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lawa – Newsletter Landwirtschaft
Januar 2024

Sehr geehrte Damen und Herren
Wir wünschen Ihnen ein glückliches und erfolgreiches neues Jahr. Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.
 
 
Inhalt
 Betriebsdatenerhebung: Online-Informationen im Februar
 Anmeldung Beitragsprogramm «Angemessene Bodenbedeckung 2024»
 Agrardatenaustausch «barto»
 Hilfe bei vollem Güllelager
 Gewässerschutzkontrollen in der Landwirtschaft
 Einzelbetriebliches Herdenschutzkonzept
 Neue Regelungen für Fruchtfolgeflächen ab 2024
 Die nächsten Termine
 
 

Betriebsdatenerhebung: Online-Informationen im Februar

Die Betriebsdatenerhebung 2024 findet vom 1. bis 29. Februar statt. In dieser Zeit sind die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Ganzjahresbetrieben aufgefordert ihre Angaben im agate.ch einzutragen.

Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) bietet auch dieses Jahr zwei Onlineveranstaltungen für Interessierte an, welche sich über die Betriebsdatenerhebung informieren möchten.

Montag, 5. Februar 2024 13.00 bis 15.00 Uhr
Zoom-Link: https://us06web.zoom.us/j/84436062270?pwd=9G5q4weCqqcAj7MlDbKb7Lz7TsGnAj.1

Dienstag, 6. Februar 2024 19.30 bis 21.30 Uhr
Zoom-Link: https://us06web.zoom.us/j/81764440741?pwd=artzbbWq63HqDuQ5gnaGbOWH2Xu420.1

Es ist keine Anmeldung erforderlich.
 
 

Anmeldung Beitragsprogramm «Angemessene Bodenbedeckung 2024»

Aufgrund der Änderungen im Programm «Angemessene Bodenbedeckung» können die Beitragsflächen mit einjährigem Gemüse, einjährigen Beeren und Medizinalpflanzen ab 2024 separat von der offenen Ackerfläche angemeldet werden. Eine erneute An- und Abmeldung der Programme «Angemessene Bodenbedeckung» und «Schonende Bodenbearbeitung» ist aufgrund dieser Änderung während der Datenerhebung im Februar 2024 wieder möglich. Alle Betriebe, die bereits für das Jahr 2023 für die angemessene Bodenbedeckung angemeldet waren bitten wir, die Programmanmeldung während der Strukturdatenerhebung im Februar 2024 nochmals zu überprüfen.
 
 

Agrardatenaustausch «barto»

Seit dem Sommer 2023 besteht dank einer Schnittstelle mit dem Farmmanagementinformationssystem (FMIS) «barto» die Möglichkeit, die eingegebenen Flächendaten für die jährliche Strukturdatenerhebung mit agate auszutauschen. Der Datenfluss ist sowohl von agate.ch zu «barto» als auch umgekehrt möglich. Die bisherige Doppelerfassung ist nicht mehr nötig.
 
 

Hilfe bei vollem Güllelager

Die Niederschläge von Ende November haben bei manchen Landwirtinnen und Landwirten dazu geführt, dass die Gülle nicht wie gewohnt ausgebracht werden konnte. Starke Niederschläge im Dezember liessen durch die Auslaufflächen die Güllelager stark ansteigen. Aufgrund der diesjährigen Gegebenheiten kann es vorkommen, dass die Kapazitäten der Güllelager nicht bis zum Vegetationsbeginn ausreichen. Aus diesem Grund hat der Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband (LBV) auf seiner Webseite eine Angebotsseite von freien Güllelagern aufgeschaltet. Der LBV ruft alle Betriebe mit freien und regelkonformen Güllelager auf, das entsprechende Formular auszufüllen.
Mehr: HODUFLU
 
 

Gewässerschutzkontrollen in der Landwirtschaft

Seit 2020 wird im Rahmen der ÖLN-Grundkontrolle überprüft, ob ein Landwirtschaftsbetrieb die Anforderungen an den Gewässerschutz erfüllt. Seither wurden rund 90 Prozent aller Betriebe mindestens einmal überprüft. Bei den folgenden Kontrollpunkten wurden die häufigsten Nicht-Konformitäten festgestellt: Lagerung von Treibstoffen und Fetten, Betankungsplatz, Mistlagerung und Laufhof.

Ab 2024 werden keine neuen Kontrollpunkte eingeführt, jedoch wird ein Fokus auf die Schächte gelegt. Pflanzenschutzmittel (PSM) und Nährstoffe können über die Schächte von landwirtschaftlichen Flächen direkt in Gewässer gelangen – mit schwerwiegenden Folgen. In vielen Fällen übernehmen solche Schächte keine Funktion der Entwässerung, sondern dienen als Kontroll- oder Spülschacht. Im Sinne des Gewässerschutzes fördert der Kanton Luzern den Ersatz offener und defekter Schachtabdeckungen solcher Schächte mit komplett geschlossenen, vollfunktionsfähigen Schachtdeckeln.
 
 

Einzelbetriebliches Herdenschutzkonzept

Ab 2024 können Sömmerungsbetriebe einen Zusatzbeitrag im Umfang von 250 Franken pro Normalstoss für Herdenschutzmassnahmen für die folgenden Tierkategorien beantragen: Schafe (mit Ausnahme von Milchschafen bei ständiger Behirtung oder bei Umtriebsweiden), Milchschafe, Ziegen und Tiere der Rindergattung bis 365 Tage alt. Die Massnahme hat das Ziel, Aufwände im Bereich Herdenschutz zu entschädigen, welche nicht vom BAFU abgedeckt sind. Für Auskünfte über den Zusatzbeitrag im Herdenschutz gegen Grossraubtiere sowie zur Erarbeitung des Herdenschutzkonzepts wenden Sie sich an den Herdenschutzbeauftragten Dieter von Muralt: BBZN Schüpfheim, 041 485 88 22, dieter.vonmuralt@edulu.ch
 
 

Neue Regelungen für Fruchtfolgeflächen ab 2024

Fruchtfolgeflächen (FFF) sind die wertvollsten Landwirtschaftsflächen der Schweiz. Sie spielen eine zentrale Rolle bei der Ernährungssicherung in Zeiten von ungenügender Versorgung und dem Erhalt der natürlichen Ernährungsgrundlage sowie beim Produktionspotenzial für die kommenden Generationen. Der Kanton Luzern hat gemäss Bundesrecht ein Kontingent von 27'500 ha FFF zu sichern. Dieses Kontingent konnte in den letzten Jahren nur noch knapp eingehalten werden. Der Kanton hat deshalb mehrere Massnahmen zum Schutz der FFF erlassen. Per 1. Januar 2024 ist eine neue Richtlinie anzuwenden, welche den Umgang mit FFF aufzeigt. Diese ist auf der Webseite fruchtfolgeflaechen.lu.ch ersichtlich. Insbesondere werden darin
 die Anforderungen an Baugesuche ausserhalb der Bauzone sowie Zonenplanänderungen im Zusammenhang mit FFF festgelegt,
 Abstände zu verschiedenen Bodenbedeckungsarten nach amtlicher Vermessung definiert und
 die Bagatellgrenze von zuvor 1'500 m² auf 500 m² gesenkt.
Des Weiteren wurde bei der Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) eine Koordinationsstelle FFF eingerichtet, welche als Anlaufstelle für allgemeine Fragen zu FFF dient.
Ausserdem laufen die Kartierungsarbeiten zur Bodenqualitätserhebung weiter.
 
 

Die nächsten Termine

Betriebsdatenerhebung / Gesuch DZ
1. Februar bis 29. Februar 2024

Neuanmeldungen Beurteilung BFF-Objekte QII
1. Februar bis 29. Februar 2024

Meldungen Hauptkulturen
1. Februar bis 1. Mai 2024

Meldungen Silo/Körnermais
1. Februar bis 1. Juli 2024

 
 
Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch
 
 
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