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Zyklus 1, 2 und 3
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Grippesaison: Arztzeugnisse zurückhaltend einfordern
Aktuell sind viele Kinder grippekrank und bleiben dem Unterricht fern. Gemäss § 11 Abs. 1 der Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung müssen Erziehungsberechtigte unvorhersehbare, unvermeidliche Abwesenheiten der zuständigen Lehrperson unter Angabe des Grundes melden. Wir bitten die Schulleitungen, während der Grippesaison Arztzeugnisse nur zu verlangen, wenn berechtigte Zweifel am Grund der Abwesenheit einer Schülerin/eines Schülers bestehen. Sie entlasten damit die Arztpraxen.
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Massnahmen machen Lehrberuf im Kanton Luzern attraktiver
Der Kanton Luzern begegnet dem Lehrpersonen-Mangel mit innovativen Massnahmen. Er macht damit den Arbeitsplatz Schule attraktiver und sichert die Qualität des Unterrichts. Im Sommer 2025 treten folgende Massnahmen in Kraft: Entlastung Berufseinsteigende, Möglichkeit von Fachkarrieren, finanzielle Unterstützung für Studierende der Heilpädagogik, neue Optionen für Schulen im Umgang mit herausforderndem Verhalten.
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Neu: Sonderprivatauszug notwendig bei Anstellung von Lehrpersonen
Das Bildungs- und Kulturdepartement hat aufgrund eines politischen Vorstosses eine neue Weisung erlassen. Diese verpflichtet die Schulleitungen bei der Anstellung von Lehr- und Schulpersonal auf allen Schulstufen einen aktuellen (maximal drei Monate alten) Privatauszug aus dem Strafregister wie auch einen Sonderprivatauszug zu verlangen, der belegt, dass kein Tätigkeits- oder Kontaktverbot mit Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Personen besteht. Die neue Weisung ersetzt die bisherigen betreffend «Beachtung von Unterrichtsverboten bei Neuanstellungen von Lehrpersonen» und «Sonderprivatauszug aus dem Strafregister bei der Anstellung von Betreuungspersonen an der Volksschule». Sie tritt am 15. Februar 2025 in Kraft und gilt auch für Neuanstellungen für den Rest des Schuljahres 2024/25, für befristete Anstellungen und Stellvertretungen.
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Anstellung von Lehrpersonen für Musik und Bewegung
Bei der Anstellung von Lehrpersonen für Musik und Bewegung entstehen manchmal Missverständnisse. Das Dokument «Umsetzung Musik & Bewegung – FAQ Administration» klärt Fragen und steht auf der Website der DVS zur Verfügung. Auskunft erteilen auch Jasmin Müller, Teamleiterin Musikschulen, Dienststelle Personal und Pirmin Hodel, Beauftragter Musikschulen, Dienststelle Volksschulbildung.
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Zahlenspiegel Schuljahr 2024/25
Im Schuljahr 2024/25 besuchen 44'273 Lernende die öffentliche Regelschule. Insgesamt 1'963 Lernende werden mit einer Sonderschulmassnahme integrativ oder separativ geschult. 739 Lernende besuchen eine Privatschule. Auskunft über diese und weitere Kennzahlen gibt der aktuelle Zahlenspiegel.
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Einführung für neue Schulleiter/innen
Für neue Schulleiter/innen organisiert die DVS in Luzern eine Einführung an fünf Halbtagen. Der erste Teil findet am 7. Mai 2025, 14.00 bis 17.00 Uhr statt, der letzte am 17. September 2025. Wir bitten die einstellende Behörde, neue Schulleiter/innen auf dieses Angebot hinzuweisen. Anmeldungen bitte per E-Mail an Lucia Grüter.
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Zyklus 1 und 2
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Ateliers für Hochbegabte: letzte Durchführung
Eine Massnahme zur Attraktivierung des Lehrberufs ist die Einführung von Fachkarrieren - unter anderem im Bereich der integrativen Begabungs- und Begabtenförderung (IBBF). Mit der Stärkung dieser Förderung vor Ort können die Ressourcen gezielter, rascher und flexibler eingesetzt werden. Deshalb werden die Ateliers für Hochbegabte im Schuljahr 2025/26 letztmals angeboten. Die Ressourcen der Ateliers fliessen in die neuen Ressourcen für die Umsetzung der «integrativen Begabungs- und Begabtenförderung» der Gemeinden.
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Veranstaltungen
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Leben mit Beeinträchtigung hautnah erfahren
Viele fühlen sich unsicher im Umgang mit Menschen, die «anders» sind. Mit einer Roadshow hilft die Stiftung Rodtegg, solche Unsicherheiten zu überwinden und Vorurteile abzubauen. Die Roadshow richtet sich an 5./6. Primarklassen und Sekundarschulen. Sie beinhaltet einen Workshop mit drei Themenbereichen sowie einen Vor- und Nachbereitungsauftrag.
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