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lawa – Newsletter Landwirtschaft |
12. September 2024
Sehr geehrte Damen und Herren Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns. |
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Inhalt |
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Bewirtschafterwechsel 2025
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Steht auf Ihrem Betrieb im Jahr 2025 eine Betriebsübergabe innerhalb der Familie (Ehefrau/-mann, Tochter oder Sohn) oder eine Auflösung einer Generationengemeinschaft an? Bitte melden Sie uns dies mit dem jeweiligen Online-Formular «Bewirtschafterwechsel» bis Ende November 2024, spätestens jedoch bis 31. Dezember 2024. Formulare die nach dem 31. Dezember 2024 bei der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) eintreffen, können nur gegen Gebühr verarbeitet werden. Zusätzlich ist der Bewirtschafterwechsel auch der zuständigen Kontrollstelle zu melden.
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Meldung Betriebsaufgabe
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Eine Betriebsaufgabe ist der Dienststelle Landwirtschaft und Wald mit dem Online-Formular «Meldung Betriebsaufgabe» mitzuteilen. Beachten Sie bitte die Hinweise auf dem Formular. Betriebe, die nach einer Betriebsaufgabe dennoch kleinere Flächen bewirtschaften und/oder Tiere halten, werden nicht aufgelöst, sondern als Hobbybetrieb/Nichtkommerzielle Tierhaltung weiter registriert bleiben. Bei diesen Betrieben wird zukünftig eine vereinfachte Datenerhebung durchgeführt.
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Elektronische Einreichung NPr-Berechnungen
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Die NPr-Berechnungen, die bis am 31. August 2024 abgeschlossen werden mussten, sind bis spätestens am 30. September 2024 einzureichen. Die NPr-Berechnung sowie die dazugehörigen Unterlagen sind einzelbetrieblich elektronisch per E-Mail an npr@aniterra.ch einzureichen. Für die Einreichung der NPr-Berechnung ist die E-Mailvorlage, welche bei der Aniterra AG erhältlich ist, zu verwenden. Die NPr-Berechnung muss zwingend als Excel-Datei eingereicht werden.
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Schonende Herbstweide auf BFF mit Schnittnutzung
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Vom 1. September bis zum 30. November ist eine schonende Herbstweide bei extensiv genutzten Wiesen, wenig intensiv genutzten Wiesen und Hecken mit Krautsaum erlaubt. Diese Beweidung muss kurz und schonend erfolgen, bei gut abgetrockneten Bodenverhältnissen. Im Rahmen der "Schonenden Herbstweide" ist es nicht erforderlich, die 10- Prozent-Restfläche extra auszuzäunen. Es gibt jedoch Ausnahmen, die aufgrund des Naturschutzes oder der Vernetzung dazu führen, dass Restflächen eingezäunt werden müssen oder die Herbstbeweidung überhaupt nicht gestattet ist.
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Der Kanton unterstützt Projekte für biologisch produzierte Lebensmittel
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Der Kanton Luzern unterstützt im Rahmen des Aktionsplans Biolandbau Massnahmen, die dazu beitragen, dass die im Kanton biologisch produzierten Nahrungsmittel Absatz finden. Er fördert Projekte, die die Verarbeitungsstrukturen von biologisch produzierten Lebensmitteln verbessern und die Vielseitigkeit des regionalen Bio-Angebots erhöhen. Die Beurteilungskriterien sowie das Gesuch für Förderbeiträge sind unter bio.lu.ch zu finden
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Beginn der nationalen Moderhinke-Bekämpfung
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Am 1. Oktober 2024 startet das nationale Programm zur Bekämpfung der Moderhinke bei Schafen. Kern des Programmes ist die obligatorische jährliche Untersuchung sämtlicher Schafhaltungen sowie deren Sanierung, falls der Erreger der Moderhinke nachgewiesen wurde. Die Probenahme erfolgt durch Ihren Bestandestierarzt.
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Imkerei: Bienenstände kennzeichnen
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Die Bieneninspektoren stossen immer wieder auf nicht gekennzeichnete Bienenstände. Gemäss Art. 18a und 19a der eidgenössischen Tierseuchenverordnung sowie §12 der kantonalen Tierseuchenverordnung sind Bienenstände mit einer Identifikationsnummer zu kennzeichnen. Die Schilder und der Versand sind für die Imkerinnen und Imker kostenlos. Die Schilder bleiben Eigentum des Veterinärdienstes und sind bei Standauflösung zurückzugeben.
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Blauzungenkrankheit – auch Kanton Luzern betroffen
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In der Schweiz häufen sich aktuell die Meldungen von Infektionen mit dem Blauzungenvirus. Auch im Kanton Luzern ist ein Fall bekannt. Es kommen verschiedene Virus-Typen vor, wobei einer (Serotypus 3) insbesondere bei Schafen schwere Krankheitsverläufe verursachen kann (Fieber, Entzündungen der Schleimhäute, Ödeme und Lahmheit). Die Blauzungenkrankheit ist eine meldepflichtige Tierseuche. Sie kommt bei Wiederkäuern und Kameliden vor. Stellen Tierhaltende verdächtige Symptome fest, müssen sie umgehend eine Tierärztin oder einen Tierarzt kontaktieren. Für den Menschen besteht keine Infektionsgefahr.
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Die nächsten Termine
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Erhebung/Gesuch Sömmerung 16. August 2024 bis 16. September 2024
Programmanmeldung 2025 16. August 2024 bis 16. September 2024
Änderungen Körner- zu Silomais/Silo- zu Körnermais 30. September 2024 per E-Mail anlawa@lu.ch
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Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch |
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