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Nutzungsplanung Altbüron: Ersatzvornahme der Rückzonungen
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Die Gemeinde Altbüron ist eine von 20 Rückzonungsgemeinden im Kanton Luzern. Als Gemeinde mit zu grossen Bauzonen ist sie aufgrund des Bundesrechts und der Vorgaben im kantonalen Richtplan verpflichtet, ihre Bauzonen mit einer Revision der Bau- und Zonenordnung zu verkleinern. Die kantonale Rückzonungsstrategie wurde bereits mehrfach gerichtlich bestätigt und stellt die Gleichbehandlung aller Gemeinden sicher. Die Gemeinde Altbüron hat trotz mehrfacher Aufforderungen die erforderlichen Rückzonungen nicht selbst vorgenommen. Der Regierungsrat hat deshalb das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) am 30. September 2022 ermächtigt, die Umsetzung der Rückzonungsstrategie mit einer Teilrevision der Nutzungsplanung ersatzweise vorzunehmen. Vom 31. Oktober bis 29. November 2022 (1. Auflage) und vom 18. März bis 16. April 2024 (2. Auflage) liess das BUWD die Planungsunterlagen öffentlich auflegen. Die Einsprachen konnten entweder erledigt werden oder wurden abgewiesen. Der Regierungsrat hat mit seinem Entscheid die vom BUWD beantragten Rückzonungsflächen auf insgesamt acht Grundstücken und die Anpassung des Bau- und Zonenreglements der Gemeinde Altbüron angeordnet.
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