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Mitteilung
10. Januar 2025
 
 

Anzahl Gewässerverunreinigungen letztes Jahr unter dem Durchschnitt

Im Jahr 2024 wurden im Kanton Luzern 68 Fälle von Gewässerverunreinigungen registriert. Diese Zahl liegt deutlich unter dem Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2024 (79 Fälle) und ist mit jener aus dem Vorjahr vergleichbar (66). Nochmals deutlich gesunken ist die Anzahl Fischsterben: von acht (2023) auf fünf (2024) Fälle.

In den vergangenen zwei Jahren wurden im Kanton Luzern praktisch gleich viele Gewässer-verunreinigungen festgestellt: 68 im Jahr 2024; ein Jahr zuvor waren es 66. Die Zahl liegt deutlich unter dem Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2024 (79 Fälle). Die Dienststellen Umwelt und Energie sowie Landwirtschaft und Wald tauschen sich jährlich mit dem Fischereiverband, dem Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband, den Zentralschweizerischen Baumeisterverbänden und dem Campus Sursee aus. Dies mit dem Ziel, die Situation regelmässig zu analysieren und zu erörtern, welche Massnahmen für einen weiteren Rückgang der Zahlen unternommen werden können.

Im Unterschied zum Jahr 2023, in dem die meisten Gewässerverunreinigungen durch Industrie- und Gewerbebetriebe verursacht wurden, waren 2024 vermehrt Landwirtschaftsbetriebe die Ursache. Denn das vergangene Jahr stellte wegen der häufigen Niederschläge und der oftmals wassergesättigten Böden eine besondere Herausforderung für den optimalen Zeitpunkt zum Austrag von Gülle dar. Ist der Boden gesättigt oder kommt es nach dem Gülleaustrag zu grösseren Niederschlägen, kann die Gülle abgeschwemmt oder via Drainagen in die Gewässer gelangen.

Weniger Fälle von Fischsterben
Gegenüber den beiden Vorjahren reduzierten sich die Gewässerverunreinigungen mit Fischsterben nochmals deutlich. Zwischen 2022 und 2024 sank ihre Zahl von 14 auf acht und letztes Jahr auf fünf Fälle. Von den fünf Fischsterben war eine Fliessstrecke von insgesamt rund acht Kilometern betroffen, was leicht unter dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre liegt (10 km). Die Ursachen der fünf Fischsterben von 2024 blieben in zwei Fällen ungeklärt. Je ein Fall wurden durch Industrie- und Gewerbebetriebe, Private und die Landwirtschaft verursacht.

Auch wenn eine Gewässerverunreinigung nicht zu einem Fischsterben führt, kann diese gerade für kleine Wasserlebewesen verheerend sein. Solche Auswirkungen sind von blossem Auge kaum oder gar nicht sichtbar.

Landwirtschaftsbetriebe
Die Zahl der durch die Landwirtschaft verursachten Gewässerverunreinigungen nahm gegenüber 2023 von 18 auf 29 Fälle zu. Dabei verunreinigte 28-mal Gülle oder Mist die Gewässer – meist durch menschliches Versagen wegen fehlender Überwachung, Fehlmanipulationen oder Ausbringen zum falschen Zeitpunkt vor dem Hintergrund der oftmals wassergesättigten Böden (insgesamt 15 Fälle). Die restlichen Fälle gingen auf technische oder unbekannte Ursachen zurück. Glücklicherweise hatte nur einer der Fälle ein Fischsterben zur Folge.

Die im Jahr 2020 eingeführten Gewässerschutzkontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben führen zur Behebung von baulichen Mängeln, wie auch eine stärkere Sensibilisierung der Bäuerinnen und Bauern im Umgang mit Gülle und anderen wassergefährdenden Stoffen wie z.B. Pflanzenschutzmittel oder Treibstoffe.

Biogasanlagen
Im Jahr 2024 kam es aufgrund eines Unfalls auf einer Biogasanlage zu einem Fischsterben. Grund dafür war ein übermässiger Vergärungsprozess der zum unkontrollierten Austritt von flüssigem Gärgut auf die angrenzenden Fruchtfolgeflächen geführt hat und von dort via Drainagen und Entwässerungsschächte in das Gewässer gelangt ist. Aufgrund dieses Vorfalls werden zukünftig im Kanton neue Biogasanlagen entsprechend ihrer entwässerten Flächen auch ausserhalb der Umschlagplätze entsprechend beurteilt und bauliche oder betriebliche Massnahmen gefordert.

Baustellenabwässer
Mit neun Gewässerverunreinigungen durch Baustellenabwässer hat sich die Zahl gegenüber den Vorjahren verringert (Vorjahr 15 Fälle). Diese Zahl liegt auch unter dem Durchschnitt von 13 Fällen in den letzten zehn Jahren. Bis auf eine nicht geklärte Gewässerverunreinigung wurde dabei das Baustellenabwasser unsachgemäss entsorgt. Die Baubranche verstärkt ihre Sensibilisierungs¬massnahmen, um die Einträge von Baustellenabwässern weiter zu reduzieren.

Weitere Gewässerverunreinigungen
In die Kategorie Diverse fielen 18 Gewässerverunreinigungen. Hierzu zählen Einträge aus der Siedlungsentwässerungen, von Diesel, Benzin oder Öl sowie Löschwasser. Die Anzahl der Verunreinigungen durch Schmutz- und Mischwassereinträgen betrug sieben, wobei kein Ereignis zu einem Fischsterben geführt hat. Diese geringe Zahl zeigt, dass der Unterhalt sowohl der Kanalisationen als auch der Sonderbauwerke gut funktioniert.

Anhang
  • Bild Ruswil: Gewässerverunreinigung mit Fischsterben durch flüssiges Gärgut (Quelle: Luzerner Polizei)
  • Bild Horw: Gewässerverunreinigung durch Baustellenabwasser (Quelle: Luzerner Polizei)
  • Bild Schongau: Gewässerverunreinigung durch Heizöl (Quelle: Pikettdienst Umwelt und Energie)
  • Statistik der Gewässerverunreinigungen 2014-2024 (Gewässerverunreinigungen - Kanton Luzern).
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    für Auskünfte zu Baustellenentwässerung, Kanalisations- und Entwässerungsanlagen:
    Nadine Konz
    Teamleiterin Abwasser
    Dienststelle Umwelt und Energie
    Telefon 041 228 79 39
    nadine.konz@lu.ch
    (erreichbar am 10. Januar 2025 von 10:00 bis 11:00 Uhr)

    Kontakt
    für Auskünfte zur Landwirtschaft:

    Nadine Brunner
    Fachbearbeiterin Landwirtschaftliche Baugesuche
    Dienststelle Landwirtschaft und Wald
    Telefon 041 349 74 55
    nadine.brunner@lu.ch
    (erreichbar am 10. Januar 2025 von 09:00 bis 10:00 Uhr)
     
     
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