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Heute tritt das Öffentlichkeitsprinzip in Kraft
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Amtliche Dokumente, welche die Verwaltung des Kantons Luzern nach dem 1. Juni 2025 erstellt oder erhält, sind grundsätzlich auf Gesuch hin öffentlich zugänglich. Im Einzelfall können gesetzliche Vorschriften, überwiegende öffentliche oder schützenswerte private Interessen den Informationszugang aber auch verhindern. In diesen Fällen muss die Verwaltung begründen, warum der Zugang ausgeschlossen ist.
Weitere Angaben zum Öffentlichkeitsprinzip stehen auf der Themenseite des Justiz- und Sicherheitsdepartements im Internet zur Verfügung.
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