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Infoletter Pflanzenschutz
Mit dem Infoletter Pflanzenschutz Feldbau orientieren wir Sie über Aktuelles zu Pflanzenschutz und Kulturführung aus den Bereichen Ackerbau, Futterbau und Problempflanzen/Neophyten.
 
 

Ackerbau

 
Raps - Überwachung Erdfloh
Im empfindlichen Keimblattstadium kann der Rapserdfloh Schäden durch Blattfrass verursachen. Sind die ersten Keimblätter sichtbar, gilt es den Rapserdfloh zu überwachen. Hierfür werden nach der Saat Gelbfallen bodeneben eingegraben, mit Wasser und etwas Spülmittel gefüllt und mindestens wöchentlich kontrolliert.

Bei der Platzierung der Gelbfallen berücksichtigen, dass die Käfer den Sommer meist an Waldrändern oder in Hecken verbringen. Masseneinwanderung ist normalerweise ab Mitte September bis Anfang Oktober zu erwarten, dieses Jahr aufgrund der Witterung wohl aber schon früher möglich. Bei trockenen und warmem Bedingungen im Herbst muss eher mit einem grossen Erdflohdruck gerechnet werden.
Raps - Schneckenkontrolle
Schneckenkontrollen nach der Saat durchführen. Während einige Schneckenarten von Grünstreifen (z.B. Spanische Wegschnecken) einwandern, gibt es andere Schneckenarten (z.B. Gartenwegschnecken), welche sich in Hohlräumen im Boden vor dem Austrocknen schützen und so im Innern der Parzellen Schäden verursachen.

Für Kontrollen im Feld an mehreren Stellen ein paar metaldehyd-haltige Körner verteilen und mit einem Jutesack oder Karton zudecken. Kontrollen sind jeweils am folgenden Morgen durchzuführen. Eine Behandlung mit Schneckenkörnern ist angezeigt, sobald Schleimspuren oder tote Schnecken bei den Köderplätzen festgestellt werden.

 
Mais - Vorerntekontrolle
Agroscope liefert auf ihrer Homepage Informationen zum optimalen Erntestadium und die Möglichkeit die Reife mit den Wetterdaten online zu berechnen. Trotz Berechnung sollte im Feld die Reife zusätzlich kontrolliert werden. Neben der Reifekontrolle ist es wichtig, den Mais vor der Ernte auf Schädlinge, Krankheiten und Unkräuter zu untersuchen und entsprechend Schlüsse für die nächste Anbausaison zu ziehen.

Um die Bekämpfungsschwelle des Maiszünslers zu erheben in der Parzelle verteilt 10 x 5 Pflanzen untersuchen. Maiszünslerschäden sind an Bohrlöchern an den Stängeln und Borhmehl in den Blattachseln erkennbar. Auch typisch sind geknickte Fahnen resp. Stängel. Trichogramma-Schlupfwespen sollten im nächsten Jahr ausgebracht werden, wenn im Körnermais 10-20 % bzw. im Silomais 20-30 % der Pflanzen vom Maiszünslerbefallen sind.
 
 

Futterbau

 
Übersaaten nach Blackenbekämpfung
Werden in einem Bestand Blacken chemisch oder mechanisch bekämpft, entstehen Lücken. Werden diese Lücken nicht von guten Futterpflanzen besetzt, wird der Platz schon bald von Blackenkeimlingen eingenommen. Bei der chemischen Blackenbekämpfung muss eine gewisse Blattmasse vorhanden sein, zusätzlich beträgt die Absetzfrist nach der Behandlung drei Wochen bei der Verfütterung an laktierende Tiere bzw. zwei Wochen bei nicht laktierenden Tieren.

Diese beiden Punkte tragen dazu bei, dass der Bestand nach Ablauf der Absetzfrist zuerst genutzt werden muss, bevor die Lücken mittels Übersaat geschlossen werden können. Zudem ist es weiterhin wichtig alle Blackensamenständer vor der Nutzung zu entfernen. Samen bleiben auch nach einer chemischen Behandlung keimfähig. Für eine erfolgreiche Übersaat ist auch im Herbst eine Rückverfestigung mittels Walze nötig.
 
 

Änderungen im Bereich Pflanzenschutz

 
PSM-Einsatz im Siedlungsraum durch berufliche Verwender/innen
Gegenwärtig dürfen berufliche Verwender/innen von PSM in Siedlungsgebieten auf Flächen wie Parks, Gärten, Sport- und Freizeitanlagen, Pausenplätzen oder Spielplätzen PSM gemäss Produktbewilligung einsetzen. Generell verboten in Siedlungsgebieten sind jedoch PSM, welche als giftig für Menschen eingestuft sind.

Das Anwendungsverbot in Siedlungsgebieten von humantoxischen PSM wird ab 2027 auf PSM ausgedehnt, welche die Kriterien aus dem PSMV Anhang 12 Ziffer 2 erfüllen. Diese PSM enthalten einen Wirkstoff, der als sog. Substitutionskandidat (Anhang 1 Teil E) gelistet ist oder als giftig für Menschen eingestuft ist (wie bisher) (Ausnahme: einige Wirkstoffe, die in der Bundes-Verordnung zur biologischen Landwirtschaft gelistet sind).

Zur Überprüfung ob ein PSM im Siedlungsraum eingesetzt werden darf, können berufliche Verwender/innen von Pflanzenschutzmittel unsere Hilfestellung beiziehen.
Nichtberufliche Anwendung von PSM
Nichtberufliche Anwender/innen dürfen PSM gemäss den markierten Zulassungen im PSM-Verzeichnis anwenden. PSM, welche für die nichtberufliche Anwendung zugelassen sind, dürfen auch in Siedlungsgebieten eingesetzt werden. PSM, die für eine nichtberufliche Verwendung bestimmt sind und vor dem 16. November 2022 bewilligt wurden, werden bis zum 31. Dezember 2024 nach den Kriterien von Artikel 17 Absatz 1 neu geprüft (PSMV, Art. 86i) und ggf. entsprechend eingeschränkt. Davon unabhängig bleibt das Verwendungsverbot für Herbizide und Biozide (gegen Algen und Moose) auf und an Strassen, Wegen, Plätzen, Terrassen und Dächern bestehen.
 
 

Das BBZN stellt sich vor

 
Stefan Emmenegger
Nach der Lehre als Landwirt und dem Studium in Agronomie an der HAFL arbeitete Stefan Emmenegger für 3 Jahre als Lehrer und Berater am Inforama Berner Oberland. Seit 2016 ist er am BBZN in Schüpfheim im Bereich Pflanzenbau und Informatik tätig. Seine Schwerpunkte sind Futterbau und Pflanzenschutz. Das Haupttätigkeitsgebiet liegt im Unterricht der landwirtschaftlichen Grundbildung. Neben seinem 60 % Pensum am BBZN bewirtschaftet er einen Landwirtschaftsbetrieb.
 
 

Termine

Die nächsten Termine - Veranstaltungen
Im September stehen gleich zwei Veranstaltungen zum Thema 3.5 % BFF auf der Ackerfläche an - jeweils mit Beteiligung des BBZN.
 
 
Berufsbildungszentrum Natur und Ernährung
Sennweidstrasse 35
6276 Hohenrain
Telefon 041 228 30 89
Mail pflanzenschutz.bbzn@sluz.ch
 
 
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