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lawa – Info an die Gemeinden
24. Januar 2025

Liebe Leserin, lieber Leser
Die Gemeinde ist für die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) eine wichtige Ansprechpartnerin. Unsere Anliegen betreffen verschiedene Gebiete, deshalb bitten wir Sie, diese Informationen an die jeweils zuständigen Personen weiterzuleiten. Danke für Ihr Engagement.
 
 

Sicherheitskontrollen im Wald bei Erholungsinfrastruktur

Erholungsaktivitäten im Wald nehmen stetig zu. Grundsätzlich betreten Waldbesuchende den Wald auf eigenes Risiko. Doch mit steigender Nutzung wird die Frage nach Haftung bei Unfällen immer relevanter. Im Fokus steht die «Werkseigentümerhaftung», die bei offiziellen Wanderwegen, Waldhütten und anderer Erholungsinfrastruktur greift. Ein neues Merkblatt des Kantons informiert über die empfohlenen Sicherheitskontrollen bei Erholungsinfrastruktur im Wald. Es bietet Hinweise über Zuständigkeiten, Sicherheitsanforderungen und zur visuellen Baumkontrolle.
 
 

Verwendung von Recyclingbaustoffen

Das Bundesamt für Umwelt hat Ende 2023 eine neue Vollzugshilfe zur Verwertung mineralischer Rückbaumaterialien veröffentlicht. Ein neues Merkblatt der DS lawa fasst die wichtigsten Punkte für den Wald- und Güterstrassenbau zusammen. Es löst die veraltete Instruktion vom März 2013 ab. Eine Übersicht zu den Veränderungen gegenüber den bisherigen Bestimmungen gibt das verlinkte FAQ.
 
 

Förderprogramm Biodiversität im Siedlungsraum – Fortführung mit neuer Beratungsstelle

Dank der neu abgeschlossenen Programmvereinbarung mit dem Bund können innerhalb der nächsten vier Jahre erneut Projekte zur Förderung der Biodiversität geplant und umgesetzt werden. Aufwertungen können mit bis zu 80 Prozent der Erstellungskosten unterstützt werden. Als Voraussetzung ist eine Situationsanalyse gefordert, d.h. eine Gesamtschau mit Übersicht über das Aufwertungspotenzial von Gemeindeflächen. Das Förderprogramm des Kantons Luzern startet somit in die Programmperiode 2025-2028 – beachten Sie dabei folgendes:
 Für noch nicht im Programm aktive Gemeinden lohnt sich jetzt ein Einstieg.
 Eine langfristige Planung für vier Jahre wird empfohlen.
 Bereits im Programm aktive Gemeinden erhalten jeweils Updates zu den noch verfügbaren Mitteln.
 Neu begleitet die folgende Beratungsstelle das Programm: Hauptsach Natur, Lena Bühlmann, lena.buehlmann@hauptsachnatur.ch, 078 301 05 53

 
 

Neophytensäcke: Pilotprojekt geht in nächste Phase

Seit 2021 können Privatpersonen für die Entsorgung von kleinen Mengen invasiver Neophyten bei ihren Einwohnergemeinden Neophytensäcke beziehen. Das Pilotprojekt wird ab 2025 im ganzen Kanton Luzern in eine vierjährige Projektphase überführt. Somit werden ab Saison 2025 dank allen drei Gemeindeverbänden GALL, GKRE und REAL Neophytensäcke für Privatpersonen kostenlos und umweltgerecht entsorgt.
 
 

Ausschreibung Regionalschätzer/in fondssuisse

Die Stiftung fondssuisse leistet finanzielle Beiträge an Schäden, die durch nicht vorhersehbare Naturereignisse verursacht wurden und für die heute keine Versicherung abgeschlossen werden kann. Nun führt fondssuisse eine Neuorganisation mit Regionalschätzern ein. Diese nehmen die in ihrer Wohnregion vorgefallenen Schäden auf und schätzen sie ein. Für diese Aufgaben sucht fondssuisse Regionalschätzer/innen. Wie bis Anhin können von einem Elementarschaden betroffene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer ein Gesuch via Schadenportal (fondssuisse) innert einer Frist von drei Monaten nach Ereignis eingeben. Nachher übernimmt der zuständige Regionalschätzer die Gesuchsabwicklung.
 
 
Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch
 
 
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