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KORRIGENDUM: Solarienbetreibende unterstehen seit 2025 einer Meldepflicht
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Bitte ignorieren Sie die letzte Mitteilung mit dem Titel «Solarienbetreibende unterstehen ab 2026 einer Meldepflicht». Anbei die korrigierte Fassung. Wir bitten Sie um Entschuldigung für allfällige Unannehmlichkeiten.
Solarienbetreiberinnen und -betreiber müssen die Vorschriften des Bundes bezüglich Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall einhalten. Diese dienen dazu, die Gesundheit der Solarienbesuchenden zu schützen. Die Kantone prüfen mittels Kontrollen, ob die Betreibenden von Solarien diese Vorgaben einhalten. Seit dem 1. Januar 2025 ist die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz (DILV) für den Vollzug im Kanton Luzern zuständig. Seit diesem Jahr müssen Betreibende eines Solariums ihre Tätigkeit der DILV melden. Betreibende können ihr Solarium unter my.lu.ch melden. Ausgenommen sind Privatpersonen, die Solarien ausschliesslich im Familienkreis betreiben.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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