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lawa – Newsletter Jagd
31. Mai 2024
 
 

Drohnenflugverbot im Kanton Luzern während der Friedenskonferenz auf dem Bürgenstock

Betrifft nur diejenigen Jagdreviere, die innerhalb der roten Zone (vgl. Karte) liegen

Mitte Juni 2024 findet eine internationale Friedenskonferenz auf dem Bürgenstock (NW) statt. Der Bundesrat hat deswegen Einschränkungen für den Luftverkehr angeordnet:

Vom 13. Juni 2024, 8.00 Uhr, bis am 17. Juni 2024, 20.00 Uhr, sind keine Drohnenflüge im roten Perimeter (vgl. Karte) gestattet.

Dieses Restriktionsgebiet gilt für den gesamten zivilen Luftverkehr.

Die Restriktionszone für Drohnen wurde, aufgrund einer Intervention von Rehkitzrettung Schweiz, auf 27.78 km reduziert. Innerhalb dieses Radius sind im genannten Zeitraum keine Drohnenflüge gestattet. Es sind somit auch keine Drohnenflüge im Zusammenhang mit der Rehkitzrettung innerhalb des Perimeters möglich. Bitte wenden Sie in diesem Zeitraum alternative Methoden für die Rehkitzrettung an. Bitte informieren Sie vorgängig auch die Bäuerinnen und Bauern über das Drohnenverbot und bitten diese, den Schnittzeitpunkt wenn immer möglich ausserhalb der gesperrten Tage zu planen.
 
 
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