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Mitteilung
5. Dezember 2023
 
 

Regierungsrat legt Wirkungsberichte zum Finanzausgleich und zur Aufgaben- und Finanzreform 2018 vor

Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat zwei Wirkungsberichte: einen zum Finanzausgleich und einen zur Aufgaben- und Finanzreform 2018 (AFR18). Die beiden Berichte analysieren die Auswirkungen der bestehenden Mechanismen und machen Vorschläge für Verbesserungen. Sowohl beim Kanton als auch bei den Gemeinden ist die Finanzlage insgesamt erfreulich stabil. Trotz positiver Erkenntnisse in beiden Berichten werden in beiden Bereichen Optimierungen vorgenommen. Es geht nun vor allem darum, auch in Zukunft eine ausgeglichene Belastung und Finanzierung der Staatsebenen zu gewährleisten.

Die Luzerner Gemeinden sind finanziell unterschiedlich gut gebettet. Die Gründe dafür sind vielfältig. So haben es Randregionen schwerer, gute Steuerzahler anzuziehen. Städtische Gemeinden tragen tendenziell höhere Soziallasten. Derartige Unterschiede führen dazu, dass die Gemeinden unterschiedlich hohe Steuern erheben, um ihre Aufgaben zu finanzieren. Ohne ausgleichende Massnahmen wäre das Steuergefälle zu ausgeprägt. Deshalb gibt es den Finanzausgleich. 2024 erhalten die Luzerner Gemeinden insgesamt 184 Millionen Franken, damit sie tiefe Erträge oder hohe Lasten ausgleichen können.

Der jetzt vorliegende Wirkungsbericht zeigt: der Finanzausgleich erfüllt den beabsichtigten Zweck zuverlässig. Der Luzerner Finanzausgleich dämmt die Unterschieden zwischen den Gemeinden wirksam ein und fördert ihre Selbstständigkeit. Ohne ihn müssten einige Gemeinden doppelt so hohe Steuern verlangen. Der Finanzausgleich hat sich also als Instrument der Solidarität zwischen Kanton und Gemeinden bewährt. Um noch besser auf Bedürfnisse der Gemeinden reagieren zu können, will die Luzerner Regierung Optimierungen vornehmen: So sollen etwa die Sozialen Lasten noch gezielter aufgefangen werden als bisher. Mittelfristig soll zudem für alle Gemeinden die Ausgangslage weiter optimiert werden, damit sie sich aus eigener Kraft finanziell verbessern können. Damit soll verhindert werden, dass ein Teufelskreis von immer höheren Abschöpfungen und Abhängigkeiten in Gang gesetzt wird.

AFR18: Kanton und Gemeinden haben sich finanziell positiv entwickelt
Das Ziel der Aufgaben- und Finanzreform 2018, kurz AFR 18, war eine zweckmässige Verteilung der Aufgaben und Kosten zwischen Kanton und Gemeinden. Insgesamt wurden Aufgaben im Umfang von 200 Millionen Franken neu zugeteilt. Im Zentrum der Reform standen zwei grosse Kostenblöcke: In der Volksschule kam der Kanton einem langjährigen Wunsch der Gemeinden nach und führte den Kostenteiler zwischen Kanton und Gemeinden von 50:50 ein (zuvor 25:75). Zudem wurde die Verantwortung der Finanzierung im Wasserbau grösstenteils dem Kanton übertragen. Im Gegenzug wurde ein Teil der Steuererträge von den Gemeinden zum Kanton verschoben, damit er die zentralisierten Aufgaben finanzieren kann.

Die Evaluation der AFR18 bestätigt insgesamt, dass die Aufgaben sinnvoll entflochten wurden und nun effizient erfüllt werden können. Die vor der AFR18 geäusserten Bedenken, Gemeinden könnten durch die Reform zu wenig Mittel zur Erfüllung ihrer Pflichten haben, sind nicht eingetroffen, im Gegenteil: Der Kantonshaushalt und die Gemeindehaushalte stehen heute deutlich besser da als vor der Reform.

Gleichzeitig hat das bemerkenswerte Ertragswachstum in der Evaluation gezwungenermassen zu massgeblichen Abweichungen von der Situation bei Inkrafttreten der Reform geführt. Die sehr positive Entwicklung der Steuererträge bedeutet zum einen, dass den Gemeinden trotz Abtausch von Ertragsteilen mehr verblieben ist als erwartet wurde. Aber sie bedeutet auch, dass mehr Mittel zum Kanton verschoben wurden. So flossen durch den Abtausch des Steuerzehntels nicht mehr 65 Millionen Franken von den Gemeinden zum Kanton, sondern knapp 80 Millionen Franken. Mit Blick auf die insgesamt sehr ausgeglichene Entwicklung der Haushalte des Kantons und der Gesamtheit der Gemeinden sieht der Regierungsrat hier keinen Bedarf für Massnahmen. Die Gemeinden verlangen hingegen Anpassungen bei Ertragsteilern.

Gemeinden erhalten 15 Millionen Franken
Der Wirkungsbericht zur AFR 18 zeigt auch: Im Wasserbau können nicht alle vorgesehenen Projekte umgesetzt werden. Damit werden die erwarteten Ausgaben nicht erreicht. Der Regierungsrat will aufgrund der tieferen Ausgaben nachjustieren und den Gemeinden Ausgleichszahlungen von rund 15 Millionen Franken leisten. Eine anspruchsvolle Situation gibt es auch im Bereich Soziales, wo kommunale Ausgaben gestiegen sind. Dort wird eine Fachgruppe Sozialversicherungen eingesetzt, um den Austausch zwischen Kanton und Gemeinden zu unterstützen.
Der Regierungsrat sieht die Reformziele der AFR18 als insgesamt erfüllt an. Die beiden Wirkungsberichte werden voraussichtlich in der Märzsession 2024 behandelt.


Gemeinsame Projektorganisation
Kanton und Gemeinden haben in einer paritätischen Projektorganisation Grundlagen und Texte für die nun vorgelegten Wirkungsberichte erarbeitet. Die Arbeiten am Wirkungsbericht AFR18 wurden zudem von einer separaten Begleitgruppe unterstützt. Dabei wurde insbesondere zu evaluierende Themen gemeinsam festgelegt und auch die Interpretation der Ergebnisse in Kooperation vorgenommen. Der Regierungsrat begrüsst dieses konstruktive Vorgehen und hat wo angezeigt, unterschiedliche Meinungen der beiden Staatsebenen in den Berichten ausgewiesen.


Dringender Handlungsbedarf beim Finanzausgleich aufgrund aktueller Entwicklungen
Der Wirkungsbericht Finanzausgleich dient einer Evaluation der vergangenen Jahre. Im Kanton Luzern wird in den kommenden Jahren ein geographisch sehr zentrierter substantieller Zuwachs des Steuersubstrats erwartet. Das System des Luzerner Finanzausgleichs ist für solche sprunghaften Veränderungen nicht ideal ausgestaltet. Deshalb wurde gemeinsam mit dem Verband Luzerner Gemeinden (VLG) ein separates Projekt zur Teilrevision des Finanzausgleichs lanciert. Die Vernehmlassung zu den geplanten Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes soll noch im Dezember 2023 gestartet werden. Mit der anstehenden Teilrevision soll die bereits in der kurzen Frist bedrohte Stabilität des Systems gesichert werden. Eine darauffolgende Totalrevision soll ab 2030 eine langfristig beständige Lösung bieten. Für die geplante Teilrevision werden nur jene Erkenntnisse aus dem Wirkungsbericht zum Finanzausgleich umgesetzt, die zur Stabilisierung des Systems notwendig sind oder sich ohne Komplexität umsetzen lassen.

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie: Luzern steht für Zusammenhalt

Anhang
B 13 Wirkungen und Zielerreichung des Finanzausgleichs (Wirkungsbericht 2023)
B 14 Wirkungen und Zielerreichung der Aufgaben- und Finanzreform 18 (Wirkungsbericht AFR18)
 
 
Natanael Rother
Referent
Finanzdepartement
Telefon 041 228 55 39

Markus Kronenberg
Leiter Bereich Finanzen
Verband Luzerner Gemeinden
Telefon 079 331 97 89
 
 
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