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lawa – Newsletter Jagd
17. Dezember 2024

Liebe Jägerin, lieber Jäger, liebe Jagdinteressierte

Sie erhalten den letzten Newsletter des laufenden Jahres. Wir hoffen, Sie konnten die Herbstjagd erfolgreich und mit vielen positiven Erlebnissen abschliessen. Ein vor allem wegen der Neuverpachtung intensives Jahr mit zahlreichen Kontakten zu den einzelnen Jagdrevieren geht zu Ende. Herzlichen Dank an die Jägerinnen und Jäger für die konstruktive Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien besinnliche und ruhige Festtage und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit im kommenden Jahr.
 
 

Ergebnisse Rotwildjagd

Auf der diesjährigen Rotwildjagd konnten insgesamt 164 Stück Rotwild erlegt werden. Obwohl das kantonale Abschussziel von 190 Rothirschen nicht erreicht werden konnte, wurde das angestrebte Geschlechtsverhältnis (GV = 1:1.5) bei den überjährigen Tieren übertroffen. Nebst 47 Kälber setzt sich die Strecke aus 44 männlichen und 73 weiblichen Tiere zusammen, was einem GV von 1:1.66 entspricht. Wie in den vergangenen Jagdjahren konnten auch 2024 rund 90 Prozent der Rotwildabschüsse im Zeitraum von August bis Oktober getätigt werden. Im Vergleich zu 2023 wurden im Kanton Luzern ca. 12 Prozent weniger Rothirsche gezählt, dieser Rückgang liegt im Bereich des tieferen Gesamtabschusses.
 
 

Bundesrat revidiert Jagdverordnung

Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2024 die Revision der Jagdverordnung beschlossen. Damit werden das revidierte Bundesjagdgesetz mit der Bundesjagdverordnung per 1. Februar 2025 in Kraft gesetzt werden. Die Medienmitteilung des Bundes umschreibt die wichtigsten Änderungen. Im allerletzten Abschnitt sind die wenigen Neuerungen, die – wenn auch nicht in jedem Fall unmittelbar – die Jagdausübung und damit Jägerinnen und Jäger betreffen:
 Nachtjagdverbot im Wald
  Schalldämpfer
  Bleiverbot in der Kugelmunition
 Drohnenverbot bei der Jagd, ausgenommen bei der Kitzrettung
Sehr viele Neuerungen und bis zu zusätzlichen Aufgabenbereichen betreffen die Kantone, wovon die Luzerner Jagdbehörde vorab mit den Neuerungen zum Bibermanagement gefordert sein wird. Aktuell sind erst die Änderungen publiziert, aber noch nicht die ab dem 1. Febuar 2025 geltenden neuen Gesetzes- und Vorordnungstexte. Die Instruktionen des Bundes an die Kantone erfolgt erst in der zweiten Hälfte Januar 2025. Insofern können die Konsequenzen für die Arbeit der zuständigen Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) noch nicht im Detail beurteilt werden.
 
 

Situation Schwarzwild im Kanton Luzern und Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Aktuell hält sich eine Rotte Schwarzwild im Raum Entlebuch auf. Einzelne Tiere konnten erlegt werden. Es kam auch zu Schäden an landwirtschaftlichen Flächen. Schwarzwild ist bis Ende Februar weiterhin bejagbar. Abschüsse sind innerhalb von 24 Stunden zu melden. Auch Sichtungen, Spuren, Schäden und sonstige Präsenzhinweise sollen umgehend der kantonalen Wildhut gemeldet werden. Daneben müssen Reviernachbarn und Landwirtschaftsbetriebe umgehend auf entdeckte Schwarzwildpräsenz aufmerksam gemacht werden, denn die gegenseitige, sofortige Informationsweitergabe stellt das A und O des Schwarzwildmanagements dar.
Die Schweiz ist zwar nach wie vor ASP-frei. Das Risiko einer Einschleppung in die Schweiz durch menschliche Aktivitäten ist jedoch weiterhin gross. Deshalb ist die ASP-Prävention und der richtige Umgang mit Verdachtsfällen entscheidend. Dazu gehört das vorgeschriebene Beproben von Verdachtsfällen wie verunfallten, tot aufgefundenen oder als krank angesprochenen Tieren in Absprache mit dem Veterinärdienst.
 
 

Neuverpachtung der Jagdreviere auf Kurs

Die Neuverpachtung der Luzerner Jagdreviere prägte das Jahr 2024 und schreitet weiter voran. Rückblickend konnten alle Termine eingehalten und fristgerecht abgeschlossen werden. Ein grosser Dank gebührt allen Beteiligten, die durch die gute Zusammenarbeit zum reibungslosen Prozess beigetragen haben. Aktuell sind die neu erstellten Pachtverträge in den Reviergemeinden zur Unterzeichnung. Ein unterzeichnetes Exemplar ist jeweils der Dienststelle Landwirtschaft und Wald zu retournieren. Die Eingabefrist endet am 20. Januar 2025.
 
 

Resultate Luchsmonitoring Winter 2023/24

Die ermittelte Luchsdichte liegt leicht höher gegenüber dem Monitoring im Winter 2020/21, jedoch tiefer gegenüber früheren Monitorings. Im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (BAFU) führte die Stiftung KORA als Kompetenzstelle für Raubtierökologie im Winter 2023/24 zum wiederholten Mal das Luchsmonitoring durch. Das Monitoring fand im Referenzgebiet Zentralschweiz West statt und wurde durch die Wildhut und Jägerinnen und Jäger aus den Jagdrevieren unterstützt. Weitere Resultate lesen Sie in der Mitteilung des Kantons Luzern.
 
 

Öffnungszeiten

Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) ist über Weihnachten und Neujahr vom 24. Dezember 2024 bis am 3. Januar 2024 geschlossen. Am 6. Januar 2025 sind wir wieder für Sie da.
 
 
Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch
 
 
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