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lawa – Newsletter Landwirtschaft
20. Juni 2024

Sehr geehrte Damen und Herren
Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.
 
 
Inhalt
 Akontozahlung Juni 2024
 Messkampagne PCB-Schadstoffe in landwirtschaftlichen Gebäuden
 Klärung zu Mindestabständen
 Die nächsten Termine
 
 

Akontozahlung Juni 2024

Im Beitragsjahr 2024 erfolgt die Akontozahlung Valuta per 21. Juni 2024. Sie beträgt 60 Prozent der provisorisch berechneten Direktzahlungen für 2024. Keine Akontozahlung erhalten:
 Betriebe, bei welchen die Direktzahlungsberechtigung 2024 noch nicht definitiv festgestellt werden kann.
 Betriebe, bei welchen nach einem Betriebsleiterwechsel nicht alle geforderten Unterlagen eingereicht sind.
Die Abrechnung ist auf agate.ch / Kant. Datenerhebung LU / Dokumente einsehbar und wird nicht per Post zugestellt.
 
 

Messkampagne PCB-Schadstoffe in landwirtschaftlichen Gebäuden

In landwirtschaftlichen Gebäuden, die vor 1980 gebaut wurden, können polychlorierte Biphenyle (PCB) vorkommen. Diese giftigen Stoffe sind langlebig und können bis heute von Tieren aufgenommen werden und somit in Lebensmitteln enthalten sein. Vom Mensch aufgenommen, kann dies zu chronischen Erkrankungen führen. Der Kanton Luzern lanciert eine Messkampagne. Dabei sollen landwirtschaftliche Gebäude auf mögliche PCB-Belastungen getestet werden. Ein Grossteil der anfallenden Kosten für die Schadstoffmessungen auf dem Betrieb werden durch Bund und Kanton übernommen. Anmeldungen sind möglich bis zum 30. September 2024.
 
 

Klärung zu Mindestabständen

Aufgrund von Geruchsemissionen müssen zwischen Wohnhäusern und Stallbauten Mindestabstände eingehalten werden. Das Bundesgerichtsurteil BGer 1C_462/2022 vom 15. Januar 2024 (LU / Adligenswil) erfordert Anpassungen im kantonalen Vollzug im Bereich Mindestabstände von Tierhaltungsanlagen. So ist der halbe Mindestabstand zu einem in der Landwirtschaftszone liegenden Gebäude mit Wohnnutzung von Dritten einzuhalten. Davon kann nur bei betriebseigener Nutzung abgesehen werden. Im Rahmen eines Baugesuchs sind somit betriebsfremde Wohnnutzungen vom Gesuchstellenden unaufgefordert zu deklarieren.
 
 

Die nächsten Termine

Meldungen Silo-/Körnermais
bis 1. Juli 2024

Meldungen schonende Bodenbearbeitung
bis 1. Juli 2024
 
 
Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch
 
 
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