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lawa – Newsletter Landwirtschaft |
Februar 2024
Sehr geehrte Damen und Herren Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns. |
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Inhalt |
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Betriebsdatenerhebung 2024
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Das Onlineportal Agate ist bis am 29. Februar 2024 für die Betriebsdatenerhebung geöffnet. Falls Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an den Landwirtschaftsbeauftragten Ihrer Gemeinde oder an die Fachpersonen der Dienststelle lawa. Die Kontaktliste der Fachpersonen vom lawa, finden Sie im Onlineportal Agate unter Kontakte.
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Informationsveranstaltung zur Betriebsdatenerhebung 2024
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Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) bietet zwei Online-Veranstaltungen an, bei welchen an einem Beispielbetrieb die Datenerhebung vorgeführt wird. Neben spezifischen Erfassungen im Zusammenhang mit den neuen Programmen wird auch aufgezeigt, wie jährlich zu erfassende Daten einfach eingetragen werden können.
Bei Interesse reservieren Sie sich eines der folgenden Daten und treten mit dem Zoom-Link der Veranstaltung bei:
Montag, 5. Februar 2024, 13.00 bis 15.00 Uhr ZoomLink: https://us06web.zoom.us/j/84436062270?pwd=9G5q4weCqqcAj7MlDbKb7Lz7TsGnAj.1
Dienstag, 6. Februar 2024, 19.30 bis 21.30 Uhr Zoom-Link: https://us06web.zoom.us/j/81764440741?pwd=artzbbWq63HqDuQ5gnaGbOWH2Xu420.1
Es ist keine Anmeldung erforderlich.
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Hochstamm-Feldobstbäume am Waldrand
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Neu sind Hochstamm-Feldobstbäume (inkl. Nussbäume und Edelkastanien), welche näher als 10 Meter zur Waldbestockung stehen, nicht mehr beitragsberechtigt für Direktzahlungen. Deshalb sind die Anzahl der Bäume in der Qualitätsstufe I und Vernetzung parzellenscharf (= pro Bewirtschaftungseinheit) zu überprüfen und anzupassen. Eine Reduktionen der Anzahl Bäume aufgrund dieser Verordnungsanpassung hat keine Auswirkung auf die Verpflichtungsdauer.
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Deklaration des durchschnittlichen Tierbestandes
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Bei der Betriebsdatenerhebung im Februar 2024 ist der durchschnittliche Tierbestand zu deklarieren. Massgebend ist die Periode vom 1. Januar bis 31. Dezember des Vorjahres. Für Mastschweine ist folgendes Formular zu verwenden, wenn 2023 Leerzeiten entstanden sind: Formular Berechnung des Durchschnittsbestands Mastschweine Für die Tierkategorien der Rindergattung, Equiden, Wasserbüffel und neu ab 2024 auch Schafe und Ziegen werden die Daten aus der Tierverkehrsdatenbank (TVD) übernommen. Weitere Informationen finden sie im Merkblatt Deklaration des durchschnittlichen Tierbestandes
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RAUS im Winter (Tierwohlbeiträge)
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Auch im Winter gilt für die Tiere: RAUS an die frische Luft! RAUS-Programm im Winter: Vom 1. November bis zum 30. April ist den Tieren an mindestens 13 Tagen pro Monat Auslauf zu gewähren. Wenn Sie das Tierwohlprogramm Weidebeitrag angemeldet haben, ist den Tieren an mindestens 22 Tagen pro Monat Auslauf zu gewähren.
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Meldung Betriebsaufgabe
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Die Betriebsaufgabe (>0.2 SAK) ist der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) mit dem Formular «Meldung Betriebsaufgabe» mitzuteilen. Es gelten die auf dem Formular erwähnten Hinweise. Betriebe, die nach einer Betriebsaufgabe noch kleinere Flächen und/oder Tiere halten, werden nicht aufgelöst, sondern als Hobbybetrieb/Nichtkommerzielle Tierhaltung weiter registriert bleiben. Diese Betriebe müssen eine vereinfachte Datenerhebung durchführen.
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Die nächsten Termine
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Betriebsdatenerhebung / Gesuch DZ 1. Februar bis 29. Februar 2024
Neuanmeldungen Beurteilung BFF-Objekte QII 1. Februar bis 29. Februar 2024
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Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch |
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