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Newsletter Freiwilligenarbeit 02/25 |
Wissenswertes und Informatives aus der Arbeit der Koordinationsstelle für Freiwilligenarbeit der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) |
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Inhalt |
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Vorwort
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Sehr geschätzte Damen und Herren Sozialvorstehende Sehr geschätzte Freiwillige
«Das SEM rechnet 2025 mit deutlich weniger Asylgesuchen», so betitelte das Staatssekretariat für Migration (SEM) seine Medienmitteilung vom 31. Januar 2025, in der es die Prognosen für das Jahr 2025 kommunizierte. Konkret erwartet das SEM in diesem Jahr rund 24'000 Asylgesuche – rund 4’000 weniger als 2024. Zusätzlich rechnet es mit rund 17'000 Gesuchen für den Schutzstatus S, also ungefähr gleich viele Gesuche wie im Vorjahr. Gesamthaft ergibt dies rund 41'000 Asyl- und Schutzgesuche im 2025. Dass diese Zahl, wenn auch tiefer als im Vorjahr, noch immer sehr hoch ist, zeigt folgender Vergleich: Auf dem Höhenpunkt der Flüchtlingskrise im 2015 verzeichnete die Schweiz rund 40'000 Gesuche.
Aufgrund der Mitteilung des SEM mit oben genanntem Titel dürfte in der Öffentlichkeit trotz der grundsätzlich hohen Prognosen aber die Wahrnehmung entstehen, dass sich die Lage nun entspannt. Im Kanton Luzern ist jedoch das Gegenteil der Fall. Fakt ist: Gemäss der Prognose des SEM müssen wir im Kanton Luzern mit rund 1’600 Neuzuweisungen für 2025 rechnen, die es dauerhaft unterzubringen und zu betreuen gilt – zusätzlich zum bereits bestehenden Bestand von über 6’000 Personen. Im Laufe des Jahres verliert der Kanton Luzern aufgrund auslaufender Mietverträge zudem rund 700 Plätze in Wohnungen und 300 Plätze in Kollektivunterkünften, was die höchst angespannte Situation verschärft. Der Wohnungsmarkt ist bekanntlich ausgetrocknet und die Solidarität in der Bevölkerung schwindet, sodass es eine enorm grosse Herausforderung ist, Ersatz für diese wegfallenden Plätze zu finden.
Somit gilt: Auch wenn im 2025 gemäss Prognose weniger Asyl- und Schutzsuchende in die Schweiz einreisen dürften, bedeutet dies zwar allenfalls eine Entspannung für den Bund, aber noch längstens keine Entspannung für die Kantone. Die Kantone müssen die Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich dauerhaft unterbringen, und die laufenden Zuweisungen auf weiterhin hohem Niveau addieren sich auf die bereits extrem hohen Bestände. Der Bund muss die Personen hingegen nur temporär unterbringen und kann sie grundsätzlich nach höchstens 140 Tagen Aufenthalt in den Bundesasylzentren an die Kantone weiterverteilen. Die Situation dürfte sich für die Kantone also erst mit grosser zeitlicher Verzögerung entspannen, sofern die Anzahl Asyl- und Schutzgesche in den kommenden Jahren deutlich sinken.
Der Kanton Luzern anerkennt die verschiedenen Bemühungen des Bundes, die Kantone zu entlasten. Diese Massnahmen reichen aber bei Weitem nicht aus. Sie können darauf vertrauen, dass ich mich weiterhin dafür einsetzen werde, dass sämtliche Personen, die ein Gesuch um Gewährung des Schutzstatus S gestellt haben, bis zum Vorliegen eines Ent-scheids in den Bundesasylzentren (BAZ) untergebracht werden, im Falle eines negativen Entscheids analog des Asylverfahrens sogar bis längstens 140 Tage. Zudem braucht es noch konsequentere Rückführungen von abgewiesenen Asylsuchenden. Und es braucht Anpassungen beim Schutzstatus S wie zum Beispiel eine rigorose Missbrauchsbekämpfung oder die Einschränkung der Reisefreiheit. So erwartet der Kanton Luzern denn auch, dass die im nationalen Parlament beschlossenen Verschärfungen des Schutzstatus S möglichst rasch umgesetzt werden. Weiter ist zu prüfen, ob der Schutzstatus S grundsätzlich aufgehoben und in ordentliche Asylverfahren überführt werden soll.
Da die Lage im Kanton Luzern weiterhin enorm angespannt bleibt und somit auch die geltende Notlage ihren Fortbestand haben wird, sind wir auch im Jahr 2025 auf die sehr geschätzte Unterstützung der Gemeinden und der Bevölkerung angewiesen.
An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Freiwilligen für ihr kontinuierliches Engagement und ihre Solidarität mit geflüchteten Menschen im Kanton Luzern herzlich bedanken.
Freundliche Grüsse
Michaela Tschuor Regierungsrätin Vorsteherin des Gesundheits- und Sozialdepartements des Kantons Luzern
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Aktuelle Lage und Prognose
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Auch im Jahr 2025 bleibt die Situation im Asyl- und Flüchtlingsbereich angespannt. Insbesondere befristete Mietverhältnisse, welche im 2025 auslaufen und ersetzt werden müssen, stellen den Kanton Luzern in der Unterbringung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich vor grosse Herausforderungen.
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Kanton sucht nach Unterbringungsmöglichkeiten
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Die DAF ruft Gemeinden sowie Privatpersonen dazu auf, geeignete und zur Verfügung stehende Objekte für Kollektivunterkünfte oder Mietwohnungen an mietwesen.disposition.daf@lu.ch zu melden.
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Temporäre Unterkunft in Sörenberg seit Anfang Januar in Betrieb
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Anfang Januar 2025 hat die DAF die temporäre Unterkunft (TUK) Sörenberg mit 60 Plätzen in Betrieb genommen, erste Schutzbedürftige wurden bereits einquartiert. Am 30. Januar 2025 fand die erste Sitzung der Begleitgruppe statt, an der Vertretende der Gemeinde, der Bevölkerung und von Sörenberg Tourismus teilnahmen. Die DAF zieht ein positives Fazit – der Betrieb läuft reibungslos.
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Übertritt von schulpflichtigen Kindern in die öffentliche Schule
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Kinder von Klientinnen und Klienten der DAF treten in die Volksschule über, sobald ihre Familie von einer Kollektivunterkunft in eine Wohnung umzieht. Die Schulbehörden werden von der DAF jeweils im Voraus avisiert und erhalten zusätzliche Informationen, die den Übertritt erleichtern.
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Ausbildungspraktika für Personen mit Schutzstatus S
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Um die Erwerbsquote von Personen mit Schutzstatus S zu erhöhen, haben sich DAF, Amt für Migration (AMIGRA) und WAS Wirtschaft Arbeit Soziales wira Luzern (WAS wira ) für eine neue Strategie entschieden. Diese Strategie sieht vor, arbeitsfähigen Personen mit Schutzstatus S Ausbildungspraktika zu ermöglichen.
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Ankündigung: Schulung zum Asylverfahren für Freiwillige
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Wie läuft ein Asylverfahren ab? Wann wird jemand als Flüchtling anerkannt, und wann erfolgt eine vorläufige Aufnahme? Was passiert mit abgewiesenen Asylsuchenden?
Zu diesen und weiteren Fragen bietet die DAF am Donnerstag, 30. April 2025 erstmalig eine Schulung für Freiwillige und Interessierte an, die einen Überblick über das Asylverfahren erhalten möchten. Dabei lernen die Teilnehmenden die wichtigsten Abläufe und Entscheidungsgrundlagen kennen.
Weitere Details zur Schulung folgen in den kommenden Tagen per separater Einladung.
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Ankommen in der Schweiz - Apps zur Unterstützung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich
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Integration, Arbeit, Wohnen – der neue Alltag in der Schweiz kann für geflüchtete Personen herausfordernd sein. Digitale Plattformen bieten ihnen schnell und unkompliziert wichtige Informationen zum Leben in der Schweiz:
| – | SUI SRK des Schweizerischen Roten Kreuzes bietet praktische Informationen zu Themen wie Gesundheit, Wohnen, Arbeit und Integration. |
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| – | Asyl-info.ch richtet sich speziell an Asylsuchende und vermittelt umfassende In-formationen zum Asylverfahren, den Rechten und Pflichten sowie zu relevanten Anlaufstellen. |
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Diese digitalen Angebote stehen kostenlos zur Verfügung.
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KANTON LUZERN
Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen
Brünigstrasse 25
Postfach 2544
6002 Luzern
Telefon 041 228 57 78
E-Mail daf@lu.ch
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