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Fragen zur Abrechnung der Hauptzahlung
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Haben Sie Fragen zu Ihrer Abrechnung der Direktzahlungen? Wir haben die Beitragsänderungen im Vergleich zum Vorjahr und weitere nützliche Informationen auf dem Infoblatt für Sie zusammengefasst. Bei weiteren Fragen oder Anliegen helfen die Mitarbeitenden von der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) gerne weiter. Die Telefonnummern und E-Mail-Adressen der jeweiligen Ansprechpersonen finden Sie unter Kontakte. Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten unserer Telefonzentrale reduziert sind.
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Termin Hauptzahlung der Direktzahlungsbeiträge 2024
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Am 17. Oktober 2024 erhalten die Ganzjahresbetriebe im Kanton Luzern die Hauptzahlung der Direktzahlungsbeiträge 2024 (Valuta). Die Hauptabrechnung wird am 11. Oktober 2024 per Post zugestellt und ist gleichzeitig auf agate.ch unter Dokumente/Beitragszahlungen einsehbar. Sie enthält neben einer Zusammenfassung auch die Details zu den jeweiligen Beiträgen. Bei Fragen konsultieren Sie das Infoblatt oder wenden sich an die zuständige Fachperson. Der Übergangsbeitrag, die Getreidezulage sowie die Beiträge an die Sömmerungsbetriebe werden mit der Schlusszahlung Mitte Dezember 2024 überwiesen.
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Einsprache auf die Direktzahlungen – online einreichen
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Einsprachen zur Hauptabrechnung können online, ohne grossen administrativen Aufwand, eingereicht werden. Sie finden das Formular auf unserer Webseite. Selbstverständlich kann eine Einsprache nach wie vor auch per Post eingereicht werden.
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Meldung Hofdüngerlieferung (HODUFLU)
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Hofdüngerlieferungen im Jahr 2024 können noch bis am 31. Dezember 2024 erfasst werden. Ab dem 1. Januar 2025 ist keine Erfassung von Hofdüngerlieferungen für das Jahr 2024 mehr möglich. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) empfiehlt den abgebenden Landwirtinnen und Landwirten, alle Lieferungen umgehend zu melden, damit die Abnehmenden genügend Zeit haben, die Lieferungen bis Ende Jahr zu bestätigen.
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Neue Merkblätter für Spezialkulturen
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Der Anbau von Spezialkulturen stellt hohe Anforderungen an die betriebliche Infrastruktur: Wohnunterkünfte für Arbeitskräfte, Lager- und Aufbereitungsräume, Witterungsschutzanlagen und lokale Wasserspeicher sind Beispiele dafür. Dazu wurden vier neue Merkblätter veröffentlicht.
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Blauzungenkrankheit: Kanton Luzern betroffen
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Der gesamte Kanton Luzern ist vom Blauzungenvirus betroffen. In der Schweiz nördlich der Alpen ist der Serotyp-3 am häufigsten anzutreffen. Im Tessin und der Südwestsschweiz treten auch Fälle des Serotyp-8 auf. Der Serotyp-3 verursacht vor allem bei Schafen schwerere Verläufe, bei Rindvieh ist der Stereotyp-8 problematisch. Für Menschen besteht keine Infektionsgefahr. Stellen Tierhaltende verdächtige Symptome fest, müssen sie umgehend eine Tierärztin oder einen Tierarzt kontaktieren, es besteht Meldepflicht. Für betroffene Betriebe gibt es Einschränkungen im Tierverkehr. Tierverluste werden entschädigt.
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Die nächsten Termine
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Hauptzahlung Direktzahlungen 2024 17. Oktober 2024
Schlusszahlung Dezember 2024
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