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Mitteilung
21. September 2023
 
 

Erleichterte Aufnahmebedingungen für Berufsmaturität

Ab dem Schuljahr 2023/24 gelten erleichterte Aufnahmebedingungen für die Berufsmaturitätsschulen, Fachmittelschulen und Mittelschulen mit Berufsabschluss.

So benötigen die Lernenden aus der Sekundarschule, die sich für eine Lehre mit Berufsmaturität, die Fachmittelschule oder eine Mittelschule mit Berufsabschluss entscheiden, einen tieferen Notenwert, um prüfungsfrei aufgenommen zu werden.

Wer die Notenwerte für die prüfungsfreie Aufnahme nicht erzielt, kann weiterhin eine Aufnahmeprüfung absolvieren. Deren Format wird per März 2024 ebenfalls angepasst: Neu absolvieren die Prüfungskandidaten eine Sprachenprüfung und eine Mathematikprüfung, welche hälftig gewichtet werden. Wie bis anhin werden die Fächer Mathematik, Deutsch, Französisch und Englisch geprüft, allerdings weniger umfangreich. Inhaltlich bleibt der Schulstoff massgebend, der in der Sekundarschule in diesen Fächern vermittelt wird.

Jugendliche, welche ab Schuljahr 2025/26 eine Fachmittelschule oder eine Mittelschule mit Berufsabschluss besuchen möchten, absolvieren das Aufnahmeverfahren künftig im Herbst - erstmals im Herbst 2024 - und nicht erst im März 2025. Damit haben sie nach einem negativen Entscheid noch genügend Zeit, um sich für eine schulische oder berufliche Alternative umzusehen.

Hintergrund dieser Anpassungen
Bisher mussten Jugendliche für die prüfungsfreie Aufnahme in alle Maturitätsschulen dieselben Notenrichtwerte erfüllen. Die fachlichen Anforderungen für die gymnasiale Matura sind höher als für die anderen Mittelschulen. Das soll neu auch in den Aufnahmebedingungen sichtbar werden. Diese Diversifizierung bewährt sich bereits in vielen anderen Kantonen. Eine Studie der PH Luzern bestätigt, dass diese Anpassung die Erfolgsaussichten der Lernenden nicht schmälern.

Diese Massnahmen zur Weiterentwicklung des Aufnahmeverfahrens stärken die Attraktivität der Bildungsgänge weiter. Sie folgen auf die Schaffung einer prüfungsfreien Aufnahme in die BM nach der Lehre, welche der Regierungsrat im Juli 2022 beschlossen hat.

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Innovation

Anhang
Grafik Aufnahmeverfahren

SRL 438 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen des Kantons Luzern
SRL 444 Reglement über die Berufsmaturität (Stand: 1.8.2023)
 
 
Christof Spöring
Leiter Dienststelle Berufs- und Weiterbildung
Telefon 041 228 52 25
E-Mail christof.spoering@lu.ch
(erreichbar am 21. September 2023, 10.30-11.30 Uhr)
 
 
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