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Regierungsrat verabschiedet Botschaft zur Volksinitiative «Bezahlbare Kitas für alle» und Gegenentwurf
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Der Regierungsrat empfiehlt dem Kantonsrat die Ablehnung der Volksinitiative «Bezahlbare Kitas für alle» und unterbreitet ihm einen breit abgestützten Gegenentwurf. Ein neues Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung soll ein ausreichendes Betreuungsangebot gewährleisten, die Betreuungsqualität garantieren, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern sowie den Wohn- und Wirtschaftsstandort Luzern stärken.
Die Volksinitiative «Bezahlbare Kitas für alle» fordert eine flächendeckende Versorgung mit qualitativ guter familienergänzender Kinderbetreuung im frühkindlichen Bereich, einkommensabhängige Elternbeiträge von maximal 30 Prozent der Vollkosten pro Kind und faire Arbeitsbedingungen für die in der familienergänzenden Kinderbetreuung tätigen Personen. Der Regierungsrat anerkennt den von den Initiantinnen und Initianten aufgezeigten Handlungsbedarf im Kanton Luzern, lehnt die Initiative jedoch ab. Die Umsetzung der Initiative würde zu einer Verschiebung der Zuständigkeit von den Gemeinden zum Kanton führen. Zudem beinhaltet sie eine geringe Zielgenauigkeit, da die Initiative eine flächendeckende Subventionierung der Eltern vorsieht. Dadurch würden auch Haushalte mit hohem Einkommen und Vermögen profitieren. Der Regierungsrat geht davon aus, dass sich die Gemeinden bei Annahme der Initiative mindestens im bisherigen Ausmass an der Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung beteiligen müssten.
Regierungsrätin Michaela Tschuor, Vorsteherin des Gesundheits- und Sozialdepartements (GSD) betont: «Wir brauchen im ganzen Kanton gute familienergänzende Betreuungsangebote. Insbesondere Eltern mit tiefen und mittleren Einkommen sollen finanziell stärker entlastet werden.» Aus diesem Grund unterbreitet der Regierungsrat dem Kantonsrat den Entwurf eines neuen Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung als Gegenentwurf zur Initiative. Dabei verfolgt er das Ziel, eine flächendeckende familienergänzende Kinderbetreuung zu ermöglichen, die Betreuungsqualität zu garantieren und so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Zudem soll der Wohn- und Wirtschaftsstandort Luzern gestärkt und dem Arbeitskräftemangel entgegengewirkt werden.
Verbundaufgabe von Kanton und Gemeinden Die familienergänzende Kinderbetreuung soll gemäss dem Gesetzesentwurf zu einer Verbundaufgabe von Kanton und Gemeinden werden. Die verschiedenen Zuständigkeiten und Aufgaben sollen sinnvoll zwischen Kanton und Gemeinden verteilt werden. Bereits heute haben die Gemeinden einen Versorgungsauftrag betreffend Angebote der frühen Förderung und der familienergänzenden Kinderbetreuung. Dieser Versorgungsauftrag der Gemeinden soll grundsätzlich beibehalten werden. Zur Sicherstellung der erforderlichen Qualität soll der Regierungsrat jedoch die Kompetenz und den Auftrag erhalten, im ganzen Kanton geltende Mindestqualitätsvorgaben festzulegen. Dabei sollen die Förderung, das Wohl und der Schutz der betreuten Kinder im Vordergrund stehen.
Qualitätsvorgaben und Betreuungsgutscheine im ganzen Kanton Mit dem neuen Gesetz sollen zudem die Beiträge an die Eltern für die Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung für alle Gemeinden des Kantons Luzern einheitlich geregelt werden. Die Details zur Anspruchsberechtigung sowie zur Höhe der Betreuungsgutscheine soll der Regierungsrat auf Verordnungsstufe festlegen. Erziehungsberechtigte sowohl mit tiefem als auch mittlerem Einkommen sollen von Betreuungsgutscheinen profitieren und es sollen wirkungsvolle Anreize für die Erwerbstätigkeit gesetzt werden. Die Gemeinden sollen weiterhin für die Anspruchsprüfung, Berechnung und Ausrichtung der Betreuungsgutscheine zuständig bleiben. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Kanton den Gemeinden 50 Prozent der von ihnen ausgerichteten Betreuungsgutscheine vergütet. Michaela Tschuor: «Das System der Betreuungsgutscheine hat sich in mehreren Gemeinden – zum Beispiel in der Stadt Luzern – bewährt und soll künftig im ganzen Kanton zur Anwendung kommen.»
Vernehmlassung mit vielen positiven Rückmeldungen Zum Entwurf des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung wurde vom 3. April bis am 28. Juni 2024 ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Dabei gingen insgesamt 90 Stellungnahmen ein. Die grosse Mehrheit der Antwortenden zeigten sich mit der Stossrichtung der Vorlage einverstanden.
Strategiereferenz Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich - Vernetzung von Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft / Kultur - Gesellschaftlicher Wandel - Urbanisierung gemäss Kantonsstrategie
Anhang Botschaft B 42
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