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Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat
31. Januar 2025
 
 

Werthenstein: Regierungsrat genehmigt Gesamtrevision der Ortsplanung

An der Gemeindeversammlung vom 30. Oktober 2023 haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Werthenstein eine Gesamtrevision der Ortsplanung beschlossen. Diese umfasst die Zonenpläne Siedlung und Landwirtschaft, mehrere Teilzonenpläne betreffend die Gewässerräume sowie das Bau- und Zonenreglement (BZR). Ausserdem beschlossen die Stimmberechtigten einen Baulinienplan. Ein wesentlicher Bestandteil der Revision ist die Umsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baurechts, namentlich die Einführung der Überbauungsziffer (ÜZ) und damit zusammenhängend eine neue Einteilung der Bauzonen. Zudem wurden mit der Gesamt- und Fassadenhöhe neue Höhenmasse festgelegt. Gegen die Ausscheidung der Gewässerräume entlang des Rümligs und der Kleinen Emme haben Naturschutzverbände eine Verwaltungsbeschwerde erhoben. Die Bearbeitung dieser Beschwerde wird voraussichtlich einige Zeit beanspruchen und die übrige Entwicklung in der Gemeinde – mit Blick auf die unbestrittenen Teile der Ortsplanungsrevision – weiter blockieren. Die Behandlung der Teilzonenpläne zu den Gewässerräumen wie auch der in dieser Sache eingereichten Beschwerde werden deshalb vom übrigen Genehmigungsverfahren getrennt. Darüber wird der Regierungsrat in einem separaten Entscheid befinden. Im Übrigen ist die von den Stimmberechtigten der Gemeinde Werthenstein gutgeheissene Gesamtrevision der Ortsplanung mit dem übergeordneten Recht vereinbar und recht- und zweckmässig, weshalb sie der Regierungsrat mit ungeordneten Korrekturen genehmigt.
 
 

Ballwil: Regierungsrat genehmigt Teilrevision der Ortsplanung

An der Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2024 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Ballwil eine Änderung des Zonenplans im Gebiet Ambar/Breite und Anpassungen im Bau- und Zonenreglement (BZR). Die Teilrevision war im Nachgang der Gesamtrevision der Ortsplanung von 2019 erforderlich. Der Regierungsrat hatte die darin enthaltene Einteilung des Gebiets Ambar/Breite in die Wohnzone A, unter anderem wegen fehlender öffentlicher Auflage, nicht genehmigt. Daraufhin hat die Gemeinde den Zonenplan angepasst und die Umzonung für das Areal Ambar/Breite von der Wohnzone B zur Wohnzone A vorgenommen. Zudem wurden geringfügige Anpassungen im Bau- und Zonenreglement (BZR) vorgenommen. Diese Beschlüsse blieben unangefochten. Sie sind recht- und zweckmässig, weshalb sie der Regierungsrat unverändert genehmigt.
 
 

Hitzkirch: Regierungsrat genehmigt ersten Teil der Ortsplanungsteilrevision

Die Gemeinde Hitzkirch verfügt über zu grosse Bauzonen und gehört damit zu den 21 Rückzonungsgemeinden im Kanton Luzern. Gemeinden mit zu grossen Bauzonen sind aufgrund des Bundesrechts und den Vorgaben im kantonalen Richtplan verpflichtet, ihre Bauzonen zu verkleinern. An der Gemeindeversammlung vom 6. November 2023 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Hitzkirch eine Ortsplanungsrevision, unter anderem zur Verkleinerung der überdimensionierten Bauzonen. Gegen diese Ortsplanung wurden mehrere Verwaltungsbeschwerden erhoben. Die Gemeindeversammlung hat ausserdem gut ein Dutzend zur Rückzonung vorgesehene Grundstücke nicht zurückgezont. Wie in anderen Rückzonungsgemeinden wird der Regierungsrat deshalb nun die Anordnung der Rückzonungen prüfen müssen. Dieser Prozess wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb hat der Regierungsrat die unstrittigen Teile der Ortsplanungsrevision auf Antrag des Gemeinderats vorgezogen und genehmigt. So können Bauprojekte auf diesen Flächen ohne weitere Verzögerungen weiterverfolgt werden. Dazu gehört unter anderem die Entwicklung des Gestaltungsplans «Granador-Areal» im Regionalen Entwicklungsschwerpunkt Hitzkirch-Ermensee.
 
 
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