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Mitteilung
4. Juli 2024
 
 

DJ28 - Die Luzerner Justiz wird digital

Quantensprung in der Luzerner Justiz - Das Justiz- und Sicherheitsdepartement sowie das Kantonsgericht haben den Startschuss zum Programm Digitale Justiz 28 kurz «DJ28» gegeben. Ziel des Programms ist die medienbruchfreie Zusammenarbeit mit digitalen Akten in der Luzerner Justiz. Gerichte, Staatsanwaltschaft und Justizvollzug entwickeln das Programm gemeinsam. Die Umsetzung soll bis ins Jahr 2028 abgeschlossen sein.

Die Arbeit in der Justiz basiert aktuell auf Papier und physischen Ordnern. Die Chancen der Digitalisierung konnten bisher aufgrund der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen nicht genutzt werden. Bei grösseren Verfahren stapeln sich so grosse Mengen an Akten, die zwischen den Verfahrensbeteiligten wie der Staatsanwaltschaft, den Gerichten oder den Anwaltskanzleien auf dem Postweg ausgetauscht werden. Dies führt zu einem grossen Zeitaufwand und logistischen Herausforderungen. Die Digitalisierung bietet weitere Vorteile. Beispielsweise entfällt die Organisation und Durchführung von Akteneinsichten und die Zeit steht zur Fallbearbeitung zur Verfügung. Auch bei Arbeitsprozessen wie bei aufwändigen Wortprotokollen und der Publikation von Entscheiden werden Effizienzgewinne erwartet.

Das im Frühling gestartete Programm DJ28 verfolgt den Ansatz, die Digitalisierung für eine Optimierung der Arbeits- und Prozessgestaltung zu nutzen. Die Verfahren können damit effizienter geführt werden. Durch die eJustizakte (wie künftig eine Fallakte genannt wird) werden Medienbrüche vermieden. Von den Ermittlungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft oder Verwaltungsbehörden mit Justizkompetenz) über die Gerichte bis hin zum Justizvollzug arbeiten sämtliche Stellen medienbruchfrei mit digitalen Akten.

Der Rechtsverkehr wird künftig über die sichere Justizplattform Justitia.Swiss geführt. Justizbehörden, Anwältinnen und Anwälte werden gesetzlich zur elektronischen Kommunikation verpflichtet. Voraussetzung ist unter anderem die schweizweite Schaffung einer elektronischen Identität (E-ID) und die Verabschiedung der notwendigen Rechtsgrundlagen durch das Bundesparlament und den Luzerner Kantonsrat. Für Privatpersonen bleibt der postalische Weg weiterhin offen.

Justiz- und Sicherheitsdirektorin Ylfete Fanaj betont die grosse Bedeutung des Projekts: «Mit DJ28 schaffen wir die Grundlage für eine zukunftsorientierte und effiziente Justiz. Die Digitalisierung wird nicht nur die Fallbearbeitung vereinfachen und beschleunigen, sondern auch unserer Zusammenarbeit erheblich verbessern».

Kantonsgerichtspräsident Peter Schumacher schätzt die Zusammenarbeit über die Staatsgewalten hinweg: «Das Programm DJ28 ermöglicht die medienbruchfreie Zusammenarbeit von der Strafanzeige bis zum Strafvollzug. Darum entwickeln Gerichte, Staatsanwaltschaft und Justizvollzug das Programm DJ28 gemeinsam».


Die Vorteile der Digitalen Justiz 28 auf einen Blick

  • Orts- und zeitunabhängiges Arbeiten: Akten stehen für alle Verfahrensbeteiligten zu jedem Zeitpunkt zur Verfügung.

  • Gleicher Informationsstand und schnellere Verfahren: Verzögerungen durch den postalischen Austausch fallen weg, Wissen wird rasch zugänglich gemacht.

  • Mehr inhaltliches Arbeiten – weniger Administration: Logistische und koordinative Arbeiten (Kopierarbeiten, Aktenbereitstellung, Aktenweitergabe) und Medienbrüche (Drucken und Scannen) zwischen allen Beteiligten werden erheblich reduziert.

  • Reduzierter Aufwand – neue Aufgaben: Es wird erwartet, dass die Effizienz bei der Erstellung von Wortprotokollen und der Veröffentlichung von Entscheidungen steigt. Zudem entfällt die Organisation und Durchführung von Akteneinsichten, was mehr Zeit für die Bearbeitung der Fälle freisetzt.

  • Bedürfnisse der digitalen Gesellschaft: Digitale Services der öffentlichen Verwaltung tragen den sich wandelnden Bedürfnissen der Gesellschaft Rechnung.

  • Vereinfachung der interkantonalen und internationalen Zusammenarbeit.

    Strategiereferenz
    Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich
    - Digitaler Wandel
    gemäss Kantonsstrategie
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    Ylfete Fanaj
    Regierungsrätin, Vorsteherin Justiz- und Sicherheitsdepartement
    Telefon 041 228 59 11
    medien.jsd@lu.ch
    (erreichbar Donnerstag 4. Juli, 10:00 bis 10:30 Uhr)

    Peter Schumacher
    Präsident Kantonsgericht
    Telefon 041 228 62 99
    christian.renggli@lu.ch
    (erreichbar Donnerstag 4. Juli, 9:30 bis 10:00 Uhr)
     
     
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