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Anpassung der Freisetzungsverordnung
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Mit der Anpassung der Freisetzungsverordnung werden neu 53 Neophytenarten verboten. Auch der in Gärten omnipräsente und im Wald bereits vielerorts verbreitete Kirschlorbeer darf ab dem 1. September 2024 nicht mehr verkauft werden.
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Neophytensack – Verlängerung bei REAL und GKRE
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In den Verbandsgebieten von REAL und GKRE werden auch 2024 Neopyhtensäcke angeboten. Die Gemeinden können die Neopyhtensäcke bei ihrem Gemeindeverband bestellen und an die Bevölkerung abgeben. Im Verbandsgebiet von GALL steht das Angebot 2024 nicht zur Verfügung.
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Neophyten-Kontaktpersonen in den Gemeinden
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In jeder Luzerner Gemeinde ist mindestens eine Person als Kontakt- und Koordinationsperson für die gebietsfremden Problempflanzen zuständig. Bitte melden Sie Änderungen der Kontaktpersonen an neophyten@umweltberatung-luzern.ch
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Naschgärten anstelle invasiver Neophyten
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Trübeli statt Kirschlorbeer? Die Idee eines Naschgartens ist einfach umsetzbar – im Quartier, in der Schule oder im öffentlichen Raum. Naschgärten stehen allen offen. Reifes Obst und Beeren dürfen gepflückt, direkt genascht oder verarbeitet werden. Möchten Sie einen Naschgarten anlegen? Die Umweltberatung Luzern unterstützt Sie kostenlos mit Beratung und bei der Beschilderung.
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Weiterführende Informationen und Beratung
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info@umweltberatung-luzern.ch neobiotaluzern.ch, 041 412 32 32
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