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Kanton erwirbt vorsorglich Fruchtfolgeflächen-Zertifikat für Wasserbauprojekte
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Fruchtfolgeflächen (FFF) sind ackerfähiges Kulturland, das für die landwirtschaftliche Produktion besonders wertvoll ist. Nach geltendem Recht sind diese Flächen geschützt. Der Schutz des Kulturlandes, namentlich der FFF, hat in den vergangenen Jahren in der Raumplanung an Bedeutung gewonnen. Unter strengen Voraussetzungen ist ausnahmsweise eine Beanspruchung zu nicht landwirtschaftlichen Zwecken zulässig. In diesen Fällen müssen die beanspruchten FFF aber flächengleich kompensiert werden. Gemäss Sachplan FFF des Bundes aus dem Jahr 1992 (überarbeitet 2020) hat der Kanton Luzern dauerhaft ein Kontingent von 27'500 Hektaren FFF zu sichern – momentan verfügt er über 27'530 Hektaren. Werden bei kantonalen Bauvorhaben – beispielsweise für Wasserbau, Revitalisierungen und Strassenbau – FFF beansprucht, müssen diese Flächen ebenfalls kompensiert werden. Sie sind an einem anderen Ort neu zu schaffen. In der Gemeinde Ballwil wird nun von privater Seite eine Fläche von 45'350 m2 zu FFF aufgewertet. Diese Fläche kann für Kompensationszwecke eingesetzt werden. Der Kanton konnte sich ein Zertifikat an diesen FFF sichern, welches zur Kompensation für kantonale Wasserbauprojekte eingesetzt werden kann. Die Kosten belaufen sich auf rund 1,6 Millionen Franken. Eigentum am Grundstück erwirbt der Kanton nicht. Mit der vorzeitigen Sicherung dieser Fruchtfolgeflächen zu Kompensationszwecken reduziert der Regierungsrat die Gefahr, dass sich Wasserbau-Projekte verzögern.
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Regierungsrat genehmigt Zonenplanänderungen in Luthern und Hergiswil b.W.
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Die Stimmberechtigten der Gemeinden Luthern und Hergiswil b. W. beschlossen an ihren Gemeindeversammlungen die Umzonung von Flächen in den Gebieten Gebieten Knubelmatte (Luthern) und Blüömatt (Hergiswil b. W.) in eine Speziallandwirtschaftszone. Durch die Umzonungen können bestehende Geflügelställe erneuert und ausgebaut werden. Die Erhöhung der Tierzahl an diesem Standort ist an die Auflage geknüpft, dass ein anderer Produktionsstandort in Luthern (Entenbach) oder der Nachbargemeinde Ufhusen (Eimatt) zurückgebaut wird, sodass der Tierbestand insgesamt nicht zunimmt. Die in der Gemeinde Luthern tangierten Fruchtfolgeflächen werden kompensiert. Mit der Umzonung in der Gemeinde Luthern verbunden ist auch die Gewässerraumausscheidung im Bereich der Speziallandwirtschaftszone Knubel. Für diesen Abschnitt wird der Gewässerraum für den Älbach ausgeschieden, die übrigen Gewässerräume im Gemeindegebiet werden im Rahmen der noch anstehenden Gesamtrevision festgelegt. Der Regierungsrat hat die Änderungen der Zonenpläne in den Gebieten Knubelmatte und Blüömatt genehmigt.
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