Zur Webansicht
Mitteilung
5. September 2024
 
 

Die Blauzungenkrankheit ist im Kanton Luzern angekommen

Nachdem das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen über mehrere Fälle der Blauzungenkrankheit bei Schafen in verschiedenen Kantonen berichtet hat, wurde das Blauzungenvirus des Untertyps 3 am Donnerstag, 5. September 2024 auch bei einem Schaf im Kanton Luzern bestätigt. Für Menschen und andere Tierarten ausser Schafe und Rinder besteht keine Infektionsgefahr.

Seit einer Woche häufen sich die Fälle von Blauzungenkrankheit bei Schafen in der Schweiz. Nun wurde am Donnerstagmorgen, 5. September 2024 auch der erste Fall bei einem Schaf im Kanton Luzern bestätigt. Das Tier zeigte starke Symptome (u.a. Fieber; Schwellungen im Kopfbereich, blauverfärbte Zitzen etc.) und musste durch eine Tierärztin eingeschläfert werden. Die Untersuchung der Blutprobe am Institut für Virologie und Immunologie (IVI) der Universität Bern brachte am Donnerstagmorgen die Gewissheit, dass es sich um einen Fall der Blauzungenkrankheit des Untertyps 3 handelt. Der Veterinärdienst Luzern hat die erforderlichen Massnahmen ergriffen. Dazu gehören beispielsweise eine Sperre des betroffenen Betriebes für den Tierverkehr sowie Bestandesuntersuchungen der empfänglichen Tiere.

Der Erreger ist für Menschen nicht gefährlich
Die Blauzungenkrankheit ist eine zu bekämpfende und somit meldepflichtige Tierseuche. Stellen Tierhaltende verdächtige Symptome fest, müssen sie umgehend eine Tierärztin oder einen Tierarzt kontaktieren. Andere Nutztiere und Haustiere sind von dieser Tierseuche nicht betroffen. Der Erreger ist für Menschen nicht gefährlich. Fleisch und Milchprodukte können ohne Bedenken konsumiert werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Veterinärdienstes Luzern: veterinaerdienst.lu.ch/#Blauzungenkrankheit
 
 
Dr. Martin Brügger
Kantonstierarzt
Leiter der Dienststelle Veterinärdienst
Telefon 041 228 61 35
(erreichbar am Donnerstag, 5. September 2024 von 16.00 bis 17.00 Uhr)
 
 
Impressum | DisclaimerNewsletter verwalten | Abmelden
Staatskanzlei.lu.ch