Zur Webansicht
Newsletter Steuern Luzern
9 / 2024
18.10.2024
 
 

Ausgleich der Folgen der kalten Progression für das Steuerjahr 2025

Der Ausgleich der Folgen der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund des Standes des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Der massgebende Indexstand per 30. Juni 2024 beträgt 170,3 Punkte, was gegenüber der letzten Anpassung einer Erhöhung von 1,3 Prozent entspricht. Demzufolge passt der Kanton die Einkommenstarife sowie die im Steuergesetz in Frankenbeträgen festgesetzten Abzüge der Einkommenssteuer auf das Steuerjahr 2025 hin an.
 
 
Dienststelle Steuern
Buobenmatt 1
Postfach 3464
6002 Luzern
Telefon 041 228 56 56
E-Mail steuern@lu.ch
 
 
Impressum | DisclaimerNewsletter verwalten | Abmelden
steuern.lu.ch