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Regierungsrat will mit Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes Stabilität und Solidarität unter den Gemeinden sichern
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Die erfreuliche, aber regional sehr unterschiedliche Entwicklung der Steuererträge führt beim kantonalen Finanzausgleich zu einem überhöhten Wachstum und zu Verwerfungen zwischen den Gemeinden. Das würde die Zahler sehr stark belasten und die Solidarität unter den Gemeinden gefährden. Der Regierungsrat schlägt darum eine Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes vor. Diese wurde paritätisch mit dem Verband Luzerner Gemeinden erarbeitet. Die im Frühjahr durchgeführte Vernehmlassung hat den Gesetzesentwurf überwiegend bestätigt. Beim Infrastrukturlastenausgleich wurde ein höherer Betrag gefordert. Der Regierungsrat hat dem in der vorliegenden Botschaft Rechnung getragen, indem die Summe um einen Drittel von sechs auf acht Millionen Franken erhöht wird. Der innerkantonale Finanzausgleich dient dazu, die finanziell schwächeren Gemeinden zu unterstützen, damit alle Kommunen im Kanton für ihre Einwohnerinnen und Einwohner über ein ähnliches Leistungsangebot zu vertretbaren Steuern verfügen. In Zukunft zeigen sich diesbezüglich erhebliche Herausforderungen. Die Steuererträge stiegen im Kanton Luzern in jüngster Vergangenheit markant an. Diese Tendenz wird sich voraussichtlich in den kommenden Jahren fortsetzen. Die Entwicklung erfolgt in erster Linie bei Steuererträgen der juristischen Personen, vorab in den Städten Luzern und Kriens. Diese Entwicklung ist für den Kanton Luzern sehr erfreulich. Das aktuelle Modell des Finanzausgleichs würde die Zahler jedoch stark belasten und so die Solidarität unter den Gemeinden gefährden. Daraus ergibt sich beim innerkantonalen Finanzausgleich dringender Handlungsbedarf.
Die Vernehmlassungsfrist zur Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes ist Ende März dieses Jahres abgelaufen. Die Antworten von den Luzerner Gemeinden, politischen Parteien sowie anderen Organisationen (Verband Luzerner Gemeinden VLG, Gewerkschaftsbund etc.) haben gezeigt, dass die Teilrevision grossmehrheitlich unterstützt wird. In Bezug auf die geplante Begrenzung des Wachstums im Ressourcenausgleich sowie zur Erhöhung des Infrastrukturlastenausgleichs waren die Rückmeldungen in der Vernehmlassung geteilt. Der zeitnahe Beginn einer Totalrevision des Finanzausgleichs fand bei den Teilnehmenden eine breite Unterstützung.
Der Regierungsrat sieht sich durch die Resultate der Vernehmlassung in seinem Vorgehen gestärkt. Die Teilrevision entspricht – mit einer Ausnahme – dem Entwurf, welcher bereits der Vernehmlassung zugrunde lag. Beim Infrastrukturlastenausgleich schlägt der Regierungsrat aufgrund des Vernehmlassungsergebnisses im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage eine zusätzliche Erhöhung um zwei Millionen, auf acht Millionen Franken vor.
Die Teilrevision des Finanzausgleichs wurde von der Luzerner Regierung und dem Verband Luzerner Gemeinden gemeinsam erarbeitet. Sie soll die Stabilität des Luzerner Finanzausgleichs sowie die Solidarität unter den Gemeinden sichern. Der Verband Luzerner Gemeinden (VLG) unterstützt die Massnahmen der Teilrevision. Einzig bei der Erhöhung des Infrastrukturlastenausgleich hat der VLG einen höheren Betrag gefordert.
Die Teilrevision beschränkt sich auf die folgenden, einfachen und notwendigen Anpassungen:
Ressourcenausgleich: Der Ressourcenausgleich soll fortan um maximal 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr wachsen. Bei diesem Thema gingen die Meinungen auseinander und die Regierung setzt auf einen Kompromiss. Für alle Gebergemeinden soll zudem derselbe Beitragssatz gelten (Vereinheitlichung der Abschöpfung).
Lastenausgleich: Die bestehende Verknüpfung zwischen der Höhe des Lastenausgleichs und des Ressourcenausgleichs soll aufgehoben werden. Der Infrastrukturlastenausgleich soll um acht Millionen Franken erhöht werden.
Weiter werden Anpassungen am Rechtsmittelweg, an den Zusammenarbeitsprojekten Gemeinden sowie der Vorwirkung vorgenommen.
Der Regierungsrat hat die entsprechende Botschaft für die Teilrevision des Finanzausgleichsgesetztes verabschiedet. Diese wird dem Kantonsrat voraussichtlich im Herbst 2024 unterbreitet. Die Stimmberechtigten sollen im kommenden Jahr darüber abstimmen.
Noch im laufenden Jahr wird eine Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes unter Einbezug der Gemeinden angegangen. Dabei soll der Luzerner Finanzausgleich grundsätzlich überprüft und allenfalls auch grundlegend überarbeitet werden. Die Umsetzung der Totalrevision wird auf 2030 erwartet.
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