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Bedingte Gewinnbeteiligung bei Covid-19-Härtefallhilfe: Rechtsgutachten liegt vor
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Der Kanton Luzern hat zur Klärung offener Fragen in der Praxis zur Rückforderung von Corona-Härtefallgeldern ein externes Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses liegt nun vor und nimmt Stellung zu wichtigen Fragen. Das Ziel dieses Vorgehens ist es, langwierige Gerichtsverfahren möglichst zu vermeiden und dennoch eine transparente Praxis für die Rückforderung von Härtefallgeldern sicherzustellen.
Während der Corona-Pandemie waren viele Unternehmen, vornehmlich aus der Gastro- und Tourismusbranche, von erheblichen Rückgängen an Gästen und mitunter gar von staatlich angeordneten Schliessungen betroffen. Damit dies für diese Unternehmen nicht das wirtschaftliche Aus bedeutete, richteten Bund und Kantone – nebst anderen Massnahmen – Härtefallgelder aus. Die Verantwortung für die Auszahlung lag bei den Kantonen. Im Kanton Luzern wurden insgesamt 265 Millionen Franken Härtefallgelder an über 1400 Unternehmen ausbezahlt.
Rückforderung von Härtefallhilfen angelaufen Das Ziel, mit der subsidiären finanziellen Unterstützung den Unternehmen durch die Krise zu helfen und Arbeitsplätze zu erhalten, hat der Kanton mit den Härtefallhilfen erreicht. Im Rahmen der langfristigen Bewirtschaftung der Covid-19-Härtefallhilfe wird nun sichergestellt, dass allgemeine Steuergelder effektiv – wie von Anfang vorgesehen und politisch gewollt – zur Unterstützung von Härtefällen und nicht darüber hinaus für private Gewinne verwendet werden.
Die Rückforderung von erzielten Gewinnen im Rahmen der bedingten Gewinnbeteiligung ist im Frühjahr dieses Jahres angelaufen. Knapp 550 Fälle konnten bereits abgeschlossen werden, indem entweder die Rückzahlungen erfolgt sind oder aufgrund der konkreten Berechnungen keine solche Rückzahlung erforderlich ist. Bei rund 40 unterstützten Unternehmen dürften keine Rückforderungen mehr möglich sein, weil sich diese in Liquidation befinden. Über 200 Fälle sind derzeit in Bearbeitung und bei rund 650 Unternehmen ist die Beurteilung, ob eine Rückforderung aufgrund der bedingten Gewinnbeteiligung vorzunehmen ist, noch pendent. Für diese Unternehmen wird auf Basis der eingereichten Steuererklärungen geklärt, ob eine Rückforderung von Härtefallgeldern angezeigt ist.
Gutachten befasst sich mit offenen Fragen Im Rahmen der Lancierung des Rückforderungsprozesses ergaben sich verschiedene rechtliche Unklarheiten in Bezug auf die Berechnung der Rückforderungen. Um einheitliche und transparente Verfahren für alle Parteien zu gewährleisten, hat der Kanton Luzern ein externes Rechtsgutachten beim ehemaligen Bundesrichter Prof. Dr. iur. Hansjörg Seiler in Auftrag gegeben. Dieses klärt Detailfragen in Bezug auf die rechtlichen Grundlagen sowie die Berechnung der Gewinne, welche die betroffenen Unternehmen gemäss den Vorgaben zur bedingten Gewinnbeteiligung gegebenenfalls zurückzahlen müssen. Das Ziel dieses Vorgehens ist es – gerade auch im Interesse der betroffenen Unternehmen – langwierige Gerichtsverfahren möglichst zu vermeiden und eine transparente Praxis für die Rückforderung von Härtefallgeldern sicherzustellen.
Aus dem umfassenden und sorgfältig erstellten Gutachten ergeben sich Erkenntnisse, aufgrund denen der Kanton seine bisherige Praxis anpassen wird. So führt eine Geschäftsaufgabe oder eine Fusion nicht mehr automatisch zu einer vollständigen Rückerstattung der gewährten Härtefallunterstützung. Im Weiteren gilt: Wenn Unternehmen, die mit Härtefallgeldern unterstützt wurden, Dritten ein an sich unzulässiges inzwischen zurückbezahltes Darlehen gewährt haben, kann dies bei der Rückforderung von Härtefallgeldern je nach Umständen berücksichtigt werden.
Offener Austausch mit Branchenvertreterinnen und -vertretern Der Kanton hat das Gutachten an einem Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Branchen vorgestellt und diskutiert. In diesem Rahmen konnten Fragen und kritische Rückmeldungen entgegengenommen werden. Der Austausch mit den Branchen ist wertvoll und wird auch für die langfristige Bewirtschaftung fortgeführt. Das trägt wesentlich zum gemeinsamen Ziel bei, langwierige und komplizierte Gerichtsverfahren möglichst zu vermeiden.
Der Kanton Luzern steht auch im Austausch mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), weil der Bund einen erheblichen Teil der Härtefallgelder beigesteuert hat und diesen mitunter gestützt auf vertragliche Regelungen zwischen dem Bund und den Kantonen im Rahmen der bedingten Gewinnbeteiligung von diesen zurückfordert.
Anhang Rechtsgutachten Seiler Infos zu den Härtefallmassnahmen für Unternehmen
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