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Bewährungsfrist gegen FC Luzern läuft ohne weitere Massnahmen ab
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Stadt Luzern
Nach Gewaltvorfällen bei einem Auswärtsspiel des FC Luzern in Bern hatten die Bewilligungsbehörden des Kantons Luzern gestützt auf das nationale Kaskadenmodell Massnahmen gegen den FC Luzern verfügt. Die Bewährungsfrist ist nun abgelaufen. Die Fans des FC Luzern haben sich während der Bewährungsfrist grundsätzlich korrekt verhalten. Es sind deshalb keine weiteren Massnahmen notwendig. Hingegen zeigt die Luzerner Polizei den FC Luzern an und will strafrechtlich abklären lassen, ob der FC Luzern gegen Auflagen verstossen hat.
Gestützt auf das nationale Kaskadenmodell der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren KKJPD hatte die Luzerner Bewilligungsbehörde am 25. Oktober 2024 die Massnahmen der Stufe 3 inklusive Schliessung der Stehplätze im Heim-Fansektor verfügt (vgl. auch Medienmitteilung des Justiz- und Sicherheitsdepartements des Kantons Luzern vom 25. Oktober 2024). Die Verfügung beinhaltete folgende Massnahmen: • Der Fansektor (B2 und B3) ist im Spiel gegen den Yverdon Sport Club vom 26. Oktober 2024 geschlossen zu halten. • Der Online-Ticketverkauf für das Spiel gegen den Yverdon Sport Club vom 26. Oktober 2024 ist sofort zu stoppen. • Koordinierte Fanaktionen sind im Spiel gegen den Yverdon Sport Club vom 26. Oktober 2024 verboten. • Während fünf Spielen besteht eine Bewährungsphase.
Die Bewährungsphase ist nach dem letzten Auswärtsspiel des FC Luzern vom vergangenen Samstag abgeschlossen. Die Fans des FC Luzern haben sich in dieser Zeit grundsätzlich korrekt verhalten. Der Luzerner Polizei sind keine Vorfälle bekannt, welche gemäss Kaskadenmodell eine weitere Massnahmenstufe ausgelöst hätten (Gewalt gegen Personen mit Verletzungsfolge oder ein Einsatz von Waffen, Pyrotechnik oder Gegenständen gegen Personen).
Hingegen will die Luzerner Polizei als Bewilligungsbehörde für die Durchführung der Fussballspiele des FC Luzern rechtlich überprüfen lassen, ob die verfügten Massnahmen im Spiel vom 26. Oktober 2024 gegen den Yverdon Sport Club eingehalten worden sind oder nicht. Sie zeigt deshalb den FC Luzern bzw. dessen Präsidenten an. Konkret sollen die Strafuntersuchungsbehörden beurteilen, ob gegen das Verbot von koordinierten Fanaktionen verstossen wurde, indem die Fankurve aus den geschlossenen Sektoren B2 und B3 in einen anderen Stadionsektor verlegt worden war.
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