Zur Webansicht
lawa – Newsletter Landwirtschaft
September 2023

Sehr geehrte Damen und Herren
Die Anforderungen an einen landwirtschaftlichen Betrieb sind hoch. Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.
 
 

Rückzugsstreifen über Winter stehen lassen

Bei Biodiversitätsförderflächen (BFF) mit der Anforderung 10-Prozent-Restflächen gemäss Flächenverzeichnis, muss die 10-Prozent-Restflächen bei jedem Schnitt, auch beim letzten Schnitt im Herbst, stehengelassen werden. Die Lage dieser Fläche kann bei jedem Schnitt wechseln oder maximal ein Jahr am selben Ort stehen bleiben. 10-Prozent-Restflächen werden nicht «nachgeputzt», sondern mindestens bis zum nächsten Schnitt der Wiese stehen gelassen. Die stehengelassenen Restflächen bilden wichtige Rückzugsstreifen und Überwinterungsorte für Kleintiere.
 
 

Schonende Herbstweide auf BFF mit Schnittnutzung

Vom 1. September bis zum 30. November ist eine schonende Herbstweide bei extensiv genutzten Wiesen, wenig intensiv genutzten Wiesen und Hecken mit Krautsaum erlaubt. Diese Beweidung muss kurz und schonend erfolgen, bei gut abgetrockneten Bodenverhältnissen. Im Rahmen der "Schonenden Herbstweide" ist es nicht erforderlich die 10- Prozent-Restfläche extra auszuzäunen. Es gibt jedoch Ausnahmen, die aufgrund des Naturschutzes oder der Vernetzung dazu führen, dass Restflächen eingezäunt werden müssen oder die Herbstbeweidung überhaupt nicht gestattet ist.
 
 

Bewirtschafterwechsel 2024

Steht auf Ihrem Betrieb im Jahr 2024 eine Betriebsübergabe innerhalb der Familie (Ehefrau, Tochter oder Sohn) oder eine Auflösung einer Generationengemeinschaft an. Bitte melden Sie uns dies mit dem jeweiligen Online-Formular Bewirtschafterwechsel bis Ende November 2023. Formulare die nach dem 31. Dezember 2023 bei der Dienststelle lawa eintreffen, können nur gegen Gebühr verarbeitet werden. Zusätzlich muss der Bewirtschafterwechsel auch der zuständigen Kontrollstelle zu melden.
 
 

Unterhalt von Güterstrassen

Strasse mit Rissen
Der nahende Herbst bietet sich an, um die Güterstrassen für den Winter vorzubereiten. Ein fachgerechter Unterhalt verhindert Schäden, die durch Frost und Schmelzwasser entstehen können. Folgende Arbeiten sollten jetzt geplant und ausgeführt werden:
- Lokale Schäden beheben
- Längsrisse ausgiessen (verhindert das Eindringen von Schmelzwasser und Entstehen von Frostschäden)
- Schächte freilegen (Abfluss von Schmelzwasser)
- Leitungen spülen (Abfluss von Schmelzwasser)
 
 

Elektronische Einreichung NPr-Berechnungen

Die NPr-Berechnungen müssen 2023 bis spätestens am 31. August abgeschlossen werden. Bis spätestens am 30. September ist sie einzureichen. Die NPr-Berechnung sowie dazugehörigen Unterlagen sind einzelbetrieblich durch den Rechner per E-Mail an npr@qualinova.ch einzureichen. Für die Einreichung der NPr-Berechnung ist die E-Mailvorlage, welche bei der Qualinova AG erhältlich ist, zu verwenden. Die NPr-Berechnung muss zwingend als Excel-Datei eingereicht werden.
 
 

TVD Meldung Schafe und Ziegen

Die Durchschnittsbestände vom Jahr 2023 von Schafen und Ziegen werden für die Datenerhebung 2024 das erste Mal direkt aus der Tierverkehrsdatenbank (TVD) übernommen. Die Anzahl Tiere aus der Datenerhebung ist relevant für die Auszahlung der Direktzahlungen und für die Nährstoffbilanz.
Aus diesem Grund empfiehlt der Kanton Luzern jede Verschiebung der Tiere auf einen anderen Betrieb (beispielsweise Herbstweide beim Nachbarsbetrieb) auch dann zu melden, wenn die Tiere nicht mit anderen Wiederkäuern in Kontakt kommen. Dies hilft, eine korrekte Deklaration des Durchschnittsbestandes der Tiere und eine realitätsgetreue Nährstoffbilanz sicherzustellen.
 
 

Meldung Betriebsaufgabe

Eine Betriebsaufgabe ist der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) mit dem Online-Formular «Meldung Betriebsaufgabe» mitzuteilen. Beachten Sie bitte die Hinweise auf dem Formular. Betriebe, die nach einer Betriebsaufgabe dennoch kleinere Flächen bewirtschaften und/oder Tiere halten, werden nicht aufgelöst, sondern als Hobbybetrieb/Nichtkommerzielle Tierhaltung weiter registriert bleiben. Bei diesen Betrieben wird zukünftig eine vereinfachte Datenerhebung durchgeführt.
 
 

Die nächsten Termine

Anmeldung der freiwilligen DZ-Programme
bis 15. September 2023 auf agate.ch

Meldung Saatverfahren schonende Bodenbearbeitung
bis 15. September 2023 auf agate.ch

Nachmeldung Silo-/Körnermais
bis 15. September 2023 auf agate.ch

Einreichen NPr-Abrechnung
bis 30. September 2023
 
 
Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch
 
 
Impressum | DisclaimerNewsletter verwalten | Abmelden
lawa.lu.ch