futterbau

(Bild: Markus Wyss, Omya)
 
Blackekeimlinge in Neuaansaaten
Blackenkeimlinge in Neuansaaten können im ersten Aufwuchs relativ verträglich bekämpft werden. Der Klee muss dafür mindestens drei dreiteilige echte Blätter gebildet haben (siehe Bild). Dafür MCPB oder eine Mischung von MCPB und MCPA verwenden. Diese erfasst weiteren breitblättrigen Unkräuter, vor allem Hirtentäschelkraut und wirkt gut auf junge Blacken mit maximal 4-5 echten Blätter.

Bei bereits grösseren Rosetten, kann max. 1 l/ha Asulam beigemischt werden. Achtung bei erstem Schnitt, Wiesenrispe und Luzerne. Wüchsiges Wetter verbessert die Wirkung. Bei Hitze nicht behandeln.
 
 

Biodiversitätsförderflächen

Hirse durch Säuberungsschnitt zurückdrängen
Hirse hat sich vielerorts in angesäten Brachen aufgrund der schwierigen Auflaufbedingungen breitgemacht. In stark verunkrauteten Buntbrachen und Säumen ist im ersten Jahr ein Säuberungsschnitt angesagt, um für genügend Licht für die langsam keimenden Arten zu sorgen. Durch Ausstechen oder Einzelstockbehandlung sollte man kontinuierlich Blacken, Ackerkratzdisteln, Windennester und Ambrosia bekämpfen. Zusätzlich sollte man auch frühzeitig beim Einjährigen und Kanadischen Berufkraut reagieren, um einen später vielfach höheren Arbeitseinsatz zu vermeiden.
 
 

Änderungen im Bereich Pflanzenschutz

 
Absenkpfad Pflanzenschutzmittel Kanton Luzern: Fördermassnahme «Schachtdeckel»
Der Kanton Luzern hat das Projekt «Absenkpfad Pflanzenschutzmittel» gestartet, um mit kantonalen Fördermassnahmen die Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln weiter zu reduzieren. Details zum Projekt finden Sie hier: Absenkpfad PSM

Die Fördermassnahme «Schachtdeckel» wurde Anfang August gestartet. Dabei wird bei Schächten, welche keine Entwässerungsfunktion haben, der Ersatz von beschädigten Schachtdeckeln oder der Umbau auf Unterflur finanziell unterstützt. Pro saniertem Schacht werden pauschal CHF 150.- vergütet. Wird ein bestehender oberirdischer Schacht mindestens 30 cm unter Flur gesetzt, werden CHF 300.- vergütet. Nutzen Sie die aktuelle Zeit zwischen den Ackerkulturen und überprüfen Sie jetzt die Schächte auf Ihren Feldern.
 
 

Termine

Die nächsten Termine - Veranstaltungen

Weitere

 
 
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