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lawa – Newsletter Landwirtschaft
Mai 2024

Sehr geehrte Damen und Herren
Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.
 
 
Inhalt
 Sofortmassnahmen Herdenschutz – 2024
 Pilotprojekt Maiswurzelbohrer – Anbau melden
 Meldung schonende Bodenbearbeitung
 Bewirtschafterwechsel 2024 – fehlende Unterlagen
 Tierwohlprogramm Weidebeitrag – Weidegang Kälber
 Änderung Tierbestand im Beitragsjahr
 Anbau von Bio-Kartoffeln – Informationsabend
 Berufkraut: eine Gefahr für die Biodiversität
 Korrekter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
 Moderhinke: Wechsel Bestandestierarzt melden
 Die nächsten Termine
 
 

Sofortmassnahmen Herdenschutz – 2024

Aufgrund der Zunahme der Einzelwölfe und Wolfsrudel in der Schweiz stellt der Bund für die Alpsaison 2024 wieder finanzielle Mittel für Herdenschutzmassnahmen zur Verfügung. Dadurch sollen Schäden an Kleinvieh (Schafe/Ziegen) vermieden werden. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat zusammen mit einer Arbeitsgruppe und mit Unterstützung von Fachleuten Sofortmassnahmen für die Sömmerungs- und Ganzjahresbetriebe 2024 definiert. Direktzahlungsberechtigte Betriebe erhalten somit die Möglichkeit, beim Kanton ein Gesuch zur Finanzierung von Sofortmassnahmen einzureichen. Das Gesuch ist vollständig ausgefüllt und unterzeichnet (inkl. Offerten oder Quittungen) an die Herdenschutzberatung am BBZN Schüpfheim, Chlosterbüel 28, 6170 Schüpfheim oder per Mail an dieter.vonmuralt@edulu.ch einzureichen.
 
 

Pilotprojekt Maiswurzelbohrer – Anbau melden

Im Kanton Luzern gelten im Anbau von Mais (Silo-,Körner-, Saat- oder Zuckermais) spezielle Anforderungen bezüglich der Bekämpfung des Quarantäneorganismus «Maiswurzelbohrer» aufgrund des Pilotprojektes. Alle Infos dazu finden Sie unten im Link. Bitte melden Sie den Anbau von Mais (inkl. Massnahmen) zeitnah über agate.ch/Kantonale Datenerhebung LU, bis spätestens 1. Juli 2024, falls diese noch nicht erfolgt ist.
 
 

Meldung schonende Bodenbearbeitung

Die Kulturenmeldung für die Beiträge «schonende Bodenbearbeitung» kann dieses Jahr noch bis zum 1. Juli 2024 erfolgen. Falls noch offen, vervollständigen Sie die Kulturenmeldung bitte fristgerecht. Insbesondere bei neu erfassten Maisflächen sollte überprüft werden, ob diese auch für Beiträge für die schonende Bodenbearbeitung gemeldet sind.
 
 

Bewirtschafterwechsel 2024 – fehlende Unterlagen

Für die Ausrichtung einer Akontozahlung müssen alle Unterlagen im Zusammenhang mit einem Bewirtschafterwechsel bis am 31. Mai 2024 bei der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) vorliegen. Ab diesem Datum können fehlende Unterlagen noch bis am 15. September 2024 jedoch gegen Gebühr nachgereicht werden. Die gesamten Direktzahlungen erfolgen dann im Rahmen der Hauptzahlung.
 
 

Tierwohlprogramm Weidebeitrag – Weidegang Kälber

Die für die Programme «RAUS» und «Weidebeitrag» angemeldeten Rindviehkategorien müssen vom 1. Mai bis 31. Oktober an 26 Tagen pro Monat auf die Weide. Während für RAUS vier Aren Weide pro GVE ausreichend sind, müssen die Tiere im Weidebeitrag mindestens 70 Prozent der Ration auf der Weide aufnehmen. Ausgenommen von der 70 Prozent-Regel sind Kälber bis 160 Tage. Diese müssen jedoch auch ab dem 10. Lebenstag Weidegang erhalten. Haben Sie das Tierwohlprogramm Weidebeitrag bei Kälber bis 160 Tage (A05/A09) versehentlich angemeldet? Dann melden Sie sich einfach per E-Mail mit der Betriebsnummer, Name, Vorname und Kategorie ab. Abmeldungen nach Anmeldung einer Kontrolle können nicht mehr berücksichtig werden.
 
 

Änderung Tierbestand im Beitragsjahr

Hat sich ein Tierbestand im Beitragsjahr (1. Januar 2024 bis zum 1. Mai 2024) wesentlich verändert, muss dies der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) gemeldet werden. Eine wesentliche Veränderung liegt vor, wenn der Bestand innerhalb einer Kategorie neu aufgenommen, aufgegeben oder sich um mehr als 50 Prozent verändert hat. Wichtig: Werden Änderungen bis am 1. Juni 2024 nicht mitgeteilt, kann dies Auswirkungen auf die Nährstoffbilanz und die Direktzahlungen haben. Melden sie die Daten korrekt, um Kürzungen zur verhindern.
 
 

Anbau von Bio-Kartoffeln – Informationsabend

Wie geeignet sind unsere Böden für den Bio-Kartoffelanbau? Welches sind die Herausforderungen? Wie kann man eine effiziente Mechanisierung erreichen? Wie entwickeln sich die Absatzmöglichkeiten? Produzenten, Berater und Vermarkter geben Auskunft. Wir laden Sie ein, in die Welt des Kartoffelanbaus einzutauchen. Datum: 13. Juni 2024, 19.00 Uhr, in Rickenbach. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) hat gemeinsam mit Bio Luzern, dem Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband (LBV) und dem Berufsbildungszentrum Natur und Ernährung (BBZN) den Aktionsplan Biolandbau erarbeitet. Er hat u. a. das Ziel, den Anteil der landwirtschaftlichen Nutzfläche die biologisch bewirtschaftet wird, zu erhöhen.
 
 

Berufkraut: eine Gefahr für die Biodiversität

Das Einjährige Berufkraut ist ein invasiver Neophyt, der sich stark ausbreitet. Die Pflanze verdrängt einheimische Pflanzen und gefährdet dadurch die Biodiversität. Zudem kann ein Übermass an Neophyten im Falle einer Kontrolle zu Kürzungen und nach einer Sanierungsfrist zum Ausschluss aus der Landwirtschaftlichen Nutzfläche führen.
Helfen Sie mit bei der Bekämpfung! Momentan ist der ideale Zeitpunkt für die Entfernung des Berufkrauts aus Wiesen und Weiden. Für eine erfolgreiche Entfernung die ganze Pflanze inkl. Wurzel ausgraben oder aushacken. Die Pflanzenrosetten und Stängel ohne Blütenstand können kompostiert werden. Blühende Pflanzen bitte über den Kehricht oder mit dem Neophytensack entsorgen.
 
 

Korrekter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

Symbolbild
In der Schweiz besteht zum Schutz des Grund- und Trinkwassers ein generelles Anwendungsverbot für Herbizide auf Strassen, Wegen, Plätzen, Terrassen und Dächern. Das Anwendungsverbot gilt auch für den Grünstreifen/Bewuchs, welcher innerhalb von 50 Zentimeter an diese Flächen angrenzt. Das Anwendungsverbot ist in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung geregelt und betrifft alle Personen, die Pflanzenschutzmittel anwenden. Diese Anwendungen können gewichtige Gewässerverunreinigungen bewirken und werden entsprechend geahndet.

Trotz Verbot finden aktuell Anwendungen auf Flächen von Privaten, Industriebetrieben, Gemeindearealen oder auch auf Landwirtschaftsbetrieben (z. B. Hofareal) statt. Diese Anwendungen laufen den Bemühungen um einen korrekten und nachhaltigen Pflanzenschutz zuwider, zudem müssen Anwender/innen mit beträchtlichen Kosten (Bussgelder) rechnen. Beachten Sie daher die Anwendungsverbote und prüfen Sie mögliche Alternativen.
 
 

Moderhinke: Wechsel Bestandestierarzt melden

Die erste Untersuchungsperiode bei Schafhaltungen beginnt am 1. Oktober 2024. Ausnahmslos ALLE Schafhaltungen im Kanton müssen auf Moderhinke beprobt werden.
Die Probennahme erfolgt im Kanton Luzern durch die Bestandestierärzte. Bitte teilen Sie einen Wechsel des Bestandestierarztes umgehend dem Veterinärdienst Luzern mit, damit die richtige Tierarztpraxis den Kontrollauftrag erhält.
 
 

Die nächsten Termine

Meldungen Silo-/Körnermais
bis 1. Juli 2024

Meldungen schonende Bodenbearbeitung
bis 1. Juli 2024
 
 
Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch
 
 
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