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Kommission stimmt Sonderkredit für Weiterbildungen zur Fachärztin oder zum Facharzt zu
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Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) des Kantonsrates stimmt einem Dekret zu, mit dem Ausgaben für die Abgeltung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen in Höhe von 7,65 Mio. Franken bewilligt werden. Mit den Mitteln soll die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten in den Listenspitälern finanziert werden.
Der Regierungsrat erteilt den Spitälern, die auf der kantonalen Spitalliste aufgeführt sind, Leistungsaufträge, die auch die Aus- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten beinhalten. So erfolgt in den Spitälern insbesondere die Weiterbildung zum Facharzt oder zur Fachärztin nach Abschluss des Medizinstudiums. Die Kosten der Ausbildung werden den Spitälern zum Teil durch die Abgeltung als gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL) erstattet. Da im Jahr 2025 die Kosten für diese GWL für die universitäre Weiterbildung die Ausgabenkompetenz des Regierungsrates überschreiten, beantragt dieser dem Kantonsrat, einen Sonderkredit in der Höhe von 7,65 Mio. Franken zu bewilligen.
Die GASK hat dem Sonderkredit mit grosser Mehrheit zugestimmt. Sie unterstützt die Weiterbildung der Absolventinnen und Absolventen des Medizinstudiums zu Fachärztinnen und -ärzten und legt Wert auf die hohe Qualität der Ausbildung und die Transparenz der anfallenden Kosten. Eine Minderheit der Kommission lehnt das Dekret über den Sonderkredit hingegen ab, weil vorgesehen ist, die Abgeltung pro Vollzeitäquivalent von 20'000 Fr. im Jahr 2023 und 25'000 Fr. im Jahr 2024 auf 30'000 Fr. im Jahr 2025 zu erhöhen. Aus Sicht einer anderen Minderheit der Kommission sollen die GWL-Abgeltungen für die universitäre Weiterbildung hingegen noch weiter aufgestockt werden, um die Kosten der Listenspitäler vollumfänglich auszugleichen.
Die Botschaft B 38 wird an der Dezember-Session 2024 im Kantonsrat beraten.
Anhang Botschaft B 38
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