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Infoletter Pflanzenschutz
Mit dem Infoletter Pflanzenschutz Feldbau orientieren wir Sie über Aktuelles zu Pflanzenschutz und Kulturführung aus den Bereichen Ackerbau, Futterbau und Problempflanzen/Neophyten.
 
 

Ackerbau - Rüben

Die Schwebfliegenlarve reduziert die Blattlauspopulationen.
 
Blattläuse
Grüne Pfirsichblattlaus
Die Rüben haben die letzten zwei Wochen viel Zuwachs verzeichnet und befinden sich vorwiegend im 8 bis 10-Blatt-Stadium. Die kritische Phase bezüglich Erdfloh ist überstanden (bis 4-Blatt). Nun ist der Fokus auf die Blattläuse zu richten. Mit zunehmendem Alter verlieren die Pflanzen an Anziehungskraft, wodurch das Risiko einer Virusübertragung durch die Grüne Pfirsichblattlaus deutlich sinkt und somit eine Insektizidbehandlung ab dem 12-Blatt-Stadium nicht mehr zielführend ist. Über das Monitoring der kantonalen Fachstellen wurden an mehreren Standorten Grüne Pfirsichblattläuse gefunden – so auch im Kanton Luzern. Die Bekämpfungsschwelle wurde erreicht und eine Behandlung mit Teppeki oder Movento SC wurde letzte Woche freigegeben. Für die Behandlung ist keine Sonderbewilligung erforderlich, aber die Behandlung ist im Feldkalender mit dem Zusatzvermerk "Empfehlung Pflanzenschutzdienst" aufzuführen. Die Betriebe wurden direkt über die Behandlungsstrategie informiert.

Wir empfehlen grundsätzlich den Einsatz von Teppeki aufgrund der schnelleren Wirkung und der längeren Wirkungsdauer. Wenn bereits an Lager, kann Movento SC natürlich eingesetzt werden.

Schwarze Blattläuse
Die Schwarze Bohnenblattlaus findet man zurzeit in praktisch jedem Feld. Wo die Bekämpfungsschwelle (BKS) überschritten wird, kann aufgrund der Freigabe, Teppeki oder Movento SC ohne Sonderbewilligung eingesetzt werden.

Bekämpfungsschwellen – Schwarze Blattläuse:
 4-Blatt: 50 % befallene Pflanzen
 6 bis 10-Blatt: 80 % befallene Pflanzen
Sind viele Nützlinge wie z.B. Schwebfliegenlarven oder Marienkäfer vorhanden, kann man je nach Schädlingsdruck von einer Behandlung absehen.
 
 

Ackerbau - Kartoffeln

 
Krautfäule
In den letzten Wochen hat das milde und regnerische Wetter die Ausbreitung des Krautfäule-Erregers begünstigt. Herde in der West- und Ostschweiz wurden bereits gemeldet (Bild: Krautfäulemeldungen bis zum 27.05.2025).

Das Infektionsrisiko ist aufgrund der Witterung nach wie vor hoch. Deswegen empfiehlt es sich den Fungizidschutz zu erneuern, sobald es die Witterung und Befahrbarkeit der Felder zulassen. Um Resistenzen zu verhindern, sollte bei der Wahl der Fungizide darauf geachtet werden, dass nicht immer Wirkstoffe der gleichen Wirkstoffgruppe ausgebracht werden.
Bitte überprüfen Sie Ihre Kartoffelbestände sorgfältig und melden Sie mögliche Krautfäule-Herde an pflanzenschutz.bbzn@sluz.ch oder direkt an PhytoPRE (Agroscope, 058 468 72 39). Diese Meldungen sind entscheidend, um eine unkontrollierte Ausbreitung der Krautfäule zu verhindern.
 
Kartoffelkäfer
Erste Kartoffelkäfer und Eigelege sind zu finden, jedoch noch in einem überschaubaren Ausmass. Kontrollen sind ab Käfereinflug angezeigt. Zur Überprüfung der Schadschwelle werden jedoch die Larven gezählt. Die Schadschwelle liegt bei 30 % der Pflanzen, die mit Larven befallen sind, und/oder bei einem Befallsherd pro Are. Für die Kontrolle 10 x 5 Pflanzen übers Feld verteilt kontrollieren.

Um der Resistenzentwicklung bei Spinosad entgegenzuwirken, empfehlen wir den Einsatz von Coragen bereits bei erstmaligem Überschreiten der Bekämpfungsschwelle (Betriebe wurden bereits direkt angeschrieben). Mit dieser Strategie schliessen wir uns damit den Kantonen Zürich, Aargau, Schaffhausen u.w. an. Es ist in jedem Fall eine individuelle Sonderbewilligung zu beantragen, welche zeitnah ausgestellt wird. Es gilt zu beachten, dass der Einsatz von Coragen im Produktionssystem «Verzicht auf Pflanzenschutzmittel» und IP-Suisse nicht gestattet ist.
 
 

Termine

Die nächsten Termine - Veranstaltungen
Fachbewilligung Pflanzenschutz: Neuerungen ab 2026
Wer beruflich oder gewerblich PSM einsetzt, benötigt eine Fachbewilligung (FaBe). Künftig wird diese FaBe in einem digitalen Format geführt. Ab 2027 darf der Verkauf von PSM für die berufliche Verwendung nur noch gegen Vorweisen dieser digitalen FaBe erfolgen. Für alle, die noch keine FaBe besitzen, bietet das BBZN Hohenrain LU in Kooperation mit der Liebegg AG und dem LBBZ Schluechthof ZG im Oktober 2025 einen Kurs an – mit zwei Tagen Theorie, einem Praxistag inkl. Prüfung. Die Plätze sind begrenzt, Vorrang haben Teilnehmende aus den Kantonen LU, AG und ZG.

Kursausschreibung:
Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft

Weitere Informationen zur FaBe

Ausbildungsabschlüsse, die bis zum 31.12.2025 als Fachbewilligung Pflanzenschutz Landwirtschaft und Gartenbau anerkannt werden
 
 
Link - Pflanzenschutz Luzern

Archiv - Infoletter Pflanzenschutz Feldbau

Bekämpfungsschwellen - für Massnahmen gegen Schadorganismen im Feldbau (ÖLN)

Zurückgezogene Pflanzenschutzmittel - mit Ausverkaufs- und Verwendungsfristen (XLSX)

Zurückgezogene Wirkstoffe - aus Anhang 1 PSMV (XLSX)
 
 
Berufsbildungszentrum Natur und Ernährung
Sennweidstrasse 35
6276 Hohenrain
Telefon 041 228 30 89
Mail pflanzenschutz.bbzn@sluz.ch
 
 
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