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Kommission unterstützt Planungsbericht über die Gesundheitsversorgung im Kanton Luzern
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Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) des Luzerner Kantonsrates hat den Planungsbericht über die Gesundheitsversorgung zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Mehrheit der Kommission unterstützt damit die in der Botschaft dargelegte Strategie für die Aufrechterhaltung einer guten Gesundheitsversorgung und deren notwendige Weiterentwicklung. Ergänzend verlangt die Kommission vom Regierungsrat, den Aufbau einer überkantonalen Anlaufstelle für Long Covid und das chronische Fatigue-Syndrom zu prüfen.
Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat periodisch einen Planungsbericht über die Gesundheitsversorgung im Kanton Luzern vor. Dieser Bericht enthält die strategischen Ziele und Grundsätze des Kantons im Gesundheitswesen und weist den Bedarf für die ambulante und die stationäre Gesundheitsversorgung sowie die notwendigen finanziellen Mittel für deren Sicherstellung aus. Zudem erläutert der Bericht die acht Massnahmen, mit deren Hilfe in den Jahren 2025 bis 2030 Herausforderungen wie etwa der demografischen Entwicklung, dem Fachkräftemangel sowie dem Kostendruck begegnet werden soll.
Die Gesundheitskommission hat den Planungsbericht mit grosser Mehrheit zustimmend zur Kenntnis genommen und unterstützt damit die vorgeschlagene Strategie und die Massnahmen grundsätzlich. Insbesondere die Förderung der integrierten Versorgung und eine stärkere Digitalisierung des Gesundheitswesens sind der Kommission ein wichtiges Anliegen. Zudem soll mit innovativen Versorgungsmodellen die Qualität und Effizienz der Versorgung in allen Regionen des Kantons verbessert werden. Aus Sicht der Kommission ist ausserdem der Prävention und der Stärkung der Eigenverantwortung stärkeres Gewicht zu verleihen. Mit einer Bemerkung zum Planungsbericht fordert die GASK den Regierungsrat dazu auf, den Aufbau einer überkantonalen Anlaufstelle für Long Covid und das chronische Fatigue-Syndrom zu prüfen. Die Anlaufstelle soll bei Bedarf die Behandlung der Betroffenen sowie den Wissenstransfer zu den Hausärztinnen und Hausärzten besser koordinieren.
Eine Minderheit der Kommission ist der Ansicht, dass die im Planungsbericht vorgesehenen Massnahmen und Mittel nicht ausreichen. Sie plädiert dafür, dass der Kanton eine deutlich aktivere Rolle bei der Weiterentwicklung der Versorgung einnimmt, mehr finanzielle Mittel einsetzt und stärker regulierend eingreift.
Die Beratung der Botschaft B 36 im Kantonsrat ist für die Dezember-Session 2024 vorgesehen.
Anhang Botschaft B 36
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