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lawa – Newsletter Landwirtschaft
8. August 2024

Sehr geehrte Damen und Herren
Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.
 
 
Inhalt
 Anmeldung Beitragsprogramme 2025
 Datenerhebung Sömmerung
 Tierwohlprogramm RAUS – Anforderungen Laufhof
 Keine Pflicht zu 3.5% Acker-BFF
 Änderungen bei Getreide in weiter Reihe per 2025
 Schächte in der Landwirtschaft: Anforderungen und Förderprogramm
 Fokustag Bauten und Bewässerung für Spezialkulturen: 13. September 2024
 Grabenunterhalt in Mooren
 Melde- und Bekämpfungspflicht von Quarantäneorganismen
 Radioaktivität – Empfehlungen des BLW
 Messkampagne PCB-Schadstoffe in landwirtschaftlichen Gebäuden
 Die nächsten Termine
 
 

Anmeldung Beitragsprogramme 2025

Die Anmeldung für die Beitragsprogramme 2025 für Ganzjahresbetriebe erfolgt zwischen dem 16. August und 16. September 2024 auf agate.ch. Unter Kantonale Datenerhebung LU/Programmanmeldung finden Sie den aktuellen Stand Ihrer Anmeldungen. Bei Programmen, die weiterhin bestehen, wurde die Vorjahresanmeldung übernommen. Überprüfen Sie die Angaben und nehmen Sie wo nötig Anpassungen vor. Die An- und Abmeldungen, welche per 16. September 2024 auf agate.ch vorgenommen werden, müssen nicht ausgedruckt werden.
 
 

Datenerhebung Sömmerung

Alpbewirtschafterinnen und Alpbewirtschafter können vom 16. August bis am 16. September 2024 auf agate.ch unter Kantonale Datenerhebung LU Gesuche für Sömmerungs- und Landschaftsqualitätsbeiträge stellen. Gesömmerte Tiere wie Rindvieh, Pferde, Schafe und Ziegen müssen nicht mehr zusätzlich zur TVD gemeldet werden. Die gesömmerten Lamas und Alpakas melden Sie wie bis anhin über agate.ch/Kantonale Datenerhebung LU (Stichtag 25. Juli 2024).
 
 

Tierwohlprogramm RAUS – Anforderungen Laufhof

Symbolbild
Gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV) Artikel 75 erfüllen sogenannte Indoor-Laufhöfe – Laufhöfe, welche sich durch eine Aussparung von Dachflächen auszeichnen – die RAUS-Anforderungen nicht. Die Auslauffläche muss sich sowohl unter freiem Himmel befinden, als auch auf mindestens einer Seite gegen aussen offen sein. Die Anforderungen an einen RAUS-konformen Laufhofhof finden Sie hier: RAUS-Auslaufflächen zwischen oder innerhalb von Gebäuden
Haben Sie aktuell einen Auslauf, der nach diesen Angaben nicht RAUS-konform ist? Im Merkblatt finden Sie Informationen zum weiteren Vorgehen.
 
 

Keine Pflicht zu 3.5% Acker-BFF

Der Bundesrat hatte im Zuge der Pa.Iv. vorgesehen, die Anforderung zu 3.5 % Acker-BFF im ÖLN einzuführen. Die Anforderung und ihre Einführung stellte für alle Beteiligten eine Herausforderung dar. Mit dem Entscheid des Bundesrates vom 26. Juni 2024 wird diese Anforderung nun definitiv nicht eingeführt. Somit gilt: Es besteht im ÖLN keine Pflicht, Acker-BFF anzubauen.
Änderungen bei Getreide in weiter Reihe per 2025
Getreide in weiter Reihe ist ab 2025 kein BFF-Typ mehr, sondern wieder eine reine Vernetzungs-Massnahme (Entscheid Bundesrat vom 26.06.2024). Im aktuellen Jahr beträgt der BFF-Beitrag 300.– Fr./ha und der Vernetzungsbeitrag 500.– Fr./ha. Mit der Abschaffung des BFF-Typs entfallen ab 2025 die BFF Beiträge von 300.– Fr./ha sowie die Anrechnung an die 7 Prozent BFF im ÖLN. Der Vernetzungsbeitrag für Getreide in weiter Reihe beträgt im Kanton Luzern im Jahr 2025 600.– Fr./ha.
 
 

Schächte in der Landwirtschaft: Anforderungen und Förderprogramm

Pflanzenschutzmittel (PSM) und Nährstoffe können via Schächte von landwirtschaftlichen Flächen direkt in Gewässer eingetragen werden; mit schwerwiegenden Folgen. Beachten Sie daher die Anforderungen für Schächte in der Landwirtschaft (Merkblatt), insbesondere auch die Erfassungspflicht für offene Schächte auf LN und im Hofareal.

Förderprogramm intakte Schachtdeckel
Das Programm «Förderung intakte Schachtdeckel» unterstützt folgende Massnahmen finanziell:
- Ersatz von defekten oder offenen Schachtdeckeln durch geschlossene, intakte Schachtdeckel
- Umbauen von Schächten auf Unterflur
Nach der Ernte im Sommer ist der ideale Zeitpunkt, dies umzusetzen.
 
 

Fokustag Bauten und Bewässerung für Spezialkulturen: 13. September 2024

Der Anbau von Spezialkulturen stellt hohe Anforderungen an die betriebliche Infrastruktur: Wohnunterkünfte für Arbeitskräfte, Lager- und Aufbereitungsräume, Witterungsschutzanlagen, lokale Wasserspeicher und eine zukünftig gesicherte Wasserversorgung sind Beispiele dazu. Der Fokustag Bauten und Bewässerung für Spezialkulturen vom 13. September 2024 am BBZN Hohenrain widmet sich diesen Themen.
Anmeldung und weitere Informationen
Anmeldefrist: 6. September 2024.

Sie haben bereits konkrete Fragen oder Anregungen zu bestimmten Programmthemen? Wir nehmen diese sehr gerne via diesem Umfragelink entgegen.
 
 

Grabenunterhalt in Mooren

Die Moore im Kanton Luzern sind geschützt (Schutzverordnungen, Naturschutzzonen). Um die Qualität der geschützten Moore zu erhalten, muss ihr Wasserhaushalt stabil bleiben. Gräben beeinträchtigen Moore, deshalb dürfen keine neuen erstellt werden. Bestehende Gräben, welche für die Bewirtschaftbarkeit der Moore notwendig sind, dürfen sachgerecht unterhalten werden. Hierzu ist eine Bewilligung durch die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) notwendig. Das Gesuch muss mindestens einen Monat vor den geplanten Arbeiten eingereicht werden.
 
 

Melde- und Bekämpfungspflicht von Quarantäneorganismen

Krankheiten und Schädlinge, insbesondere Quarantäneorganismen wie der Japankäfer, können zu massiven Ertragsverlusten und hohen Kosten für deren Tilgung führen. Ein Grossteil der Kosten bleibt bei den betroffenen Betrieben, der Kanton entschädigt lediglich den Anteil des Schadens, der für den geschädigten Betrieb nicht zumutbar ist. Entsprechend wichtig ist die umfassende Umsetzung vorbeugender Massnahmen. Prüfen Sie mögliche Hygienemassnahmen für Ihren Betrieb sowie die Versicherbarkeit von Schäden. Am effektivsten werden die Quarantäneorganismen bekämpft, indem verhindert wird, dass sie sich hier etablieren und verbreiten können. Deshalb gilt für alle Quarantäneorganismen in der Schweiz sowie der EU eine allgemeine Melde- und Bekämpfungspflicht. Die Massnahmen werden Schweiz- und EU-weit abgestimmt, um eine Verbreitung zu verhindern.
Mehr: Details
 
 

Radioaktivität – Empfehlungen des BLW

Titelbild Merkblatt BLW
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) informiert Landwirtinnen und Landwirte über Auswirkungen bei einem Ereignis mit freigesetzter Radioaktivität. Dafür wurde ein Merkblatt erstellt, das Vorsorgemassnahmen, Auswirkungen und Herausforderungen für Landwirtschaftsbetriebe darlegt. Es enthält praxisnahe (Vorsorge-)Empfehlungen zum Schutz von Landwirtschaftsbetrieben und für die Lebensmittelsicherheit im Falle einer radioaktiver Kontamination. Dies umfasst beispielsweise das Anlegen von Futtervorräten für mindestens zehn Tage sowie die Installation der Alarmierungs-App Alertswiss.
 
 

Messkampagne PCB-Schadstoffe in landwirtschaftlichen Gebäuden

In landwirtschaftlichen Gebäuden, die vor 1980 gebaut wurden, können polychlorierte Biphenyle (PCB) vorkommen. Diese giftigen Stoffe sind langlebig und können bis heute von Tieren aufgenommen werden und somit in Lebensmitteln enthalten sein. Vom Mensch aufgenommen, kann dies zu chronischen Erkrankungen führen. Der Kanton Luzern lanciert deshalb eine Messkampagne: Landwirtschaftliche Gebäude können auf mögliche PCB-Belastungen getestet werden. Ein Grossteil der anfallenden Kosten für die Schadstoffmessungen auf dem Betrieb werden durch Bund und Kanton übernommen. Anmeldungen sind möglich bis zum 30. September 2024.
 
 

Die nächsten Termine

Erhebung/Gesuch Sömmerung
16. August 2024 bis 16. September 2024

Programmanmeldung 2025
16. August 2024 bis 16. September 2024
 
 
Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch
 
 
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