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Newsletter Umwelt und Energie (uwe) |
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Juni 2024
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Liebe Leserin, lieber Leser
Besten Dank für Ihr Interesse an unserem Newsletter. Dieser enthält Informationen für Vertreterinnen und Vertreter der Gemeindebehörden, die für den Vollzug im Umwelt- und Energiebereich zuständig sind. Zusätzlich richtet er sich auch an Planungsbüros und weitere Institutionen.
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Jahresbericht 2023 der Arbeitsgruppe Sanierung Mittellandseen (ASSAN)
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Die Wasserqualität von Baldegger-, Hallwiler- und Sempachersee hat sich seit den 1980er Jahren durch weniger Phosphoreinträge stark verbessert. Dennoch herrscht im Tiefenwasser Sauerstoffmangel, weshalb die Sanierungsmassnahmen fortgesetzt werden. Der neueste Jahresbericht der Arbeitsgruppe Sanierung Mittellandseen (ASSAN) informiert über den Zustand der Seen und die Sanierungsmassnahmen in den Kantonen Luzern und Aargau.
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Erklärvideo Bodenverwertung
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Boden ist eine wertvolle, nicht erneuerbare Ressource. Bei Bauvorhaben muss abgetragener Boden wiederverwertet werden, damit er anderswo seine Funktionen wieder übernehmen kann. Was unser Boden alles leistet und was es beim Abtragen sowie Verwerten von Boden zu beachten gilt, erklärt ein neues Video der Dienststelle Umwelt und Energie (uwe).
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Das Potenzial der erneuerbaren Energien im Kanton Luzern ist gross
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Das Potenzial für die Nutzung erneuerbarer Energieträger im Kanton Luzern ist gross. Dies zeigt ein aktueller Fachbericht. Um das Klimaziel «Netto null 2050» zu erreichen, sind alle erneuerbaren Energieträger wichtig. So könnte zum Beispiel die Stromproduktion durch Photovoltaik um ein Zehnfaches erhöht werden. Bei der Wärme könnten Erdsonden mit einer vierfachen Steigerung in Zukunft den grössten Beitrag leisten.
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Jahresbericht Altlasten online
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Das Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) verpflichtet die Kantone, belastete Standorte wie Deponien zu sanieren, wenn sie schädliche Einwirkungen verursachen. Diese Standorte müssen in einem öffentlich zugänglichen Kataster (KbS) erfasst werden. Die Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) veröffentlicht erstmalig den Jahresbericht 2023 zum Altlastenvollzug und zur Sonderabgabe im Kanton Luzern auf ihrer Webseite.
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Neue kantonale Richtlinie und Wegleitung zum Generellen Entwässerungsplan (GEP)
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Die GEP-Richtlinie und GEP-Wegleitung des Kantons Luzern befinden sich in der Vernehmlassung. Sie sollen verbindliche Vorgaben zu Zuständigkeiten, Form, Inhalt und Genehmigungsprozessen der GEP festlegen. Den Gemeinden und GEP-Ingenieurinnen und -Ingenieuren stehen damit wichtige kantonale Dokumente zur Verfügung. Die Vernehmlassungsdokumente sind auf der Webseite der Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) verfügbar. Die Vernehmlassung läuft bis 31. Juli 2024.
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Massnahmenplan zu Recyclingbaustoffen verabschiedet
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Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement hat einen Massnahmenplan zur Förderung des Baustoffrecyclings beschlossen. In Zusammenarbeit mit der Branche und Umweltfachstellen der Zentralschweizer Kantone wurden die Massnahmen erarbeitet und priorisiert. Ziel ist es, die Verwertung von mineralischen Rückbaumaterialien zu fördern, Stoffkreisläufe zu schließen und die Umweltauswirkungen des Bauens zu reduzieren.
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Produkte über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus geniessen
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Lebensmittel länger verkaufen statt wegwerfen ist gut für Geldbeutel und Umwelt, da viele Produkte über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus geniessbar sind. Der Kanton Luzern unterstützt ein Projekt von foodwaste.ch, das Detailhändlern und Hofläden hilft. Diese Betriebe können kostenlos ein Starter-Set zur Kennzeichnung bestellen.
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Baulärm: Arbeiten in kühleren Morgenstunden, aber einhalten von Ruhezeiten
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Der Baumeisterverband Luzern hat die Gemeinden gebeten, Ruhezeiten zu prüfen, um in kühleren Morgenstunden arbeiten zu können. Normalerweise dauert die lärmige Bauphase von 7 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr, kann aber bis 19 Uhr verlängert werden. Bei einem Arbeitsbeginn vor 7 Uhr sollten keine lärmigen Bauarbeiten stattfinden.
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Landwirtschaft: Mindestabstände
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Zwischen Wohnhäusern und Stallbauten müssen Mindestabstände eingehalten werden. Aufgrund eines Bundesgerichtsurteils vom 15. Januar 2024 sind Anpassungen im Vollzug erforderlich: Der halbe Mindestabstand zu Gebäuden mit Wohnnutzung in der Landwirtschaftszone muss eingehalten werden, ausser bei betriebseigener Nutzung. Baugesuche müssen betriebsfremde Wohnnutzungen daher unaufgefordert deklarieren.
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Förderprogramm Nachhaltige Entwicklung 2024–2025
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Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) bietet mit dem Förderprogramm Nachhaltige Entwicklung Unterstützung für Projekte zur Umsetzung der Agenda 2030 und der SDGs. Der Themenschwerpunkt 2024–2025 ist «Gemeinsam für mehr Wirkung». Gesuche können bis zum 30. September 2024 eingereicht werden..
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Ausblick
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Wir wünschen Ihnen sonnige Sommermonate. Der nächste Newsletter Umwelt und Energie wird im September erscheinen. Wir freuen uns, wenn Sie unseren Newsletter weiterempfehlen.
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Umwelt und Energie (uwe)
Libellenrain 15
Postfach 3439
6002 Luzern
Telefon 041 228 60 60
E-Mail uwe@lu.ch |
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