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Mitteilung
12. Juni 2024
 
 

Kantonaler Finanzausgleich 2025: Höhere Zahlungen an die Gemeinden für Ressourcen- und Lastenausgleich

2025 werden im innerkantonalen Finanzausgleich 195,4 Millionen Franken umverteilt. Der Ressourcenausgleich an ressourcenschwache Gemeinden beträgt 130,5 Millionen Franken. Davon werden 69,2 Millionen Franken vom Kanton und 61,3 Millionen Franken von den ressourcenstarken Gemeinden bezahlt. Für Gemeinden mit überdurchschnittlichen Lasten wird durch den Kanton ein Lastenausgleich von 64,9 Millionen Franken ausgerichtet.

Der Finanzausgleich 2025 präsentiert sich zusammenfassend und im Vergleich zum Vorjahr wie folgt:
Gesamthaft steigt der Finanzausgleich gegenüber dem Vorjahr um 11,2 Millionen Franken auf 195,4 Millionen Franken. Von den Mehrkosten tragen die ressourcenstarken Gemeinden 3,5 Millionen Franken und der Kanton 7,7 Millionen Franken.

Der Ressourcenausgleich trägt der Finanzkraft und der unterschiedlichen Entwicklung der Gemeinden Rechnung. Er garantiert den finanzschwachen Gemeinden eine Mindestausstattung von 86,4 Prozent des mittleren Ressourcenpotentials pro Kopf bei mittlerem Steuerfuss. Gesamthaft steigt das Ressourcenpotenzial 2025 gegenüber dem Vorjahr um 28,2 Millionen Franken bzw. um 35 Franken pro Kopf. Die ordentlichen Gemeindesteuern stiegen um 38,6 Millionen Franken, während die Anteile an den Sondersteuern aufgrund des 2020 reduzierten Ertragsanteil der Gemeinden abnahmen. Konkret hat das Ressourcenpotential bei 47 Gemeinden zu- und bei 32 Gemeinden abgenommen. Die insgesamt positive Entwicklung des Ressourcenpotenzials bei gleichzeitiger Abnahme pro Kopf bei 2/5 der Gemeinden führt zu einem Mehrbedarf für den Ressourcenausgleich von 7,4 Millionen Franken gegenüber dem Vorjahr. Der Ressourcenausgleich 2025 erreicht mit 130,5 Millionen Franken einen neuen Höchststand.

Der Lastenausgleich gewährt Gemeinden mit übermässigen Lasten einen finanziellen Ausgleich. Es wird ein Ausgleich für Lasten der Topografie, der Bildung, der sozialen Wohlfahrt und der Infrastruktur vorgenommen. Der Lastenausgleich wird gegenüber dem Vorjahr um 3,8 Millionen Franken auf 64,9 Millionen Franken erhöht. Die Verteilung auf die vier Gefässe erfolgt gleichmässig im Umfang der bisherigen Dotierung (Erhöhung um je 6,2 Prozent).

Der Ressourcenausgleich und der Lastenausgleich werden zu einer Globalbilanz zusammengeführt. Die grössten Mehrerträge auf Stufe Globalbilanz 2025 gegenüber dem Vorjahr betreffen Ebikon (+1,5 Mio. Fr.), Buchrain (+1,0 Mio. Fr.). Meggen und die Stadt Luzern haben die grössten Mehraufwendungen gegenüber dem Vorjahr (je –0.9 Mio. Fr.). Pro Einwohner/in bezahlen die Gemeinden Root und Meggen mehr als 100 Franken zusätzlich gegenüber dem Vorjahr, während sieben Nehmergemeinden mehr als 100 Franken zusätzlich erhalten (Romoos, Buchrain, Schlierbach, Schötz, Ebikon, Pfaffnau und Schongau).

Entwicklungen im Finanzausgleich 2025 (Erhöhung des Lastenausgleichs deutlich über der Teuerung, steigende Zahlungen für den Ressourcenausgleich auch für Gebergemeinden mit sinkendem Ressourcenpotential) unterstreichen den Bedarf nach einer raschen Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes.

Das sind die Ziele des Finanzausgleichs:

  • Ausgleich der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden im Sinne eines Ausgleichs zwischen den Regionen und zwischen finanzstarken und finanzschwachen Gemeinden.
  • Stärkung der finanziellen Autonomie und Eigenverantwortung der Gemeinden.
  • Verringerung der Unterschiede der Steuerbelastung innerhalb des Kantons, grosser Nutzen für Bürgerinnen und Bürger, unabhängig vom Wohnort gleichen Zugang zu ähnlichen Leistungsangeboten zu haben.

    Anhang:
    Broschüre Finanzausgleich 2025
    OGD-Daten opendata.swiss
    Webseite Kantonaler Finanzausgleich
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    Sämi Deubelbeiss
    Leiter Kommunikation
    Finanzdepartement des Kantons Luzern
    Telefon 041 228 77 56
     
     
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