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Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat
12. Februar 2025
 
 

Meggen: Regierungsrat genehmigt Gesamtrevision der Ortsplanung

An der Urnenabstimmung vom 9. Juni 2024 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Meggen eine Gesamtrevision der Ortsplanung, bestehend aus der Änderung des Zonenplans und des Bau- und Zonenreglements (BZR). Mit der Gesamtrevision übernimmt die Gemeinde Meggen die Änderung des kantonalen Planungs- und Baurechts vom 1. Januar 2014 und passt ihre Nutzungsplanung an die neuen Baubegriffe an. Namentlich werden eine Überbauungsziffer (ÜZ) und Gesamthöhen eingeführt und damit zusammenhängend die Bauzonen neu eingeteilt. Mit dem neuen Zonenplan und dem gesamtrevidierten BZR strebt Meggen eine angemessene innere Verdichtung an, die primär im Zentrum erfolgt. In bestehenden Wohnzonen wird die heute zulässige Nutzung geringfügig erweitert. Der Regierungsrat genehmigt die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Meggen unter Abweisung einer dagegen gerichteten Beschwerde.
 
 

Rickenbach: Schutz- und Erholungszone Stierenberg widerspricht Bundesrecht

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Rickenbach nahmen am 28. November 2021 die Gemeindeinitiative «Erhaltet den Stierenberg – keine Windkraftanlage auf unserem Hausberg» an. Aufgrund der Initiative wurde die Ortsplanung entsprechend angepasst und eine Schutz- und Erholungszone Stierenberg geschaffen, in welcher Windenergieanlagen verboten sind. Diese Teilrevision der Ortsplanung haben die Rickenbacher Stimmberechtigten am 3. März 2024 an einer Urnenabstimmung angenommen, der Gemeinderat hat die angepasste Ortsplanung dem Regierungsrat in der Folge zur Genehmigung eingereicht. Dieser hält fest, dass grundsätzlich Bauverbote zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes im Einzelfall gerechtfertigt sein können. Voraussetzung ist hierbei eine Interessensabwägung. Im vorliegenden Fall geht es um eine Interessenabwägung zwischen dem kommunalen Schutzinteresse und dem öffentlichen Interesse am Bau von Windenergieanlagen. Im Sinne von Art. 10 des Energiegesetzes (EnG) des Bundes wird der Windenergienutzung und ihrem Ausbau in einer solchen Interessenabwägung ein besonders hohes Gewicht und ein nationales Interesse beigemessen. Ein generelles Verbot von Windenergieanlagen steht somit dem nationalen Interesse und der im Einzelfall zu ermöglichenden Interessenabwägung entgegen. Ein solches Verbot widerspricht somit übergeordnetem Recht und der Richtplanung. Aus diesen Gründen kann der Regierungsrat die Änderung des Zonenplans und des dazugehörenden Bau- und Zonenreglements nicht genehmigen.
 
 

Reglement für das Museum Luzern

Das Museum Luzern tritt unter diesem Namen seit 2023 auf und vereinigt unter seinem Dach das ehemalige Historische Museum und das Natur-Museum Luzern. Nun ist diese Fusion auch rechtlich abgeschlossen und das Museum Luzern erhält ein neues Reglement als kantonale Sammlungs-, Ausstellungs- und Vermittlungsstätte für die Themen Natur, Geschichte und Gesellschaft. Der Regierungsrat sprach sich für die Zusammenführung der Reglemente für das Historische Museum Luzern (SRL Nr. 597) und das Natur-Museum Luzern (SRL Nr. 596a) aus und hiess das neue Reglement für das Museum Luzern gut (SRL Nr. 597). Das Reglement, welches Aufgaben und Organisation definiert, tritt am 1. März 2025 in Kraft.
 
 
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