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lawa – Newsletter Landwirtschaft |
5. Dezember 2024
Sehr geehrte Damen und Herren Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns. |
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Inhalt |
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Schlusszahlung
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Die Schlusszahlung an die Ganzjahresbetriebe und Sömmerungsbetriebe erfolgt am 18. Dezember 2024 (Valuta). In den meisten Fällen wird auch der Übergangsbeitrag und die Getreidezulage ausgerichtet. Allfällige Nachzahlungen oder Rückforderungen sind in der Schlussabrechnung enthalten. Hinweis: Der Faktor für die Berechnung des Übergangsbeitrages wurde gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht und ist neu 0.1433 (Vorjahr 0.0518).
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Umgang mit Hof- und Recyclingdüngern im Winter
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Die Temperaturen sinken und damit auch die Aufnahmefähigkeit der Pflanzen für Nährstoffe. Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Dezember zur Beurteilung der Vegetationsruhe die Temperaturregel angewandt wird. Aufgrund der erreichten durchschnittlichen Tagesmitteltemperatur von über 5° C während 7 Tage können gegebenenfalls spezielle Bedürfnisse des Pflanzenbaus geltend gemacht werden. Ob diese Kriterien erfüllt werden, ist mithilfe der Checkliste und dem Präzisierungsdokument zu prüfen. Nebst den Temperaturanforderungen sind immer auch die grundlegenden Punkte gemäss Checkliste zu überprüfen.
Sind die Hofdüngerlagerkapazitäten auf Ihrem Betrieb in den Wintermonaten regelmässig knapp? Berechnen Sie mithilfe des Berechnungstools für Hofdüngerlager, ob ein Ausbau der betrieblichen Hofdüngerlager sinnvoll wäre.
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Meldung Hofdüngerlieferung (HODUFLU)
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Hofdüngerlieferungen im Jahr 2024 können noch bis am 31. Dezember 2024 erfasst werden. Ab dem 1. Januar 2025 ist keine Erfassung von Hofdüngerlieferungen für das Jahr 2024 mehr möglich. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) empfiehlt den abgebenden Landwirtinnen und Landwirten, alle Lieferungen umgehend zu melden, damit die Abnehmenden genügend Zeit haben, die Lieferungen bis 15. Januar 2025 zu bestätigen.
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Tagung Landwirtschaftsbeauftragte
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Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) lädt jährlich zu einer Tagung ein, bei der die Landwirtschaftsbeauftragten der Gemeinden zusammenkommen. Am 3. Dezember 2024 fand diese Veranstaltung erstmals im Seminarzentrum Hitzkirch statt. Die Teilnehmenden wurden über aktuelle Themen wie den Absenkpfad Pflanzenschutzmittel oder das Projekt Produktionskataster informiert. Mitarbeitende der Abteilung Landwirtschaft ergänzten diese Inputs mit weiteren Informationen zu aktuellen Fragestellungen. Weiter gab der Veterinärdienst Infos zu den Themen Blauzungenkrankheit und Tierschutz. Neben den Fachinputs bot die Tagung auch Raum für Fragen, Diskussionen und den informellen Austausch unter den Anwesenden.
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Risikoreduktion von Pflanzenschutzmittel-Einträgen in Oberflächengewässer
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Die bedeutsamsten Einträge von Pflanzenschutzmitteln (PSM) in Oberflächengewässer entstehen durch die unsachgemässe Handhabung von PSM auf dem Hofareal (Befüllen, Entleeren und Reinigen von Pflanzenschutz-Spritgeräten). Sie werden Punktquellen genannt. Durch angepasste Verhaltensweisen und eine optimierte Infrastruktur auf dem Betrieb können solche Einträge fast komplett vermieden werden. Diese Einträge in Gewässer zu vermeiden ist zentral, damit die PSM auch zukünftig noch angewendet werden dürfen. Das BBZN unterstützt Sie mit einer betriebsspezifischen Beratung im Rahmen des Absenkpfads PSM Luzern. Die Beratung hat das Ziel, Einträge von PSM zu reduzieren und die landwirtschaftliche Praxis zu verbessern. Die Beratung (aktuell kostenlos) umfasst eine Betriebsbegehung, eine schriftliche Empfehlung und eine Beratungsbestätigung für den Betrieb.
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Gesuche Betriebs- und Betriebsformen
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Gesuche um die Anerkennung beziehungsweise Auflösung eines Betriebs, einer Betriebsgemeinschaft oder Betriebszweiggemeinschaft sind bis spätestens 31. Dezember 2024 einzureichen. Verspätet eingereichte Gesuche (ohne Betriebsauflösung) können für das Beitragsjahr 2025 nicht mehr berücksichtigt werden.
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Bewirtschafterwechsel 2025
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Steht auf Ihrem Betrieb im Jahr 2025 eine Betriebsübergabe innerhalb der Familie (Ehefrau, Tochter oder Sohn) oder eine Auflösung einer Generationengemeinschaft an? Bitte melden Sie uns dies mit dem jeweiligen Online-Formular Bewirtschafterwechsel bis spätestens 31. Dezember 2024. Formulare, die nach dem 31. Dezember 2024 bei der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) eintreffen, können nur gegen Gebühr verarbeitet werden. Zusätzlich muss der Bewirtschafterwechsel auch der zuständigen Kontrollstelle gemeldet werden.
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Betriebsaufgabe
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Eine Betriebsaufgabe ist der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) mit dem Online-Formular «Meldung Betriebsaufgabe» mitzuteilen. Beachten Sie bitte die Hinweise auf dem Formular. Betriebe, die nach einer Betriebsaufgabe dennoch kleinere Flächen bewirtschaften und/oder Tiere halten, werden nicht aufgelöst, sondern als Hobbybetrieb/Nichtkommerzielle Tierhaltung weiter registriert bleiben. Bei diesen Betrieben wird zukünftig eine vereinfachte Datenerhebung durchgeführt.
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Weihnachten/Neujahr: Dienststelle geschlossen
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Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) ist über Weihnachten/Neujahr vom 24. Dezember 2024 bis am 3. Januar 2025 geschlossen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienststelle insbesondere das Team der Abteilung Landwirtschaft bedanken sich für die gute Zusammenarbeit und wünschen Ihnen eine angenehme Adventszeit und schöne Festtage.
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Die nächsten Termine
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Meldung Hofdüngerlieferungen 2024 bis am 31. Dezember 2024 in HODUFLU
Bestätigung Hofdüngerlieferungen 2024 bis 15. Januar 2025 in HODUFLU
Schlusszahlung 18. Dezember 2024 (Valuta)
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Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch |
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