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Ausgleich der Folgen der kalten Progression für das Steuerjahr 2024
7 / 2023
18.09.2023
 
 

Ausgleich der Folgen der kalten Progression für das Steuerjahr 2024

Wie im letzten Jahr passt der Kanton Luzern auf das Steuerjahr 2024 die Einkommenstarife erneut an, ebenfalls werden die in Frankenbeträgen festgesetzten Abzüge angepasst. Grund dafür ist der Ausgleich der Folgen der kalten Progression. Dadurch steigt beispielsweise 2024 der steuerlich zulässige Maximalabzug für Fahrkosten von 6'300 Franken auf 6'400 Franken. Der Kanton ist zu diesen Anpassungen gesetzlich verpflichtet.
 
 
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