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Anpassung der Löhne für Lehrpersonen per Schuljahr 2025/26
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Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat beschlossen, mit rund 20 Millionen Franken die Löhne der Lehrpersonen und Fachpersonen der schulischen Dienste auf die Obergrenze im Lohnband pro Lohnklasse und Lohnstufe anzuheben. Die Massnahme ist Teil des Anfang Jahr verabschiedeten Massnahmenpakets zur Attraktivierung des Lehrberufs.
Das Lohnsystem für Lehrpersonen wurde 2016 angepasst. Für jede Lohnklasse besteht seither ein Lohnband mit einer unteren und oberen Grenze. Dabei stellt die obere Grenze den 100%-Wert der jeweiligen Lohnstufe dar. Dies hatte den Vorteil, dass den Lehrpersonen - gleich wie dem Staatspersonal - Lohnerhöhungen gewährt werden konnten, auch wenn die pro Jahr zur Verfügung stehende Lohnsumme nicht für einen vollen Stufenanstieg reichte.
Alle Schulstufen profitieren Von der nun vom Regierungsrat beschlossenen Anpassung des Referenzlohnes auf die Obergrenze pro Lohnklasse und Lohnstufe per Schuljahr 2025/26 profitieren Lehr- und Fachpersonen der Volksschulen, Berufsfachschulen und Gymnasien, obwohl nicht alle Funktionen gleichermassen vom Fachkräftemangel betroffen sind. Bei den strukturellen Lohnanpassungen handelt es sich nicht um eine Marktlohnanpassung, sondern um die Anpassung an die ursprünglich vorgesehene Lohnentwicklung, die in den vergangenen Jahren nicht voll ausfinanziert wurde.
Für Regierungsrat Dr. Armin Hartmann ist die Massnahme ein wichtiger Schritt: «Mit dieser strukturellen Lohnanpassung setzt der Kanton Luzern ein Zeichen der Wertschätzung. Es ist eine Massnahme, die kurzfristig möglich ist, noch bevor wir das Lohnsystem insgesamt überprüfen», so der Bildungsdirektor.
Mehrkosten von rund 20 Millionen Franken Die strukturellen Lohnanpassungen führen zu jährlichen Mehrkosten von rund 19,8 Millionen Franken inklusive Sozialversicherungskosten. Diese verteilen sich auf die verschiedenen Schulbereiche wie folgt: Volksschulen (Primar- und Sekundarschule): 14,6 Mio., Kantonale Sonderschulen: 0,85 Mio., Berufsfachschulen: 2,2 Mio. CHF, Gymnasien: 2,2 Mio. CHF. Die Finanzierung erfolgt durch den Kanton und die Gemeinden. Die Umsetzung der Lohnmassnahme ist auf das Schuljahr 2025/2026 terminiert.
Sechs Massnahmen zur Stärkung des Lehrberufs An den Schulen des Kantons Luzern arbeiten auf allen Stufen rund 8’500 Lehr- und Fachpersonen. Aufgrund des ausgeprägten Mangels in diesem Berufsfeld forderte der Luzerner Kantonsrat mit mehreren Vorstössen attraktivere Bedingungen und damit eine Stärkung des Lehrberufs. Daraufhin präsentierte das Bildungs- und Kulturdepartement im Frühjahr 2024 ein umfassendes Massnahmenpaket und schickte es zur Stellungnahme an die Luzerner Gemeinden und die schulischen Berufsverbände.
Sowohl Gemeinden wie Berufsverbände begrüssten und unterstützten die vorgeschlagenen sechs Massnahmen (Mitteilung vom 22.3.2024 und Mitteilung vom 5.9.2024):
- Angleichung des Lohnes der Lehrpersonen aller Schulstufen, Musikschulen, Schuldienste an die ursprünglich vorgesehene Lohnentwicklung
- Entlastung Berufseinsteigende Volksschulen
- Fachkarrieren für Volksschullehrpersonen ermöglichen
- Neue Optionen im Umgang mit herausforderndem Verhalten an den Volksschulen
- Ausbildung der schulischen Heilpädagoginnen und schulischen Heilpädagogen befristet mitfinanzieren
- Revision des Lehrpersonenlohnsystems für die Volksschul-, Berufs- und Gymnasialbildung
Weitere Massnahmen auf Kurs Die Massnahmen «Entlastung Berufseinsteigende», «Fachkarrieren ermöglichen», «neue Optionen im Umgang mit herausforderndem Verhalten» und «Studiumsunterstützung für schulische Heilpädagoginnen und -pädagogen» treten ebenfalls auf das kommende Schuljahr in Kraft. Demnächst wird die Regierung den Projektantrag für die Revision des Lohnsystems für die Lehrpersonen beraten. Diese Massnahme soll die Komplexität dieses Lohnsystems reduzieren und die Marktlohnsituation analysieren.
Strategiereferenz Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich Vernetzung von Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft gemäss Kantonsstrategie.
Anhang Grafik Lohnband
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