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Regelungen für das Sexgewerbe bewähren sich – Optimierungen angezeigt
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Fünf Jahre nach Inkrafttreten der Regelungen für das Sexgewerbe im Kanton Luzern liegt eine erste Evaluation vor. Das Fazit: Das Gesetz hat sich bewährt. Die Einführung einer Bewilligungspraxis sowie der geregelte Zugang für Kontrollbehörden haben dazu beigetragen, Schwarzarbeit zu reduzieren und Ausbeutung früher zu erkennen. Die Evaluation zeigt aber auch Optimierungspotenzial: insbesondere beim Schutz der Sexarbeitenden und bei der wirksamen Erkennung von Straftaten. Der Regierungsrat plant deshalb, die bestehenden Regelungen gezielt weiterzuentwickeln.
Bei der Einführung der Regelungen über das Sexgewerbe Anfang 2020 hatte der Regierungsrat in der Botschaft B 151 eine Evaluation nach fünf Jahren angekündigt. Das Justiz- und Sicherheitsdepartement hat diese bei der Hochschule Luzern (HSLU) in Auftrag gegeben und vorgelegt. Der Evaluationsbericht kommt zum Schluss: Die Regelungen haben sich grundsätzlich bewährt. Sie schaffen einen klaren gesetzlichen Rahmen, um Betreiberinnen und Betreiber von Sexbetrieben stärker in die Verantwortung zu nehmen. Gleichzeitig zeigt der Bericht auf, dass es im Vollzug und im Informationsaustausch zwischen den beteiligten Stellen punktuell Verbesserungsbedarf gibt und dass Sexarbeitende besser über ihre Rechte und Pflichten informiert werden sollen.
Deshalb soll es neu für Sexarbeitende aus den EU/EFTA-Staaten obligatorische Informationsgespräche geben, bevor sie ihre Tätigkeit im Kanton Luzern aufnehmen. Diese Gespräche vermitteln grundlegende Informationen und zeigen auf, wo im Notfall Hilfe in Anspruch genommen werden kann. Weiter erachtet es der Regierungsrat als sinnvoll, zur Kontrolle der Steuergesetzgebung sowie zur Unterstützung der Strafverfolgung eine Dokumentationspflicht über Zahlungen an und von Bewilligungsinhaberinnen und -inhaber einzuführen. Beide Massnahmen gehen auf Empfehlungen der Evaluation zurück und decken sich mit Forderungen aus den Motionen M 215 und M 216 von Melissa Frey-Ruckli. Motion 215 verlangt gesetzliche Grundlagen zur steuerlichen Erfassung und persönlichen Aufklärung von Sexarbeitenden. Motion 216 fordert ein kantonales Gesetz über Prostitution. Der Regierungsrat stützt sich bei der Beantwortung dieser Vorstösse auf die Evaluation der HSLU. Er beantragt die Erheblicherklärung von Motion 215 und will Motion 216 als Postulat erheblich erklären – da deren Anliegen mit den Massnahmen aus Motion 215 weitgehend abgedeckt sind. Die Behandlung der Motionen ist für die September-Session geplant.
«Mit dem Informationsgespräch und der Dokumentationspflicht wollen wir einen weiteren Schritt zum besseren Schutz von Sexarbeitenden machen», sagt Ylfete Fanaj, Justiz- und Sicherheitsdirektorin. «Zugleich sollen die neuen Regelungen mehr Transparenz schaffen – zum Vorteil der Sexarbeitenden, der Betriebe und des Kantons Luzern.» Mit der gezielten Weiterentwicklung stärkt der Regierungsrat die bewährten Strukturen und setzt ein klares Zeichen für mehr Sicherheit und Verbindlichkeit im Luzerner Sexgewerbe.
Strategiereferenz Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich - Digitaler Wandel - Gesellschaftlicher Wandel gemäss Kantonsstrategie
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