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Newsletter Freiwilligenarbeit 02/24 |
Wissenswertes und Informatives aus der Arbeit der Koordinationsstelle für Freiwilligenarbeit der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) |
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Inhalt |
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Vorwort
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Sehr geschätzte Freiwillige
Ein in vielerlei Hinsicht anspruchsvolles Jahr neigt sich dem Ende entgegen. Die Unterbringung und Betreuung von Asyl- und Schutzsuchenden stellte auch 2024 eine immense Herausforderung dar. Der Regierungsrat sah sich daher gezwungen, am 5. März 2024 erneut die Notlage zu beschliessen. Bis Ende 2024 wird die Zahl der Neuzuweisungen in den Kanton Luzern auf insgesamt rund 1'600 Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingswesen ansteigen. Die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) rechnet für kommendes Jahr mit einer ähnlichen Entwicklung. Gleichzeitig erschwert die nachlassende Solidarität – zusätzlich zum ausgetrockneten Wohn- und Immobilienmarkt – die Suche nach Unterbringungsmöglichkeiten erheblich. Die Notlage hat deshalb weiterhin Bestand.
Als Sozialdirektorin fordere ich vom Bund weiterhin wirksame Massnahmen im Asyl- und Flüchtlingsbereich. Dazu zählen der Abbau der Pendenzen bei Asyl- und Schutzgesuchen sowie die konsequente Rückführung abgewiesener Asylsuchender. Schutzsuchende Personen aus der Ukraine sollen – analog den übrigen Personen im Asyl- und Flüchtlingsbereich – bis zum Entscheid ihres Aufenthaltsstatus in den Bundesasylzentren untergebracht werden (längstens jedoch 140 Tage als Regeldauer). Die heutige Praxis, nach welcher Schutzsuchende aus der Ukraine nach nur wenigen Tagen in die Kantone zugewiesen werden, belastet die ohnehin schon stark ausgelasteten kantonalen und kommunalen Unterbringungsstrukturen übermässig.
Am 2. Dezember 2024 hat das Bundesparlament entschieden, den Schutzstatus S einzuschränken: Dieser wird künftig nur noch Personen aus umkämpften oder von Russland besetzten Gebieten automatisch gewährt. Im Weiteren wird der Schutzstatus S jener Personen aberkannt, die länger als zwei Wochen in die Ukraine ausreisen und danach wieder in die Schweiz zurückkehren. Dieser Entscheid entspricht einem Vorstoss des St. Galler Ständerats Benedikt Würth (Die Mitte), den auch die Luzerner Regierung ausdrücklich befürwortet.
Für die Umsetzung der genannten Forderungen setze ich mich mit Nachdruck ein – darauf dürfen Sie zählen!
Wie eingangs erwähnt, bleibt die Solidarität ein zentraler Wert, um die anspruchsvolle Situation im Asyl- und Flüchtlingswesen zu meistern. In dieser herausfordernden Zeit danke ich Ihnen, liebe Freiwillige, für Ihren Einsatz. Ihre Arbeit ist von unschätzbarem Wert und macht einen direkten Unterschied im Leben der Menschen, die unsere Hilfe dringend benötigen.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Liebsten wunderbare Festtage voller Freude, Besinnlichkeit, und Wärme. Möge das neue Jahr uns allen Gesundheit, Zuversicht und Kraft für die anstehenden Herausforderungen bringen.
Freundliche Grüsse Michaela Tschuor Regierungsrätin Vorsteherin des Gesundheits- und Sozialdepartements des Kantons Luzern
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Unverändert schwierige Lage im Luzerner Asyl- und Flüchtlingswesen
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Die Situation im Asyl- und Flüchtlingsbereich im Kanton Luzern bleibt auch in Zukunft anspruchsvoll. Die anhaltend hohe Zahl von Neuzuweisungen und ein begrenztes Platzangebot in den bestehenden Unterkünften erhöhen den Druck auf die kantonalen Strukturen.
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Bundesparlament verschärft Voraussetzungen für den Schutzstatus S
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Bislang wurde allen Schutzsuchenden, welche vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine wohnhaft waren, der Schutzstatus S gewährt. Gemäss Beschluss des Bundesparlaments vom 2. Dezember 2024, erhalten künftig nur noch Personen aus umkämpften oder von Russland besetzten Gebieten in der Ukraine automatisch Schutz. Es obliegt der Verantwortung des Bundesrates und der Bundesverwaltung, nun die entsprechenden ukrainischen Gebiete zu definieren, aus welchen Personen künftig den Schutzstatus S erhalten. Unabhängig davon ist es Ukrainerinnen und Ukrainern aus allen Teilen des Landes nach wie vor möglich, in die Schweiz zu kommen. Sie können sich während drei Monaten ohne Visum und Bewilligung hier aufhalten. Sollte ihr Gesuch um Gewährung des Schutzstatus S dann abgelehnt werden, steht es den betroffenen Personen frei, auch ein Asylgesuch zu stellen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist offen, wann und wie sich die Verschärfungen des Bundesparlaments auf die Kantone auswirken werden.
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SEM sistiert Asylgesuche syrischer Geflüchteter vorübergehend
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Über Asylgesuche von Personen aus Syrien wird bis auf Weiteres nicht entschieden. Dies hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) am Montag, 9. Dezember 2024, beschlossen. Grund dafür ist die volatile Lage in Syrien nach dem Sturz des Assad-Regimes, die zum aktuellen Zeitpunkt keine fundierte Prüfung der vorgebrachten Asylgründe zulässt.
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Zuweisungen von unbegleiteten Minderjährigen noch immer auf hohem Niveau
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Die Unterbringung von unbegleiteten Minderjährigen (MNA) als besonders vulnerable Gruppe ist weiterhin eine grosse Herausforderung. Insgesamt befinden sich aktuell rund 170 MNA im Kanton Luzern. Die Zuweisungszahlen von MNA sind zwar im Vergleich zum Vorjahr etwas gesunken, bewegen sich aber noch immer auf hohem Niveau. Zudem erhalten wir aktuell wieder mehr Zuweisungen von MNA unter 14 Jahren, die eigentlich in Pflegefamilien unterbracht werden müssten, die derzeit jedoch nicht zur Verfügung stehen.
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Kanton Luzern: Erwerbsquote von Personen im Asyl- und Flüchtlingsbereich steigt an
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Im Zeitraum von Ende 2023 bis Ende Oktober 2024 hat sich die Erwerbsquote von Personen im Asyl- und Flüchtlingsbereich über alle Status hinweg signifikant erhöht.
Im Kanton Luzern stieg die durchschnittliche Erwerbsquote von Personen im ordentlichen Asylverfahren (Asylsuchende, anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene) im genannten Zeitraum von 32.6 Prozent auf 39.2 Prozent an. Zum Vergleich: Der gesamtschweizerische Durchschnitt sank von 30.2 Prozent (Dezember 2023) auf 29.6 Prozent (Oktober 2024).
Bei Personen mit Schutzstatus S stieg die Erwerbsquote im selben Zeitraum von 19.5 auf 32.7 Prozent. Auch hier liegt der Kanton Luzern deutlich über dem Schweizerischen Durchschnitt von 28.8 Prozent. Dieser Anstieg ist auf die Massnahmen zurückzuführen, die der Kanton Luzern seit Anfang 2024 eingeführt hat. So sind Personen mit Schutzstatus S nun verpflichtet, nebst den Sprachkursen auch Massnahmen wie Bewerbungskurse und Jobcoachings zu absolvieren. Zuvor war die Teilnahme an diesen Programmen freiwillig.
Sämtliche Zahlen sind der Asylstatistik des Staatssekretariats für Migration vom Dezember 2023 und Oktober 2024 entnommen.
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Verstärkung in der Freiwilligenkoordination der DAF
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Mitte August 2024 hat die Freiwilligenkoordination der DAF mit Jolanda Imhof wertvolle Verstärkung erhalten.
Ihre berufliche Laufbahn begann Jolanda Imhof im Bereich Bildung und Schulung. Während ihrer langjährigen Tätigkeit als Coach konnte sie umfangreiche Erfahrungen sammeln und diese an ihre Klientinnen und Klienten weitergeben. Im Jahr 2017 übernahm sie die Koordination der Freiwilligen in einer Nichtregierungsorganisation (NGO). Die Kombination von Gesprächsführung, Koordination und Unterstützung hat sie begeistert. Nach einem längeren Auslandaufenthalt hat sie sich dazu entschieden, bei der DAF wieder in den Bereich der Koordinatorin der Freiwilligenarbeit zurückzukehren. Sie zieht ein positives Feedback aus ihren bisherigen Erfahrungen in ihrer neuen Tätigkeitbei der DAF und freut sich auch weiterhin auf die wertvolle Zusammenarbeit mit Freiwilligen und den Luzerner Gemeinden.
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Integration durch Sport - ein neues Integrationsprojekt
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In Zusammenarbeit haben die DAF und die Dienststelle Gesundheit und Sport (DIGE) ein neues Integrationsprojekt aufgebaut. Das Projekt hat zum Ziel, den rund 170 minderjährigen unbegleiteten Asylsuchenden (MNA) im Kanton Luzern die soziale Teilhabe in Luzerner Sportvereine zu ermöglichen. Die Teilnahme in einem Verein bietet den MNA die Mög-lichkeit, sich regelmässig zu bewegen, Kontakte zu knüpfen und Teil der lokalen Gesellschaft zu werden.
Das Projekt zeigt erste Erfolge: Über 80 Asylsuchende konnten an kantonalen Sportlagern, am Luzerner Stadtlauf und an anderen Bewegungsangeboten teilnehmen.
Die DAF dankt allen Beteiligten für ihr Engagement. Bei Interesse am Projekt wenden Sie sich bitte an Ladina Käppeli (ladina.kaeppeli@lu.ch), Projektleiterin und Sportkoordinatorin in der Freiwilligenarbeit.
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Die Sozialarbeit: Ein Einblick in ihre Arbeit
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Die DAF bietet vielfältige Fachbereiche, die eine umfassende Betreuung und Integration von geflüchteten Menschen im Kanton Luzern ermöglichen. Im Interview mit Kanber Colak, Sozialarbeiter bei der DAF, erhalten Sie interessante Einblicke in die vielseitigen Aufgaben und Herausforderungen der Sozialarbeit im Bereich der Integration.
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KANTON LUZERN
Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen
Brünigstrasse 25
Postfach 2544
6002 Luzern
Telefon 041 228 57 78
E-Mail daf@lu.ch
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