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Infoletter Pflanzenschutz |
Mit dem Infoletter Pflanzenschutz Feldbau orientieren wir Sie über Aktuelles zu Pflanzenschutz und Kulturführung aus den Bereichen Ackerbau, Futterbau und Problempflanzen/Neophyten. |
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Ackerbau
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Raps - Rapserdfloh
Das warme Wetter und die Niederschläge der letzten Tage sorgen für gute Wachstumsbedingungen für den Raps. Der Blattfrass durch den Rapserdfloh ist daher meist tolerierbar und generell nicht stark. Auch vermag der Raps sehr viel zu kompensieren. Falls nötig ist eine späte Insektizidbehandlung ab Mitte Oktober, welche die Larven erfasst, anzustreben.
Im Keimblattstadium liegt die Bekämpfungsschwelle bei 50 % der Pflanzen mit mehreren Frassstellen (d.h. Schäden >25 % der Blattfläche). Im 5- bis 8-Blattstadium steigt die BKS auf 80 % der Pflanzen mit mehreren Frassstellen UND mehr als 100 Fänge pro Gelbschale in 3 Wochen.
Die Bekämpfung des Rapserdflohs oder der Larven mit Mitteln aus der Gruppe der Pyrethroide erfordert eine Sonderbewilligung des Pflanzenschutzdienstes, welche vorgängig eingeholt werden muss.
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Raps - Schneckenkontrolle
Der Schneckendruck ist durch die Niederschläge hoch, daher sollten Schnecken überwacht werden. Wichtig dabei ist, nicht mehr als 700 g/ha des Wirkstoffes Metaldehyd auf derselben Parzelle innerhalb eines Jahres anwenden.
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Mais - Maiswurzelbohrer
Die Fallenüberwachung des Maiswurzelbohrers im Kanton Luzern ist abgeschlossen. Ende letzte Woche wurden die Fallen an den 28 Standorten geräumt. Auch dieses Jahr waren in fast allen Fallen, bis auf zwei Ausnahmen, Fänge des Maiswurzelbohrers zu verzeichnen.
Dank dem Pilotprojekt haben diese Fänge keine Auswirkung auf die Fruchtfolgeregelungen im Kanton Luzern. Es müssen aber zwingend die speziellen Fruchtfolgeregelungen im Kanton Luzern beachtet werden (2 Jahre Mais mit anschliessend 2 Jahren Anbaupause oder 1 Jahr Mais mit 1 Jahr Anbaupause). Die Regelungen gelten für alle Betriebe: ÖLN- und Nicht-ÖLN-Betriebe, Biobetriebe, unabhängig von der Fruchtfolgefläche und Fruchtfolgevariante. Die Fruchtfolgeregelungen gelten auf Stufe Fläche, dies muss bei Flächenabtausch oder Betriebsübernahmen berücksichtigt werden. Vorsätzliche Widerhandlungen haben das Räumen der Kultur zu Folge oder werden mit Kostenfolgen sanktioniert.
Wichtig: Luzerner Betriebe, welche ausserhalb des Kanton Luzerns Flächen bewirtschaften, müssen die Weisungen von den entsprechenden Kantonalen Pflanzenschutzdiensten beachten. Bei Fängen wird im Radius von 10 km der Anbau von Mais nach Mais verboten. Informationen dazu erhalten Sie von den Kantonalen Pflanzenschutzdiensten oder finden Sie auf der Homepage des Bundes.
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Futterbau
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Hirsearten im Grünland
Die einjährigen, wärmeliebenden und trockenheitstoleranten Hirsen breiten sich zunehmend aus. Die effektivste Massnahme bei der Bekämpfung von Hirsearten liegt in der Förderung wertvoller und standortgerechter Futtergräser. Eine der Bewirtschaftungsmassnahmen ist die Schnitthöhe. Diese sollte 8 cm nicht unterschreiten.
Bei hohem Schnitt fällt weniger Licht auf den Boden, die Futtergräser schiessen schneller und bedecken den Boden, was den Hirsearten das Licht und die Wärme nimmt. Um die Schnitthöhe zu erhöhen müssen evtl. technische Anpassungen, wie Einbau höherer Gleitkuffen, vorgenommen werden. Durch ein längeres Schnittintervall in einer Trockenphase werden Hirsearten zusätzlich unterdrückt. Anfällige Parzellen sollten erst gegen Ende einer Schönwetterperiode gemäht werden, damit der Bestand nicht noch lange «verbrannt» wird.
Wichtig sind auch die Grundregeln, welche bei jeder Problempflanze beachtet werden müssen. Lücken im Bestand sind zu vermeiden und oder mittels Übersaat zu schliessen. Auch die Verschleppung von Samen mittels Futterzukauf, Hofdüngerhandel ist zu überprüfen. Werden Hirsearten mit tiefen TS-Gehalt siliert sinkt die Keimfähigkeit der Samen stark.
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Neophyten/Problempflanzen
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Auf Erdmandelgras kontrollieren
Nach der Maisernte gilt es die Restverunkrautung zu beurteilen und für die Bekämpfungsstrategie der nächsten Saison Rückschlüsse zu ziehen – auch nach Erdmandelgras Ausschau halten. Auf Distanz ist das Erdmandelgras dank seiner hellgrünen Farbe gut sichtbar. Neben der Farbe ist auch der dreikantige Stängel, sowie die Wuchsform mit glatten, unbehaarten Blättern ein gutes Erkennungsmerkmal.
Sollten Sie Erdmandelgras auf Ihrer Parzelle finden oder einen Verdacht haben, dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Gerne schauen wir die Situation mit Ihnen vor Ort an und beraten Sie bezüglich möglichen Massnahmen. Ein frühes Erkennen vereinfacht die Bekämpfung und ist essentiell um Verhinderung der Verschleppung. Bei kleinen Befallsherden ist die Aussicht auf eine Tilgung gut.
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Das BBZN stellt sich vor
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Barbara Wälchli
Durch den elterlichen Betrieb kam Barbara Wälchli bereits früh mit der Landwirtschaft in Kontakt und hat sich so für ein Studium an der HAFL in Agronomie entschieden. Seit 2 Jahren arbeitet sie nun am BBZN Hohenrain als Lehrerin und Beraterin.
In der Beratung sind Anbaumethoden, Kulturführung, Fruchtfolge- und Düngungsplanungen Schwerpunkte. Neben der Beratung ist sie in der Grund- und Erwachsenenbildung in den Bereichen Pflanzenschutz, Ackerbau und Düngung tätig. Zudem plant und betreut sie Anbauversuche im Kanton Luzern. Sie vertritt den Kanton Luzern im Forum Ackerbau. In den heissen Phasen unterstützt sie den Kantonalen Pflanzenschutzdienst beim Erteilen von Sonderbewilligungen und beim Monitoring im Ackerbau.
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Termine
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Die nächsten Termine - Veranstaltungen
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Nächsten Montag steht eine Veranstaltungen zum Thema 3.5 % BFF auf der Ackerfläche an - mit Beteiligung des BBZN.
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