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lawa – Newsletter Landwirtschaft
6. Juni 2024

Sehr geehrte Damen und Herren
Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.
 
 
Inhalt
 Einhaltung Tierwohlprogramme RAUS und Weidebeitrag beim Rindvieh
 Drohnenflugverbot im Kanton Luzern während der Friedenskonferenz auf dem Bürgenstock - Rehkitzrettung eingeschränkt
 Güterstrassen und Lasten
 Stallbauten und Mindestabstände
 «Aktionsplan Biolandbau» - Viele Massnahmen sind in Umsetzung
 Überprüfung der Schmerzausschaltung bei Ferkelkastration
 Die nächsten Termine
 
 

Einhaltung Tierwohlprogramme RAUS und Weidebeitrag beim Rindvieh

Die aktuelle Wetterlage mit zahlreichen Niederschlägen sorgt in vielen Regionen des Kantons Luzern für durchnässte Böden. Eine bodenschonende Beweidung ist nicht überall möglich. Die Wetterprognosen zeigen aktuell keine Entspannung. Ist auf Ihrem Betrieb der Weidegang aufgrund durchnässter Böden nicht möglich? In dieser Situation ist den Tieren an 26 Tagen pro Monat anstelle von Weidegang Auslauf zu gewähren. Im Auslaufjournal ist dies entsprechend zu vermerken.
 
 

Drohnenflugverbot im Kanton Luzern während der Friedenskonferenz auf dem Bürgenstock - Rehkitzrettung eingeschränkt

Mitte Juni 2024 findet eine internationale Friedenskonferenz auf dem Bürgenstock (NW) statt. Der Bundesrat hat deswegen Einschränkungen für den Luftverkehr angeordnet:

Vom 13. Juni 2024, 8.00 Uhr, bis am 17. Juni 2024, 20.00 Uhr, sind keine Drohnenflüge im roten Perimeter (vgl. Karte) gestattet.

Dieses Restriktionsgebiet gilt für den gesamten zivilen Luftverkehr. Innerhalb dieses Radius (27.78 Kilometer) sind im genannten Zeitraum keine Drohnenflüge gestattet. Es sind somit auch keine Drohnenflüge im Zusammenhang mit der Rehkitzrettung innerhalb des Perimeters möglich. Bitte wenden Sie in diesem Zeitraum alternative Methoden für die Rehkitzrettung an.
 
 

Güterstrassen und Lasten

Aus ursprünglich einfachen Wegen sind Güterstrassen entstanden. Mit jeder Sanierung wird die Tragfähigkeit in der Regel verbessert. Trotzdem gibt es Schwachstellen und Beschädigungen, insbesondere bei stark beanspruchten Kiesstrassen. Bei langen nassen Wetterperioden sollten Schwertransporte vermieden werden, um die Güterstrassen langfristig nutzen zu können. Zudem ist die Wahl der Fahrzeuge der vorhandenen Infrastruktur anzupassen.
 
 

Stallbauten und Mindestabstände

Aufgrund von Geruchsemissionen müssen zwischen Wohnhäusern und Stallbauten Mindestabstände eingehalten werden. Das Bundesgerichtsurteil vom 15. Januar 2024 erfordert Anpassungen im kantonalen Vollzug im Bereich Mindestabstände von Tierhaltungsanlagen. So ist nur ein reduzierter (halber bzw. 50 Prozent) Mindestabstand zu einem in der Landwirtschaftszone liegenden Gebäude mit Wohnnutzung von Dritten einzuhalten, jedoch nur bei betriebseigener Nutzung. Andernfalls ist der ganze Mindestabstand einzuhalten. Im Rahmen eines Baugesuchs sind somit betriebsfremde Wohnnutzungen vom Gesuchsteller unaufgefordert zu deklarieren.
 
 

«Aktionsplan Biolandbau» - Viele Massnahmen sind in Umsetzung

Der «Aktionsplan Biolandbau» ist im Kanton Luzern gut angelaufen: Gezielte Beratungsangebote, Informationsveranstaltungen und Projektförderungen sollen den Biolandbau im Kanton Luzern voranbringen und gleichzeitig den Absatz von Bioprodukten steigern. Den Aktionsplan hat der Kanton Luzern zusammen mit der Branche, Bio Luzern und dem Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband erarbeitet. Lesen Sie in der Mitteilung, welche Massnahmen seit der Lancierung in Umsetzung sind.
 
 

Überprüfung der Schmerzausschaltung bei Ferkelkastration

Seit Juli 2022 schreibt die Tierarzneimittelverordnung (S. 29) vor, dass die Bestandestierärztin mindestens alle zwei Jahre die Schmerzausschaltung bei der Ferkelkastration durch Tierhaltende überprüft, sofern sie im Rahmen der Tierarzneimittel-Vereinbarung Mittel zur Schmerzausschaltung abgibt. Zweck: Überprüfung ausreichende Schmerzausschaltung beim Tier aus Tierschutzgründen oder keine Selbstgefährdung der Tierhaltenden bei der Anwendung, beispielsweise durch versehentliches Einatmen von Narkosegas. Die Dokumente vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) wurden aktualisiert.
 
 

Die nächsten Termine

Meldungen Silo-/Körnermais
bis 1. Juli 2024

Meldungen schonende Bodenbearbeitung
bis 1. Juli 2024
 
 
Landwirtschaft und Wald (lawa)
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Telefon 041 349 74 00
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