Zur Webansicht
Medienmitteilung der Luzerner Polizei
Luzern, 11. Dezember 2024
 
 

Nach wie vor keine guten Zahlen bei Alkoholtestkäufen im Kanton Luzern

Kanton Luzern

Im Jahr 2024 wurden im Kanton Luzern 70 Alkoholtestkäufe durchgeführt. Dabei verstiessen 37% der Betriebe gegen die Jugendschutzbestimmungen. Mit dem Inkrafttreten des neuen Tabakproduktegesetzes (TabPG) per 1. Oktober 2024 liegt die Zuständigkeit für Testkäufe ab 2025 neu bei der Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz. Neu wird neben Alkohol auch der Verkauf von Tabakprodukten geprüft.

Testergebnisse 2024
Bei einer ersten Testrunde wurden 70 Testkäufe bei Verkaufsgeschäften, Restaurationsbetrieben und Lieferdiensten durchgeführt. Dabei verkauften 26 Betriebe (37%) alkoholische Getränke an unter 16-jährige Jugendliche. Bei diesen Kontrollen hielten 67% der Lieferdienste, 42% der Restaurationsbetriebe und 24% der Verkaufsgeschäfte die Jugendschutzbestimmungen nicht ein.

17 Betriebe, welche die geltenden Bestimmungen bei der ersten Kontrolle nicht eingehalten haben, wurden erneut kontrolliert. Dabei verstiessen vier Betriebe (24%) erneut gegen die Vorgaben und erhielten kostenpflichtige Verwarnungen.

Bei zwei Grossanlässen wurden bei Festwirtschaften insgesamt 17 Testkäufe durchgeführt. 35% der Verkaufsstellen verkauften Alkohol an Jugendliche.

Neu schweizweit einheitliche Regelungen
Mit einer Anpassung des Lebensmittelgesetzes gelten neu schweizweit einheitliche Regelungen für die Durchführung von Alkoholtestkäufen. Im Kanton Luzern wird künftig die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz für deren Umsetzung zuständig sein. Diese führt jährlich über 1'500 Kontrollen in Luzerner Lebensmittelbetrieben durch und wird dabei künftig auch Testkäufe durchführen. Bei Betrieben, welche die Vorgaben zum Jugendschutz nicht einhalten, werden künftig Korrekturmassnahmen angeordnet.

Kostenlose Schulungsunterlagen und Sensibilisierung
Die Gastgewerbe und Gewerbepolizei führte seit 2010 die Alkoholtestkäufe durch. Diese Massnahmen haben wesentlich zur Sensibilisierung des Verkaufspersonals beigetragen. Um auch in Zukunft die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu fördern, stehen Betrieben und Veranstaltenden von Festwirtschaften kostenlose Schulungsunterlagen auf https://www.age-check.ch/de zur Verfügung.

Jugendschutz bleibt zentral
Der Schutz von Jugendlichen vor Alkohol- und Tabakkonsum bleibt ein zentrales Anliegen. Strikte Ausweiskontrollen und kontinuierliche Schulungen sind essenziell, um Verstösse zu minimieren und die Sicherheit junger Menschen zu gewährleisten.

Kontakt für weiter Informationen:
Luzerner Polizei, Gastgewerbe und Gewerbepolizei:
Urs Renggli, Chef Gastgewerbe und Gewerbepolizei, Telefon 041 248 84 50
Erreichbar am Mittwoch 11. Dezember zwischen 09:30 und 11:00 Uhr

Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz:
Kantonschemiker Dr. Silvio Arpagaus, Leiter der Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz, Telefon 041 248 84 03
Erreichbar am Mittwoch, 11. Dezember 2024 zwischen 09:30 und 11:00 Uhr
 
 
LUZERNER POLIZEI
Urs Wigger
Mediensprecher
Kasimir-Pfyffer-Strasse 26
6002 Luzern
Tel + 41 41 248 80 11
info.polizei@lu.ch
 
 
Impressum | DisclaimerNewsletter verwalten | Abmelden
polizei.lu.ch